In Deutschland ist erstmalig eine deutsche Reparaturklausel in Kraft. Aber Felgen dürfen trotzdem nicht einfach von Dritten nachgebaut werden. Dies ist das Ergebnis der Gesetzesreform des DesignG, die im Sinne des „fairen Wettbewerbs“ erfolgte gemäß Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das seit dem 2. Dezember 2020 in Kraft ist.
In Deutschland waren bisher alle sichtbaren Bauteile des Autos der Autohersteller vor Nachahmung geschützt, wenn diese Bauteile als eingetragenes Design unter Designschutz stehen. Dies aber widersprach der europäischen Richtlinie gemäß Art. 110 EU-Verordnung Nr. 6/2002. Denn darin war eine verbraucherfreundliche sogenannte Reparaturklausel eingeführt worden, die bis dahin nur für europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster galt.
Da in Deutschland ohnehin eine Anpassung und Erneuerung des Designrechts anstand, sollte das deutsche Recht an das EU Recht angepasst werden. Das bisherige DesignG wurde ergänzt mit dem § 40a DesignG – mit diesem Artikel wurde eine deutsche Reparaturklausel etabliert. Seit dem 2. Dezember 2020 ist sie in Kraft. Die sogenannte Reparaturklausel schließt sichtbare Kfz-Ersatzteile vom Designschutz aus, wenn es sich um Ersatzteile für Reparaturzwecke handelt.
Jetzt gibt es also auch in Deutschland erstmalig eine Reparaturklause – allerdings mit Einschränkung „auf nur für formgebundene Ersatzteile“.
Deutsche Reparaturklausel: im Spannungsfeld mit EU Recht
Dies ist allerdings quasi eine Quadratur eines Kreises. Denn diese Beschränkung auf formgebundene Ersatzteil im DesignG birgt Konfliktstoff mit der Rechtsprechung für Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster: der EuGH hatte 2017 und der BGH in 2018 anders entschieden. Der BGH hatte geurteilt, dass das Berufungsgericht irrte in seiner Einschätzung, dass der Art. 110 Abs. 1 GGV die Anwendbarkeit der Reparaturklausel auf Felgen per se ausschließt (BMW-Ersatz“ Autofelgen).
Das aber ist gemeint mit der eingeschränkten deutschen Reparaturklausel „für ‚formgebundene Ersatzteile‘. Ersatzteile, deren Erscheinungsbild durch die Formgebung des Originals vorgegeben ist (Beispiel Karosserie: Kotflügel und Kühlerhauben), dürfen demnach zu Reparaturzwecken von Dritten nachgebaut werden.
Felgen von deutscher Reparaturklausel ausgeschlossen
Felgen aber und andere frei austauschbare Accessoires sind laut dem jetzt geltenden deutschen Design Gesetz ausdrücklich nicht von dieser neuen Regel erfasst; für sie soll weiterhin in Deutschland die Reparaturklausel ausgeschlossen bleiben. Der § 40a DesignG ist insofern eine wirklich interessante Gesetzergänzung, die vermutlich erst in der Rechtsprechung darauf geprüft werden wird, wie § 40a DesignG mit Blick auf EU Recht einzuordnen ist. Umso mehr, als gerade die Felgen von größtem Interesse im Ersatzteilmarkt sind, in der Praxis auch durchaus ohne wirkliche Reparaturzwecke, sondern eher zur besonderen Individualisierung des Fahrzeugs.
Allerdings gibt die Rechtsprechung ohnehin einen recht engen Rahmen für die Anwendung der Reparaturklausel vor. EuGH und auch BGH betonten, dass ein Bauelement nur bei tatsächlicher Reparatur hergestellt und verkauft werden darf- und ein Dritter auch stets einen eindeutigen und sichtbaren Hinweis auf seinem Bauelement geben muss, dass er nicht der Originalhersteller ist und dass dieses Bauelement ausschließlich zur Reparatur des komplexen Erzeugnis in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild dient.
Auch nach EuGH Rechtsprechung, die – anders als die deutsche Reparaturklausel – ausdrücklich für jedes Bauelement eines komplexen Erzeugnisses die Anwendung der Reparaturklausel vorsieht, kann eine nachgebaute Autofelge nur dann unter die Reparaturklausel fallen, wenn ihr Erscheinungsbild mit dem der Originalfelge in Bezug auf diese Merkmale identisch ist, nicht aber ist sie anwendbar auf „gängige Varianten“ der Originalfelgen.
Möchten auch Sie Design schützen oder verteidigen?
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Designrecht und Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.
Quellen:
Mitteilung des Bundesanzeigers vom 1. Dezember 2020
Bild:
quimono | pixabay | CCO License
Schreiben Sie einen Kommentar