Aufsehenerregendes Ende einer 7-jährigen Patentfehde: die beiden Smartphone Hersteller Apple und Samsung beenden ihren endlos scheinenden Rechtsstreit, den Steve Jobs selbst als „thermonuclear war“ bezeichnet hatte.
In einem heutigen Beitrag von Arstechnica wird die Beendigung aller Verfahren und Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung verkündet. Diese Meldung ist auf den ersten Blick erstaunlich, da erst Ende Mai das U. S. Gericht von San Jose, Kalifornien, Apple gegen Samsung Recht gab in einem Verfahren, bei dem schlussendlich $539 Millionen als Schadenersatz aufgerufen wurden. Das Urteil enttäuschte jedoch beide Kontrahenten.
Der Hintergrund zum Urteil durch das US-Gericht von San Jose
Das US-Gericht von San Jose, Kalifornien, hatte Ende Mai entschieden, dass Samsung für die Verletzung von iPhone-Geschmacksmustern und Patenten eine gute halbe Milliarde US-Dollar zu zahlen habe ((11-cv-01846, United States District Court, Northern District of California, San Jose Division)). Das war deutlich weniger als von Apple ursprünglich gefordert, aber weit mehr als von Samsung erwartet. Denn Apple verlangte 1 Milliarde US-Dollar, von denen Samsung aber nur 28 Millionen US-Dollar zahlen wollte.
Denn das kalifornische Gericht hatte jetzt auch zu entscheiden, ob Apple alle entgangenen Profite aus dem Verkauf eines Geräts zustehen, weil Design-Patente verletzt wurden – oder nur ein Teil. Denn in einem aufsehenerregenden Urteil des Obersten US-Gerichts im Dezember 2016 zu diesem Fall erhielt Samsung Unterstützung. Bei der Verletzung von Design Patenten müsse als Grundlage zur Schadensberechnung nicht zwingend das Endprodukt herangezogen werden, das an Nutzer verkauft wird, es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein, urteilte das höchste US-Gericht damals.
Geschmackmuster und Design Patente immer wichtiger
Der lange Fall spiegelt wider, wie relativ neu grundsätzliche Urteile zu Geschmacksmustern und Design Patenten sind. Letztlich mit der Digitalisierung und der sehr großen Marktmacht der modernen Smartphone Hersteller sind die bisher in juristischen Entscheidungen nicht vorrangig behandelten Verfahren um Designpatente brisant geworden. Kreatives Design ist in diesen Fällen das Kernelement der Produkte, und es kann nicht nur genutzt werden für vor kurzem noch nicht vorstellbare Gewinne. Gleichzeitig aber auch sollte das Design als Instrument zur Verhinderung von Wettbewerben eingesetzt werden können, um seiner Bedeutung gerecht zu werden.
Umso bedeutsamer ist die heutige Meldung, dass diese grundsätzliche Patentfehde von Samsung und Apple beigelegt worden ist. Bisher gibt es noch keine weiteren Informationen zu ihrer Vereinbarung. Möglich wäre eine Lizenzvereinbarung zur gegenseitigen Achtung und geregelten Bezahlung der strittigen Patente, die beide Smartphone Hersteller für ihre Produkte benötigen.
Eine mögliche Lizenzvereinbarung
Lizenzgebühren sind ein üblicher Weg, um Patente eines Dritten nutzen zu können, ohne sich in langwierigen, teuren und ergebnisoffenen Verfahren zu verstricken. Oftmals werden sogenannte Stücklizenzen vereinbart, da sich Lizenzen häufig auf die Herstellung eines Produkts beziehen. Es wird dann ein bestimmter Prozentsatz des Nettoverkaufspreises pro abgesetztem Stück berechnet, der sich abhängig von der Branche und gesamten Umsatzsituation berechnet.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Lizenzen:
Ausschließliche Lizenz
- wenn der Lizenznehmer das alleinige Recht an dem Patent erhält
- Der Lizenznehmer darf auch Unterlizenzen vergeben
Einfache Lizenz
- Der Lizenzgeber behält sein durch das Patent gewährte Nutzungsrecht
- Der Lizenznehmer darf eine Unterlizenz nur mit Zustimmung des Lizenzgebers vergeben
Es sind auch vielfältige Einschränkungen im Lizenzvertrag möglich, beispielsweise bezüglich der Dauer, Zeit, das Gebiet oder auch die Herstellung und den Vertrieb. Ebenso können auch Kostenbeteiligungen an der Patentverwaltung, pauschale Vereinbarungen oder auch Mindestlizenzgebühren vereinbart werden. Andererseits sind auch das Lizenzverhalten und Verzögerungstaktiken in Lizenzvereinbarungen immer wieder entscheidende Vorwürfe in Patentverfahren (Beispiel: Info Blog: Chinesisches IP Gericht urteilt gegen Samsung – Huawei siegreich ).
Kreuzlizenzen und Patent Sharing ist wahrscheinlich
Für die Vereinbarungen zwischen Apple und Samsung sind aber vermutlich eher Kreuzlizenzen und ein dynamisches Management des Patentportfolios anzunehmen. Erst vor wenigen Monaten überraschte Google mit einem Patentabkommen mit Tencent in China – wir berichteten (Info-Blog: Patentabkommen im Trend? Google überrascht mit Partner Tencent in China). Auch Patent Sharing ist durchaus als Trend für Patentlizenzen zu sehen, von dem sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer profitieren können.
Es darf daher mit Spannung erwartet werden, welche Art der Vereinbarungen jetzt zwischen den beiden Smartphone Herstellern geschlossen worden ist und wie die Details in der Vereinbarung aussehen werden.
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