Besteht Verwechslungsgefahr zwischen dem Sneaker Stan Smith von adidas und dem Onix Sneaker von Skechers? Und verwässert der Cross Fit Schuh von Skechers die Marke adidas? Das U. S. Berufungsgericht von Oregon sagt ja und nein. Die aktuelle Entscheidung bedeutet einen wichtigen Teilerfolg für den deutschen Premiumhersteller.
Sneaker Stan Smith versus Onix

Der fragliche Schuh Stan Smith von adidas gilt als eines der wichtigsten oder einflussreichsten Sneaker aller Zeiten. Bekannt und erfolgreich bereits seit den 70ger Jahren, immer wieder von Designern und wichtigen Modezeitschriften ausgezeichnet, erhielt der Stan Smith auch Branchenauszeichnungen wie „Schuh des Jahres“ in den Footwear News’s 2014.
Die „erhebliche Verwechslungsgefahr“ zwischen dem Stan Smith und dem Skecher’s Onix Sneaker wurde vom United States Court of Appeals for the district of Oregon bestätigt. Geurteilt wurde im Fall ADIDAS AMERICA, INC., ADIDAS AG, and ADIDAS INTERNATIONAL MARKETING B.V., v. SKECHERS USA, INC.(16-35204) am letzten Donnerstag. Sketchers bestreitet nur zwei der Faktoren, die adidas vorgebracht hat: eine Erfolgswahrscheinlichkeit und einen irreparablen Schaden. Denn adidas habe eine besondere Reputation rund um den Stan Smith aufgebaut, argumentierte Konkurrent Sketcher und bestätigte damit die starke Markenposition des Stan Smith Schuhmodells. Daher sei der Erfolg des adidas Sneakers auch nicht zu gefährden, ein irreparabler Schaden sei also ausgeschlossen. Diesen Argumenten wollte sich das Berufungsgericht aber nicht anschließen: ein irreparabler Schaden sei nicht auszuschließen, heißt es in der Entscheidung.
Keine Verwechslungsgefahr durch den Relaxed Fit Cross Court Schuh von Skechers
Anders entschied das Gericht aber zu der Verwechslungsgefahr zwischen dem Relaxed Fit Cross Court Schuh von Skecher und dem sogenannten adidas Trade Dress Claim, worunter unter anderem die berühmten 3 Streifen gehören, die adidas auch in anderen Verletzungsverfahren um die Marke verteidigt – wir berichteten(März 2018: Trittbrettfahrer – adidas verteidigt erfolgreich seinen 3-Streifenschuh) Denn adidas habe es versäumt, in der Berufung zu argumentieren, „dass ein Cross Court Käufer fälschlicherweise glauben würde, zum Zeitpunkt des Verkaufs adidas Schuhe gekauft zu haben“, so das Gericht.

Adidas wandte ein, dass ein Cross-Court-Schuh aus der Ferne mit einem adidas Schuh verwechselt werden würde, weil man aus der Entfernung nicht das angebrachte Skecher Logo erkennen könne. Das Gericht schloss sich dieser Annahme aber nicht an. Adidas habe keine Beweise dafür erbracht, dass es durch den Cross Court Schuh irreparablen Schaden erleide. Ein solcher Schaden würde vorliegen, wenn eine Verwechslung zwischen Skechers minderwertigeren „lower-end“ Schuhen und adidas-Schuhe nachweisbar wäre, denn dann würden Cross-Court Schuhe das Ansehen und den guten Ruf von adidas als Premium-Schuhmarke schädigen. Wenn ein Verbraucher einen Schuh aber aus einer solchen Entfernung betrachtet, dass er die Skechers Logos nicht wahrnehmen kann, sei es unwahrscheinlich, dass er die Qualität der Schuhe angemessen beurteilen könne.
Teilerfolg für adidas
Das United States Court of Appeals entschied daher sowohl für als auch gegen adidias: eine einstweilige Verfügung gegen Skecher untersagt die weitere Herstellung und den weiteren Vertrieb von Onix Sneakern. Auch gegen den Vertrieb des Cross Court Schuh war vom District Court eine einstweilige Verfügung erlassen worden, die aber hob das Gericht in seiner jetzigen Entscheidung auf. Skecher kann vorläufig weiterhin seinen Cross Court Schuh verkaufen.
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Quellen:
Bilder:
Skecher Modelle aus dem Urteil U. S. Courts Datastore: 16-35204
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