Zum 1. Januar 2022 sind neue Regeln zur Markenverwendung in China in Kraft getreten. Diese sollen die Feststellung von illegalen Markenhandlungen in China stärken und bedeuten für Markenhersteller strengere Vorgaben zur Markenverwendung in China.
Am 13. Dezember 2021 veröffentlichte das Chinesische Amt für IP Schutz (CNIPA) die neuen Regelungen für eine Markenverwendung in China. Ziel sei die Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, heißt es in der CNIPA Mitteilung, in Übereinstimmung mit dem „Markengesetz von der Volksrepublik China“. Das wiederum war 2019 reformiert worden und ist seit 1. Dezember 2019 in Kraft – wir berichteten.
Neue Regeln zur Markenverwendung in China
Die jetzt beschlossenen neue Regeln zur Markenverwendung in China gelten seit dem 1. Januar 2022. Im Wesentlichen werden Durchsetzungskriterien vorgegeben, in denen 10 Arten von Verletzungen und rechtswidrigem Handeln in Bezug auf Markenschutz genannt sind. Die Ämter für geistiges Eigentum aller Provinzen in China sind aufgefordert, sich an diese Kriterien von nun an zu halten.
Im Einzelnen sind dies:
- Verstoß gegen die Benutzung einer registrierten Marke (gemäß Artikels 6 des chinesischen Markengesetzes muss eine eingetragene Marke verwendet werden, analog zu den Europäischen Markenregeln)
- Verstoß durch Zeichen, die nicht als Marke verwendet werden dürfen (gemäß Artikel 10 des chinesischen Markengesetzes)
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 14 Absatz 5 des chinesischen Markengesetzes, demnach der Begriff „bekannte Marke“ bei kommerziellen Aktivitäten nicht verwendet werden darf
- Verstoß gegen Artikel 43 Absatz 2 des chinesischen Markengesetzes, wenn der Markenlizenznehmer es unterlässt, seinen Namen und den Ursprung der Waren anzugeben
- Verstoß, wenn der Markenanmelder im Zuge der Benutzung der eingetragenen Marke die eingetragene Marke, den Namen, die Anschrift oder andere eingetragene Angaben des Anmelders von sich aus ändert (Verstoß gegen Artikel 49 Absatz 1 des chinesischen Markengesetzes)
- Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 52 des chinesischen Markengesetzes durch Verwendung nicht eingetragener Marken als eingetragene Marken
- Verstoß gegen Bestimmungen zur Eintragung und Verwaltung von Kollektivmarken und Zertifizierungsmarken sowie Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Verwaltung von Kollektivmarken und Zertifizierungsmarken. Insbesondere sieht die neue Regelung vor, dass die Benutzung der Marke gemäß Artikel 21 des chinesischen Markengesetzes in Frage zu stellen ist, wenn die Anwendung des Systems zur Kontrolle und Überwachung der Waren mit Zertifizierungszeichen nicht wirksam durchgeführt wurde.
- Verstoß gegen die Bestimmungen für die Verwaltung des Markendrucks und Nichterfüllung der Pflichten der Markendruckverwaltung
- Verstoß durch böswillige Beantragung einer Markeneintragung
- Sonstige Verstöße gegen die Markenverwaltungsanordnung
Markenverwendung in China: wichtig vor allem für ausländische Hersteller
Über diese grundsätzlichen Kriterien hinaus sind vor allem die Regeln 14 und 23 hervorzuheben zur neuen Regelung der Markenverwendung in China. Beide sind vor allem für ausländische Hersteller wichtig.
Marke zwar im Ausland, aber nicht in China eingetragen
So darf nach Regel 23 eine ausländische Partei, die eine nicht in China eingetragene Marke verwendet, weder ein Eintragungszeichen noch andere Symbole oder Begriffe verwenden, die für eingetragene Marken stehen. Zu beachten ist: das gilt auch für den Fall, wenn eine Marke zwar im Ausland, aber nicht in China eingetragen ist. In einem solchen Fall würde der Markeninhaber der ausländischen Marke in China als Markenverletzer gesehen, wenn er mit seinem im Ausland geltenden Eintragungssymbol Waren in das chinesische Hoheitsgebiet einbringt.
Gleiches gilt auch, wenn eine Marke in China widerrufen, für ungültig erklärt oder gelöscht wurde, aber nach ihrem Ablauf noch immer als Eintragungszeichen in China benutzt wird.
Marke mit mehreren Bedeutungen
Wird eine nicht eingetragene Marke mit mehreren Bedeutungen verwendet, so kann dies als Regelverstoß angesehen werden (gegen Regel 14 der neuen Bestimmungen). Das ist dann der Fall, wenn in einer der möglichen Bedeutungen der Marke beim chinesischen Publikum den Eindruck erweckt wird, es werde ein Zeichen benutzt, das nicht als Marke verwendet werden darf gemäß chinesischem Markengesetz, Artikel 10 (6-8), und das sind:
(6) Zeichen mit Bezug zu ethnisch diskriminierenden Personen
(7) solche, die irreführend sind und dazu führen können, dass die Öffentlichkeit die Qualität und andere Merkmale der Waren oder den Ursprungsort missversteht
(8) und solche Zeichen, die der sozialistischen Moral und den Sitten schaden
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Quellen:
Mitteilung des CNIPA vom 13. Dezember 2021
Bild:
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