Neuer Rückschlag für adidas und seine berühmte 3-Streifen-Marke. Der deutsche Sporthersteller verlor vor dem Haager Berufungsgericht in Holland vorläufig den Markenstreit um die 3-Streifen-Marke gegen H&M.
Dieser Fall begann bereits im letzten Jahrhundert, den seit 1997 führen adidas und H&M einen Markenstreit um die Verwendung eines Zwei-Streifen-Musters von H&M, die aus Sicht von adidas die 3-Streifen-Marke von adidas verletzen. Im Detail ging es um die Fitness Kleidung von H&M aus der Reihe „Work Out“.
Unter anderem wurde dieser Fall bereits 2008 sogar vor dem EuGH verhandelt (Urteil vom 10 April 2008, EU: C: 2008: 217). Der EuGH hatte schon damals darauf hingewiesen, dass nach allgemeiner Rechtssprechung eine Verwechslungsgefahr vor allem dann vorliegt, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen von demselben Unternehmen oder gegebenenfalls von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
Das Verfahren war lange Zeit verbunden mit Parallelverfahren in den Niederlanden zwischen Adidas und Marca Mode, C&A Niederlande und Vendex KBB, die ebenfalls Sportkleidung mit je einer 2-teiligen-Marke auf den Markt gebracht hatten. Adidas schloss mit diesen Parteien nach der Anrufung des Obersten Gerichtshofs beim Gerichtshof Arnhem-Leeuwarden einen Vergleich.
Urteile zum Fall adidas vs. H&M in jüngerer Zeit
In jüngerer Zeit kam es zu wechselvollen Urteilen. Im November 2017 gab das Bezirksgericht Den Haag (Holland) der adidias Klage auf Markenverletzung statt. Nach der Berufung von H&M hob das allerdings das Berufungsgericht in Den Haag die Entscheidung wieder auf und verwies auf Unterschiede in der Verwendung von Streifen durch die beiden Parteien. Danach versuchte adidas zunächst, H&M die Verwendung von zwei farblich kontrastierenden, parallelen, vertikalen Streifen zu verbieten, änderte dies aber noch in präzisiere Ansprüche. Adidas forderte, H&M die Verwendung von parallelen Streifen gleicher Breite zu untersagen.
Das jetzige Urteil des Haager Berufungsgerichts (Holland) bezieht sich auf diese Forderung von adidas. In Marktforschungen wurde für die Verhandlung ermittelt, ob Verbraucher den H&M Streifenlook – bestehend aus 2 Streifen – mit adidas und seiner Marke verwechseln. Dies war aber nicht der Fall.
Das Haager Berufungsgericht erkannte daher auf fehlende Verwechslungsgefahr und wies den Vorwurf der Markenverletzung zurück. Der deutsche Sporthersteller verlor damit vor dem Haager Berufungsgericht vorläufig den Markenstreit um die 3-Streifen-Marke gegen H&M, kann aber Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
EuG wies die inverse Farbdarstellung als Markendarstellung zurück
Schon im letzten Jahr musste adidas eine Niederlage hinnehmen in der Verteidigung seiner berühmten 3-Streifen-Marke. Der EuG wies die inverse Farbdarstellung der Marke als Nachweis für die Benutzung der Marke zurück und verneinte dadurch auch die Unterscheidungskraft durch Benutzung.
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Quellen:
Urteil Haager Berufungsgericht
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