• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Ortlieb gewinnt gegen Amazon- Verlinkung von Google Ads auf Drittanbieter irreführend

25. Juli 2019

Eine Internet-Handelsplattform wie Amazon darf eine Marke nicht für verknüpfte Google-Ads verwenden, die irreführend nicht nur die Produkte dieser Marken, sondern auch Produkte von Drittanbietern anzeigt. Der deutsche Taschenhersteller Ortlieb gewinnt mit dem heutigen Urteil des BGH gegen Amazon.

Ortlieb versus AmazonGoogle-Anzeigen mit Marke Ortlieb

Klägerin Ortlieb wendete sich dagegen, dass bei Eingabe der Suchbegriffe „Ortlieb Fahrradtasche“, „Ortlieb Gepäcktasche“ und „Ortlieb Outlet“ in die Google-Suchfunktion Anzeigen unter Verwendung des Zeichens „Ortlieb“ erscheinen, die direkt mit Angebotslisten auf www.amazon.de verlinkt sind. Folgt man diesem Link der Google-Ads, werden neben Ortlieb-Produkten auch Produkte anderer Hersteller auf Amazon angezeigt.

Zudem bietet Ortlieb selbst keine Produkte über die Plattform „amazon.de“ an, das unterscheidet diesen Fall von dem Fall Birkenstock aus dem letzten Jahr.

Letztes Jahr: Birkenstock versus Amazon

Das OLG Frankfurt hatte im letzten Jahr in dem vergleichbaren Fall Birkenstock versus Amazon geurteilt, eine Beeinträchtigung der Marke könne nur dann vorliege, wenn die angezeigten Treffer den unzutreffenden Eindruck erwecken können, die Ware stammt vom Markeninhaber. Dies ist aber nicht der Fall, wenn wie im Fall Birkenstock das Markenprodukt angezeigt wird – das ändere sich auch nicht durch die zusätzliche Anzeige von Drittanbietern.

Herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt

Im Fall Ortlieb versus Amazon hatte das Landgericht München der Klage der deutschen Klägerin stattgegeben (LG München, 12. Januar 2017, 17 HK O 22589/15) und auch das nachfolgende Berufungsgericht hatte geurteilt, der Klägerin stehe gegen die Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG ein Unterlassungsanspruch zu. Amazon habe das Zeichen „ORTLIEB“ benutzt. Die herkunftshinweisende Funktion der Marke werde durch die Anzeige von Drittanbietern zu den erwarteten und angekündigten Angeboten von den Markenprodukten beeinträchtigt.

BGH sieht Verlinkung auf Drittanbieter als irreführend an

Auch der Bundesgerichtshof bestätigte mit seinem heutigen Urteil die Urteile der Vorinstanzen. Die Nutzung der Marke Ortlieb in den fraglichen auf Amazon verlinkte Anzeigen sei irreführend, urteilte der BGH. Ein Markeninhaber könne sich in einem solchen Fall der Verwendung seiner Marke in einer Anzeige nach einer Google-Suche widersetzen.

Wenn allerdings die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt blieben, könne ein Händler wie Amazon durchaus neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbieten und dazu auch die Marke in der Werbung für dieses Produktsortiment verwenden, stellte der BGH klar.

Entscheidend in diesem Fall sei, dass aufgrund der konkreten Gestaltung der Anzeige die Marke irreführend in den Anzeigen verwendet wurde, so dass Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke auch zum Angebot von Drittanbietern geleitet wurden. Denn die Gestaltung der Anzeigen gebe dem Verkehr keinerlei Veranlassung anzunehmen, ihm werde eine Angebotsübersicht präsentiert, in der ohne gesonderte Kenntlichmachung neben Ortlieb-Produkten gleichrangig Angebote anderer Hersteller enthalten sind.

Es fehle nicht nur ein gesonderte Kennlichkeitmachung, sondern die verkürzten Adressen der verlinkten Internetseiten unter dem Text der Anzeigen suggeriere sogar, dass ausschließlich Markenprodukte von Ortlieb angezeigt würden, z.B. www.amazon.de/ortlieb+fahrradtasche.

Der Bundesgerichtshof urteilte daher, Amazon begehe eine Markenverletzung gegen Ortlieb und hafte gemäß § 14 Abs. 7 MarkenG. Damit steht Klägerin Ortlieb ein Unterlassungsanspruch zu.

Sehen auch Sie Ihre Markenrechte bedroht?

Jeder Fall wird von uns individuell und sorgfältig betrachtet. Nutzen Sie auch gerne einen Rückruf-Termin mit uns.

 

Quellen:

Urteil des BGH Ortlieb II – I ZR 29/18

Bild:

geralt / pixabay.com / CCO License

  • teilen  4 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  Wettbewerbsrecht Tag iconAd,  BGH,  Ortlieb,  Urteil,  Unterlassungsanspruch,  verlinkte Anzeige,  Markenschutz,  Google Anzeige,  Amazon,  Google Suche,  Unterlassung,  Internethandel,  Marke,  irreführend,  verknüpfte Google-Anzeigen,  Urteil des BGH,  Händler,  Google-Ads,  irreführende Werbung

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung