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Harley-Davidson gewinnt gegen T-Shirt-Plattform: 19 Millionen Dollar Schadensersatz

17. Mai 2018

Harley-Davidson gewann im April ein Verfahren wegen Marken- und Urheberrechtsverletzung gegen die Internetplattform SunFrog, die T-Shirts mit Designdruck nach Kundenwünschen anbieten. Der T-Shirt-Händler muss nun 19,2 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen.

Harley-Davidson-Designs für T-Shirt-Aufdruck benutzt

Harley-DavidsonSunFrog wurde 2013 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten T-Shirt-Distributoren. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass von den Kunden eigene Designs für den Druck auf T-Shirts, Pullover oder auch Tassen entwerfen können. Die Website von SunFrog enthielt im Mai 2017 mehr als 100 verletzende Harley-Davidson-Designs, Wortmarken und Logos, darunter das „Bar & Shield Logo“, „Willie G. Skull Logo“ und „Number 1 Logo“, heißt es im Gerichtsurteil.

Ende Mai 2017 beantragte Harley-Davidson eine einstweilige Verfügung beim U.S. District Court for the Eastern District of Wisconsin. SunFrog behauptete, die rechtsverletzenden Produkte nicht mehr zu verkaufen, doch eine Recherche ergab, dass auch einen Monat später noch immer 93 Produkte mit den untersagten Harley-Davidson-Designs verfügbar waren.
Vor Gericht wurde das Bemühen von SunFrog anerkannt, ihre Geschäftsstrukturen so zu verändern, dass die weitere Markenverletzung ausgeschlossen werden könnte. Aber gleichzeitig warb das Unternehmen weiterhin für die strittigen Produkte auf Social Media Kanälen und wartete oft mehrere Tage, um die Produkte von seiner Website zu entfernen. SunFrog wurde auch vorgeworfen, die Werbung und Promotion der Produkte auf Social-Media-Sites zu erleichtern, indem es seinen Verkäufern Verkaufsverfolgungs-Tools und Tutorials für Social-Media-Marketing zur Verfügung stellte. Im Urteil wurde explizit die Facebook-Werbung als die Quelle des überwiegenden Teils des Umsatzes von SunFrog benannt.

Urteil wegen Fälschung nach dem Lanham Act

Aus diesem Grund wurde zu Gunsten von Harley-Davidson ein „teilweises summarisches Urteil“ erlassen, so das Gericht, das SunFrog die Nutzung der Marke Harley-Davidson und auch zum Aufdruck auf ihre Produkte dauerhaft untersagt. Das Urteil wurde offiziell wegen Fälschung nach dem Lanham Act getroffen. Darüber hinaus hat das Gericht 19,2 Millionen Dollar an gesetzlichem Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht berücksichtigte bei Festlegung des hohen Schadensersatzes SunFrogs intensives Werbemodell auf Facebook und auch das Lizenzgeschäft von Harley-Davidson.

Hoher Schadensersatz auch wegen Harley-Davidson Lizenzgeschäft

Denn Harley-Davidson betreibt als Premium Markenhersteller ein dokumentiertes Lizenzmodell. Laut Urteil verlangt Harley-Davidson von seinen Lizenznehmern die Einhaltung strenger Qualitätsstandards, unter anderem:
(1) Lizenznehmer müssen zunächst Produktkonzepte und ein Artwork für Harley Davidson’s einreichen
(2) ein Vorserienproduktmuster einreichen nach Harley Davidson’s vorheriger schriftlicher Genehmigung;
und (3) sobald die Pre-Production Produktmuster genehmigt ist, müssen die Lizenznehmer für Harley Davidson’s schriftliche Genehmigung ein Produktionsmuster des tatsächlichen Produktes, das die an die Öffentlichkeit verkauft werden.
Laut Gericht beliefen sich die Lizenzeinnahmen über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren auf 400 Millionen Dollar.

