Die WIPO meldete den Beitritt von China zum Haager Abkommen. Vom 5. Mai 2022 an sind daher internationale Design Anmeldungen in China und von China aus schnell und einfach möglich.
Die chinesische Regierung hat ihre Beitrittsurkunde zur Genfer Akte von 1999 des Haager Übereinkommens am 5. Februar 2022 hinterlegt, meldete die WIPO in einer Pressemitteilung. Damit sind insgesamt 94 vom Haager System erfassten Länder im WIPO System für internationale Design Anmeldungen. Das Haager System decke nun neun von zehn der wichtigsten Wirtschaftsmärkte der Welt ab (Weltbank-Ranking), teilte die WIPO mit.
Beitritt von China zum Haager Abkommen
Der Beitritt von China zum Haager Abkommen kommt nicht überraschend, sondern zeichnete sich schon deutlich in den letzten Änderungen zum Designschutz in China ab, die zum 1. Juni 2021 in Kraft traten – wir berichteten.
Für viele Jahre wurde das Haager Abkommen nicht besonders beachtet, denn einige der wichtigsten Industriestaaten waren lange nicht beteiligt, u. a. USA und Japan.
Doch seit 2015 kam viel Bewegung zu den Teilnehmern des Haager Abkommens. Japan beispielsweise trat 2015 bei, die USA 2016 und auch Südkorea (2018) und Kanada (2019) sind inzwischen beigetreten.
Haager Abkommen: Schutzrecht ohne Basisanmeldung
Das ist insofern von großer Relevanz, weil man bereits mit einer einmaligen Anmeldung eines Designs auch den Designschutz in beliebig vielen Vertragsstaaten des Haager Abkommens beanspruchen kann.
Dies unterscheidet sich von anderen internationalen Systemen zur Einreichung von Schutzrechten (wie z. B. im Madrider Markenabkommen), die eine Basisanmeldung des gewünschten Schutzrechts in einem Vertragsstaat voraussetzt. Letztlich werden mit Beitritt von China zum Haager Abkommen die Unternehmen und Designer in China nun die Möglichkeit haben, schnell und einfach internationalen Schutz für ihre Geschmacksmuster in so vielen der inzwischen 94 vom Haager System erfassten Länder wie gewünscht zu beantragen, worauf das WIPO in seiner kurzen Meldung zum Beitritt Chinas zum Haager Abkommen selbst hinweist.
Und natürlich gilt dies auch in für Mitglieder des Haager Abkommens, die selbst ein Design in China schützen möchten. Mit dem Beitritt von China zum Haager Abkommen ist es nun Unternehmen und Designer aus den 94 Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens möglich, internationalen Geschmacksmusterschutz in China erlangen.
Designschutz in China seit 1. Juni 2021
Wir stellen daher noch einmal kurz die wesentlichen Änderungen vor, die für den Designschutz, die in China zum 1. Juni 2021 durch Änderungen des überarbeiteten „Patentgesetzes“ in Kraft getreten sind, durch das nicht nur Regelungen zum Patent, sondern auch zum Design geändert wurde:
Die wesentlichen Änderungen seit 1. Juni 2022 sind:
- eine 15-jährige Laufzeit (statt bisher 10 Jahre) für gewerbliche Muster und Modelle (Artikel 42 des überarbeiteten „Patentgesetzes“)
- der Schutz von Teilmustern von Erzeugnissen ist möglich (Artikel 6 des überarbeiteten „Patentgesetzes“)
- eine Inlands Priorität (engl: domestic priority) von 6 Monaten wird eingeführt (gemäß Artikel 29 Absatz 2 des überarbeiteten „Patentgesetzes“)
Änderung der Fristen für die Einreichung eines Prioritätsbelegs:
- für Geschmacksmusteranmeldungen: 3 Monate ab dem ersten Anmeldetag
Nationale Prüfung einer Designanmeldung
Wichtig zu wissen ist: Wird ein Design, Muster oder ein Modell über das Haager Abkommen beim WIPO angemeldet, teilt das WIPO die Designanmeldung für einen Vertragsstaat diesem Vertragsstaat automatisch mit.
Das Zielland kann nun die Designanmeldung nach seiner nationalen Rechtsprechung bestätigen oder auch ablehnen. DPMA und auch das EUIPO (für Designanmeldung für die EU) prüfen Anmeldungen auf Designschutz allerdings nur auf formale Voraussetzung. Wesentliche Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit wie Neuheit und Eigenart werden jedoch nicht vom Amt geprüft und müssen bei Zweifeln in einem Nichtigkeitsverfahren angefochten werden.
Möchten Sie ein Design schützen oder verteidigen?
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Designrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international. Auch verfügt unser Team über Landes- und Sprachkenntnisse sowie rechtlicher Expertise in China.
Quellen:
WIPO Pressemeldung: Beitritt von China zum Haager Abkommen
Bild:
allybally4b | pixabay.com | CCO License
Schreiben Sie einen Kommentar