Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) macht auf eine aktuelle (negative) Sondersituation bzgl. Markenanmeldungen aufmerksam. Grund für das Rundschreiben ist ein Fehler der hauseigenen Anwendung DPMAdirektWeb, der im Zeitraum vom 01.03. – 08.03.2016 statt fand und zu Problemen bei Markenanmeldern führt.
In dem letztwöchigen Rundschreiben weist das DPMA auf den Umstand hin, dass es zu Problemen bei der Markenanmeldung über „DPMAdirektWeb“ gekommen ist. Durch eine Verkettung mehrere technischer Probleme ist es dazu gekommen, dass Markenanmeldungen nicht dauerhaft verfügbar erfasst worden sind.
Gleichzeitig wurde dem Anmelder (fälschlicherweise) aber eine Bestätigung über die erfolgreiche Übertragung und Markenanmeldung einschließlich der Dokumenten-Referenznummer übermittelt. Das DPMA hat bereits alles nötige in die Wege geleitet, damit der Fehler behoben und in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.
Insgesamt 637 Markenanmeldungen betroffen
Durch die einwöchige Panne sind mehr als 600 Anmeldungen betroffen. Welche Marken genau betroffen sind, kann das Amt nicht genau sagen. Grund: Aus Datenschutzgründen werden Logfiles, die Rückschlüsse auf den Anmelder zulassen, nur temporär (also zeitlich begrenzt) aufbewahrt. Dadurch ist es dem DPMA nicht möglich die betroffenen Markenanmeldungen selbst wieder herzustellen und auch nicht die betroffenen Anmelder zu informieren.
Das DPMA bittet um Mithilfe
Aufgrund dieses Umstandes benötigt das Deutsche Marken- und Patentamt die Mithilfe der Kollegen. Über die Referenznummer und den Anmeldezeitpunkt ist es möglich, eine Markenanmeldung aus dem entsprechenden Zeitfenster nachzuweisen.
Das Amt selbst arbeitet natürlich mit Hochdruck daran, alle Anmelder dieses Zeitraums zu kontaktieren, doch längst sind nicht alle Eigentümer erreicht worden. Das DPMA bedauert die Unannehmlichkeiten zutiefst und setzt alles daran, sich mit den betroffenen Anmeldern in Verbindung zu setzen!
Was, wenn ich davon betroffen bin?
Wenn Sie in diesem Zeitraum selbst oder Ihr Anwalt Anmeldungen vorgenommen haben und Sie sich sicher sind, dass Sie von dem Umstand betroffen sind, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Verbands- und Mitgliederkreis.
Bei erfolgreicher Kontaktaufnahme und Rekonstruktion wird dem Anmelder der ursprüngliche Anmeldetag zuerkannt!
Schreiben Sie einen Kommentar