Die Marken- und Urheberrechtverletzung kann für SunFrog noch kostspieliger werden, denn das ergangene summarische Teilurteil lässt noch zwei weitere Punkte vor Gericht anhängig: der mögliche Schadensersatz für nicht gefälschte Verletzungshandlungen sowie Haftung und Schadenersatz für die Harley-Davidsons Klage wegen Urheberrechtsverletzung.

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Quellen:

Urteil des U. S. Eastern District Court Wisconsin, Case No. 17-CV-711-JPS

Bild:

MaxxGirr /pixabay.com / CCO License  

 

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Category iconLizenzen,  Markenrecht,  News zum geistigen Eigentum,  Produkt- und Markenpiraterie Tag iconCourt Wisconsin,  Harley-Davidson,  Lanham Act,  Lizenzgeschäft,  Markenverletzung,  Schadensersatz,  SunFrog,  U. S. Gericht,  Urheberrechtverletzung

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Kirschig Stefan meint

    26. November 2020 um 11:13

    Bei eBay werden immer wieder HD Produkte verkauft die offensichtlich nicht von dieser Marke sind.
    An wen kann ich mich wenden und dies zu melden?

    Antworten
    • Katja Wulff meint

      26. November 2020 um 15:15

      Wenn Sie der Markeninhaber sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
      Sie sollten den Plattformbetreiber – hier Ebay – zunächst kontaktieren, ihn auf die Markenverletzung hinweisen und um Unterlassung bitten.

      Außerdem können Sie eine Markenverletzung gegen den Verletzer geltend machen, Unterlassung einfordern und gegebenenfalls Schadensersatz einfordern. Das ließe sich nur im Einzelfall wirklich beurteilen und einschätzen.
      Wenden Sie sich bei Interesse gerne direkt mit unserer IP Kanzlei in Verbindung.

      Mit freundlichem Gruß
      das Team der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte

      Antworten
  2. Sascha Schneider meint

    19. März 2021 um 22:28

    Guten Tag.

    Ich kam im Rahmen meiner Recherche auf Ihre Seite und hätte dahingehend eine Frage:

    Wenn ich an meiner Harley Davidson ein Zubehörteil habe, auf das der Vorbesitzer des Krades einen Harley Aufkleber oder den sog. „Willi G. Skull“ geklebt hat. Darf ich dieses gebrauchte Teil (einzeln) dann mit dem angebrachten Aufkleber z.B. bei Ebay verkaufen oder verstößt dies gegen die Rechte des Herstellers?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen:
    Sascha Schneider

    Antworten
    • Katja Wulff meint

      22. März 2021 um 14:44

      Guten Tag,

      grundsätzlich ist eine entscheidende Frage, ob Sie den Verkauf von Zubehör einer Harley Davidson gewerblich betreiben oder ob Sie mit Ihrer Anfrage auf den einmaligen Verkauf eines Einzelteils abzielen.
      Auch ist die Frage, wohin Sie dieses Zubehör verkaufen, in unserem Artikel geht es um U.S. Rechtsprechung; in Europa gelten gerade für Zubehör die Regelungen der sogenannten Reparaturklausel.
      Lesen Sie dazu gerne unsere Beiträge im Blog, beispielsweise Reparaturklausel im Deutschen Gesetz.

      Es gibt daher keine klare Antwort auf Ihre Frage; allerdings ist es wahrscheinlich, dass Sie gegen keine Rechte verstoßen, wenn Sie das von Ihnen beschriebene Zubehörteil einmalig bei Ebay in Europa verkaufen. Sicher können wir Ihnen dies aber nicht bestätigen.

      Mit freundlichem Gruß
      das Team der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte

      Antworten
  3. Sascha Schneider meint

    23. März 2021 um 14:30

    Herzlichen dank für Ihre sehr zeitnahe Antwort. Im genannten Fall ginge es um einen einmaligen privaten Verkauf eines gebrauchtes Teils. Dieses soll nur einmalig auf der Internetplattform eBay angeboten werden. Demnach wäre es sinnvoll im Inserat auf den einmaligen und privaten Hintergrund beim Verkauf des gebaruchtes Teils hinzuweisen.

    Antworten

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