• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Kein Aufleben der Dringlichkeit bei Wiederholung im Internet

15. Oktober 2021

Eine der Voraussetzungen zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Vorliegen von Dringlichkeit. Das OLG Braunschweig urteilte jetzt in so einem Fall: Kein Aufleben der Dringlichkeit bei Wiederholung von Äußerungen im Internet. Zudem präzisierte das Gericht die Fristen für Dringlichkeit gemäß Rechtsprechung.

Aufleben der DringlichkeitIn dem Fall vor dem OLG Braunschweig ging es um die Unterlassung vermeintlich ehrenverletzender Äußerungen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung wollte die Antragstellerin bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) mit Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner untersagen lassen, die fünf Äußerungen zu verbreiten. Zudem wollte sie dem Antragsgegner insgesamt untersagen lassen, sich auf eine streitgegenständlichen Internetseite über sie zu äußern.

Doch der Antrag wurde abgelehnt – weil die Dringlichkeit fehlte, der sogenannte Verfügungsgrund.

Dringlichkeit – nach UWG und nach MarkenG

Dringlichkeit ist quasi per se gegeben beim Erlass einer einstweiligen Verfügung, denn es gehört zu den allgemeinen Voraussetzungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass die Angelegenheit dringlich ist (der sogenannte Verfügungsgrund). Liegt keine Dringlichkeit vor, wird das Gericht Rechteinhaber*innen auf ein Klageverfahren verweisen, welches unter Umständen Jahre dauert.

Dazu muss man wissen: Nach Wettbewerbsrecht (UWG) reicht bereits die Vermutung der Dringlichkeit als Verfügungsgrund aus (§ 12 Absatz 2 UWG), nach Markenrecht jedoch nicht. Entsprechend kann nach UWG eine generelle Eilbedürftigkeit geltend gemacht werden für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dagegen muss die Dringlichkeit in Markenangelegenheiten durch einen umfassenden Tatsachenvortrag begründet werden.

Dringlichkeit kann widerlegt sein

Per se liegt allerdings keine Dringlichkeit vor, wenn die Verletzungshandlung zwischenzeitlich beendet wurde.

Ebenso kann auch das Verhalten des Antragstellers die Dringlichkeit widerlegen. Insbesondere entfällt die Dringlichkeit laut BGH Entscheidung von 1999 (I ZB 7/99 ) dadurch, dass mit der Rechtsverfolgung zu lange gewartet wird.

Das aber war vorliegend der Fall, denn der Antragsgegner hatte die streitgegenständlichen Äußerungen bereits etwa neun Monate, bevor der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wurde, getätigt.

Das OLG Braunschweig ließ dabei offen, ob eine Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung bei einstweiligen Verfügungen zu Grunde zu legen ist (so geschehen im Urteil von 2018, OLG Nürnberg (3 W 2064/18)). Ebenso wenig wollte sich das Gericht zu den Urteilen des OLG Stuttgart (2010, 4 U 106/10) und des Hanseatisches OLG (2019 – 3 U 105/18) äußern, demnach aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können.

Neun Monate sind auf jeden Fall zu lange, nach Ablauf mehrerer Wochen nach Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung sei Dringlichkeit nicht mehr gegeben, entschied das OLG Braunschweig, da die Betroffene durch ihre Untätigkeit manifestiert, dass sie die Angelegenheit nicht für eilbedürftig hält.

Kein Aufleben der Dringlichkeit bei Wiederholung im Internet

Im vorliegenden Fall hatte der Antragsgegner die ihm vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin übersandte Unterlassungserklärung auf der streitgegenständlichen Internetseite veröffentlicht und die Äußerungen damit wiederholt. Dies aber bewirkt kein Aufleben der Dringlichkeit, urteilte das OLG Braunschweig. Denn durch diese Veröffentlichung realisierte sich die bereits seit Monaten bestehende konkrete Gefahr der jederzeitigen Wiederholung, deren Beseitigung die Antragstellerin während des Ablaufs von mehr als neun Monaten nicht für dringlich erachtet hatte.

Möchten auch Sie gegen eine Rechtsverletzung vorgehen?

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Designrecht, Patent- und Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

 

Quellen:

OLG Braunschweig, 1 W 23/21

Bild:
geralt | pixabay | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconAbmahnung,  Wettbewerbsrecht Tag iconErlass einer einstweiligen Verfügung,  Antrag auf einstweilige Verfügung,  Rechtsverletzung,  UWG,  EV,  Aufleben der Dringlichkeit,  Wiederholung im Internet,  Fristen für Dringlichkeit

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Abmahnung

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

26. Januar 2022
EuG: Entscheidung um das Intel Rabattsystem

EuG: Entscheidung um das Intel Rabattsystem

4. November 2021
EuGH und Geschäftsgeheimnisse: Anforderungen an den öffentlichen Auftraggeber

EuGH und Geschäftsgeheimnisse: Anforderungen an den öffentlichen Auftraggeber

19. Oktober 2021
Arzneimittel oder Medizinprodukt: Tatbestandswirkung eines BfArM Bescheids

Arzneimittel oder Medizinprodukt: Tatbestandswirkung eines BfArM Bescheids

28. September 2021
OLG München: Prozessuale Waffengleichheit und Verfügungsverfahren

OLG München: Prozessuale Waffengleichheit und Verfügungsverfahren

27. September 2021
Schweizer Formmarke Nespresso-Kapseln gelöscht

Schweizer Formmarke Nespresso-Kapseln gelöscht

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung