Mit dem Programm WIPANO werden Patentanmeldungen und die Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung mit finanzieller Förderung von bis zu 50 % der Kosten unterstützt – auch der Bau eines Prototyps. Vor allem KMU und öffentliche Forschung werden gefördert. Antragstellung ist nur noch bis zum 30. September möglich.
WIPANO fördert Patentanmeldungen von KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem Programm WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) Patentanmeldungen sowie Anmeldungen von Gebrauchsmustern mit finanzieller Förderung von bis zu 50 % der Kosten. Auf der Unternehmensseite werden vor allem KMU gefördert.
Durch das Programm werden nicht nur die Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte finanzielle gefördert, sondern auch die Prüfung der Erfindung – auch im Vergleich zum bekannten Stand der Technik – und auch eine Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse.
Auch zur Patentanmeldung selbst gibt es verschiedene Elemente in dem Förderprogramm. So kann beispielsweise auch für eine Strategieberatung und Koordinierung einer Patentanmeldung Förderung beantragt werden. Grundsätzlich gilt für das gesamte Förderprogramm: der Antragsteller darf die geförderten Aktivitäten nicht selbst ausführen, die Einbindung von erfahrenen und qualifizierten Patentanwälten ist erforderlich. In der Wahl des Patentanwalts und Dienstleisters sind die KMU frei.
Konkret sind die zuwendungsfähigen Ausgaben in WIPANO auf 33.150 Euro begrenzt. Bis zu 16.575 Euro können bezuschusst werden.
Bedingungen für Förderprogramm für KMU
Die Bedingungen für das Förderprogramm für KMU orientieren sich an dem Ziel des Ministeriums, Innovationskraft vor allem dort zu fördern, wo Innovationen bisher nicht oder nicht ausreichend genutzt werden. Auch strategisches Verständnis für die Nutzung gewerblicher Schutzrechte soll den Unternehmen durch das Programm nahegebracht werden.
Entsprechend unterstützt WIPANO KMU (Kleinere und mittlere Unternehmen) die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. KMU sind gemäß EU-Definition Unternehmen und Selbstständige mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Beim Förderprogramm WIPANO ist die Antragstellung nur noch bis 30.09.2019 möglich. Wichtig ist: der Antrag auf Förderung durch WIPANO muss gestellt werden, bevor eine Patentanmeldung begonnen wird und entsprechende Aufträge an Patentanwälte vergeben werden. Projekt bezogene Ausgaben sind durch das Unternehmen vorzufinanzieren.
Bei Interesse kann der Antrag auf Förderung über die Webseite „easyonline“ des Ministeriums erfolgen. Als Antragsbearbeitungszeit müssen ca. 4 Wochen erwartet werden. Aber in dringenden Fällen – beispielsweise vor Messen oder vor einem Investorengespräch – kann auch ein Eilantrag gestellt werden. Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektträger Jülich (+4930/ 20199 535) möglich, informiert das Ministerium.
WIPANO fördert öffentliche Forschung
In einem zweiten Themenbereich fördert WIPANO auch die öffentliche Forschung, zum einen bei der wichtigen Verwertungsförderung, zum anderen auch bei der Weiterentwicklung von Erfindungen.
Verwertungsförderung
Förderfähig sind Hochschulen und auch außeruniversitäre öffentlich grundfinanzierte Einrichtungen. Voraussetzung für das Förderprogramm zur verbesserten Verwertung ist die Implementierung einer IP-Strategie zum Umgang und zur Verwertung von geistigem Eigentum innerhalb der Institutionen. Analog zu der Förderung von KMU wird auch in diesem Programm des WIPANO neben der Patentanmeldung die Überprüfung und strategische Planung der Patentanmeldung gefördert. Zusätzlich können die öffentlichen Institutionen Fördergelder beantragen für Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung und zur Portfolioverwaltung.
Auch hier drängt die Zeit: der Förderzeitraum für diese Art der Verwertungsförderung endet am 31.12.2019.
Weiterentwicklung der Erfindung mit Anteilsfinanzierung
Um die Verwertungschancen zu erhöhen, kann die Erfindung weiter entwickelt werden, beispielsweise durch den Nachweis der Funktionsfähigkeit, der Validierung einer Messreihe oder den Bau eines Prototyps. Hier setzt ein weiterer Förderschwerpunkt von WIPANO an. Das Förderprogramm verlangt dafür, dass ein in die Verwertungsförderung eingebundener qualifizierter externer Dienstleister den Transfer und die Vermarktung der Erfindung betreibt.
Auf Antrag der Förderung der Weiterentwicklung der Erfindung kann ein nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt werden. Diese Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung mit maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Gesamtbetrag der Zuwendung ist je Projekt auf 84.000 Euro beschränkt.
Als maximale Projektlaufzeit sieht WIPANO 24 Monate vor. Auch hier ist die Antragstellung nur noch bis zum 30.09.2019 möglich.
Öffentliche Institutionen können einen Antrag auf Förderung über die Webseite „easyonline“ des Ministeriums stellen.
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Quelle für Text und Bild:
Publikation des BMWI: WIPANO –„Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“
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