Das digitale WIPO System DAS ermöglicht es einem Patentanmelder, sich auf eine Kopie des Prioritätsdokuments zu verlassen, das im Dienst aufbewahrt wird. Das EUIPO macht nun mit beim WIPO System DAS. Dies vereinfacht digitale Anmeldungen für IP Schutz.
Anmeldungen für IP Schutz durch die WIPO können nun auch vereinfacht digital über das EUIPO eingereicht werden – ohne lästiges vielfaches beglaubigtes Kopieren der Originaldokumente. Das EUIPO fungiert dabei einerseits als Amt der ersten Anmeldung, das Prioritätsdokumente für den WIPO Digital Access Service zur Verfügung stellt. Seit dem 12. September ist es nun auch ein Amt für die Zweitanmeldung im Rahmen des „WIPO Digital Access Service“ (DAS).
WIPO System DAS
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) stellt schon seit längerem den sogenannten Digital Access Service (DAS) zur Verfügung, einen digitalen Zugangsdienst für IP-Anmeldungen bei der WIPO, der vor allem den Umgang mit den Prioritätsdokumenten digitalisieren und damit deutlich vereinfachen soll. Der digitale Zugangsdienst ermöglicht es einem Patentanmelder, der die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nimmt, sich auf eine Kopie des Prioritätsdokuments zu verlassen, das im Dienst aufbewahrt wird oder über den Dienst zugänglich ist – anstatt jedem Patentamt, bei dem eine Patentanmeldung mit Prioritätsanspruch eingereicht wird, separat eine beglaubigte Kopie vorlegen zu müssen.
Um sich dem System DAS des WIPO anschließen zu können, hat das EUIPO im Eilverfahren seine Richtlinien angepasst. Dies vereinfacht in angenehmer Weise, europäische IP Anmeldungen auch international und verbindlich Priorität sichernd anzumelden. Die Anforderungen gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft für die Vorlage von Prioritäts- und ähnlichen Dokumenten bei teilnehmenden Ämtern wird amtskonform erfüllt. Das EUIPO fungiert dabei seit Juli 2020 als Amt der ersten Anmeldung. Und seit dem 12. September ist es nun auch ein Amt für die Zweitanmeldung im Rahmen des „WIPO Digital Access Service“ (DAS).
Statt wie bisher mehrere beglaubigte Kopien in Papierform eines Antrags anfertigen und übermitteln zu müssen, kann ein Anmelder das Amt, bei dem er einen Prioritätsanspruch geltend macht – also das „Amt der zweiten Anmeldung“ -, darum bitten, direkt eine Kopie des Dokuments aus dem DAS herunterzuladen. Dafür stellt das EUIPO einen DAS-Code zur Verfügung, mit dem Prioritätsanspruche für spätere Anmeldungen bei anderen teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum geltend gemacht werden können.
KI Recherche: WIPO Global Brand Database
Dieses Angebot des WIPO und nun auch der EUIPO führt weiter in eine gute digitale Aufstellung für IP Anmeldungen. Bereits im letzten Jahr machte der WIPO mit der verbesserten digitalen Bildrecherche aufmerksam, die zudem Künstliche Intelligenz (KI) einsetzt für Recherchen in der WIPO Datenbank. Wir berichteten darüber in unserem Beitrag „Datenbank zur Markenrecherche des WIPO auf KI umgestellt“, lesen Sie gerne den ganzen Bericht. Und nutzen Sie Anmeldungen für Patent-, Marken- und Designschutz, um Ihr Geistiges Eigentum wirklich zu schützen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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