Jeder Erfinder, der eine Patentanmeldung anstrebt, stellt sich früher oder später die Frage, ob er alles allein erledigen wird oder ob er sich nicht vielleicht doch lieber Hilfe von einem Profi holen soll. Grundsätzlich ist klar, dass sich die Hilfe eines Spezialisten bei der Patentanmeldung immer lohnt: Von zusätzlicher Recherche und sorgfältiger Formulierung des Antrags bis hin zu überzeugender Argumentation gegenüber dem Amt leisten Patentanwälte viele Dinge, die für den Erfolg einer Patentanmeldung ausschlaggebend sein können.
Aber wie hoch sind eigentlich die Kosten für einen Patentanwalt? Darüber findet man im Internet kaum etwas heraus. Wir erklären, warum das so ist und wie Sie sich trotzdem ein möglichst klares Bild verschaffen können.
Warum erfährt man auf den Internetseiten von Patentanwälten so wenig über die Preise?
Vielleicht haben Sie sich mit Ihrer Frage nach den Kosten eines Patentanwalts vertrauensvoll an Google gewandt. Ihnen wird aufgefallen sein, dass auf den Homepages der Patentanwälte wenig bis gar nichts Gehaltvolles zum Thema herauszufinden ist. Aber warum verrät ein Patentanwalt nicht einfach wie so viele andere Unternehmen seine Preise auf der Homepage, um mehr Transparenz und Information zu gewährleisten? Dafür gibt es verschiedene Gründe, die wir uns einmal näher ansehen wollen:
Keine festgelegten Stundensätze
Die Stundensätze von Patentanwälten sind nirgendwo festgelegt oder zentral geregelt. Jeder Patentanwalt ist vollkommen frei, seine Gebühren und seinen Stundensatz selbst zu bestimmen und auch unterschiedlichen Mandanten verschiedene Sätze anzubieten. Dies gewährleistet eine hohe Flexibilität und gibt dem Patentanwalt die Möglichkeit, ganz individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten einzugehen. Es hat aber den Nachteil, dass der Anwalt ohne ein persönliches Gespräch kaum genauer sagen kann, mit welchem Honorar Sie in etwa rechnen müssen.
Preiskämpfe und eine Abwärts-Spirale sollen vermieden werden
Bei vielen Produkten und Dienstleistungen ist für den Kunden bzw. Mandanten der Preis eines der wichtigsten, wenn nicht das ausschlaggebende Argument: Je billiger jemand anbietet, desto attraktiver erscheint sein Angebot auch insgesamt. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass dieser Preiskampf häufig negative Auswirkungen auf die Qualität hat, sodass Produkte schneller kaputt gehen und Dienstleistungen nicht gründlich ausgeführt werden. Den Preis für diese Nachlässigkeiten und die mangelnde Qualität zahlt der Kunde bzw. Mandant manchmal Monate, teils erst Jahre später. Im Bereich des Patentrechts werden Versäumnisse, die z.B. bei der Patentanmeldung passieren, schnell besonders teuer. Damit diese gefährliche Abwärts-Spirale des Preiskampfs gar nicht erst in Gang gesetzt wird, ist es vielleicht besser, wenn nicht jeder die Kosten eines Patentanwalts aus dem Internet erfahren kann.
Unterschiedliche Begrifflichkeiten, die zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können
Nehmen wir einmal an, Sie finden im Internet die Seite irgendeines Patentanwalts, der dort anbietet eine Patentanmeldung für den Betrag XXX durchzuführen. Vielleicht freuen Sie sich über den günstigen Preis und rufen sofort an. Später erfahren Sie, dass der Patentanwalt mit „Patentanmeldung“ gar nicht genau das gemeint hat, was Sie verstanden haben, und dass weniger im Preis inbegriffen ist als Sie dachten. Sicher wären Sie enttäuscht oder?!
Dass Missverständnisse wie dieses passieren, lässt sich im Gebiet des Patentrechts nicht immer vermeiden, da Laien, die mit dem Thema noch nicht so gut vertraut sind, sich oft nicht darüber im Klaren sind, was ein bestimmter Fachbegriff eigentlich bedeutet. Wenn Sie an eine Patentanmeldung denken, denken Sie vielleicht an den gesamten Zeitraum von der Einreichung der Unterlagen bis zum Ende, wenn Sie Ihre Urkunde in Händen halten. Ein Patentanwalt hingegen weiß, dass ein Großteil des Prozesses nicht im eigentlichen Sinn zur Anmeldung gehört, sondern zum Patenterteilungsverfahren. Er versteht also unter der Patentanmeldung etwas anderes als Sie. Diese unterschiedlichen Verständnisse vom selben Wort können schnell zu viel Ärger führen, wenn es darum geht, was jetzt eigentlich alles bezahlt werden muss. Besser, diese Art von Missverständnissen wird von vornherein vermieden.
Es wird nicht alles auf die gleiche Weise abgerechnet
In der Arbeit eines Patentanwalts tauchen unterschiedliche Arten von Vergütung auf. Nicht immer trifft der Stundensatz, den Ihnen ein Patentanwalt vielleicht auf seiner Homepage verraten hat, als Grundwert der Verrechnung zu. So werden Patentanwälte, die für Sie an einem Verfahren mitwirken oder einen Streitfall regeln, in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Der Stundensatz gilt dagegen z.B. für Dienstleistungen wie eine professionelle Patentrecherche. Da viele Laien, wenn Sie sich auf die Suche nach einem Patentanwalt machen, noch nicht genau wissen, was auf Sie zukommt und welchen Dienst des Anwalts Sie tatsächlich in Anspruch nehmen werden, ist die Gefahr groß durcheinander zu kommen.
Jede Patentanmeldung ist anders!
Auch wenn der grobe Verlauf vorgezeichnet ist, verläuft jede Patentanmeldung anders: Es gibt dafür keine Faustregeln! Je nachdem, wie komplex z.B. die Erfindung ist, dauert das Ausarbeiten der Unterlagen länger. Später muss bei Zweifeln des Patentamts argumentiert werden, warum die Erfindung doch ein Patent erhalten sollte, und auch diese Argumentation kann unterschiedliche Phasen haben und mehr oder weniger lang dauern. Auch eine Dienstleistung wie die Patentrecherche ist je nach Projekt unterschiedlich komplex und deshalb mit keinem fest zu beziffernden Arbeitsaufwand verbunden.
Viele Patentanwälte geben auf ihren Internetseiten nur die Amtsgebühren an und nicht die Kosten für ihre Arbeit!
Vorsicht ist also unbedingt geboten, wenn Sie sich anhand der Homepage einer Patentanwaltskanzlei über deren Kosten informieren wollen. Die Amtsgebühren sind ein fester Betrag, der auf jeden Fall an das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) gezahlt werden muss, und der keinem Wettbewerb unterliegt. Darauf kann Ihnen niemand Rabatt geben! Die Amtsgebühren für eine Patentanmeldung zeigen wir Ihnen hier gerne auf.
Und wie berechnen sich nun die Kosten eines Patentanwalts?
Nachdem wir dargelegt haben, warum es als Patentanwalt nicht sinnvoll ist seinen Stundensatz oder Kosten für Dienstleistungen auf der eigenen Homepage zu beziffern, möchten wir kurz die Hintergründe und die heutige Lage beleuchten:
Früher gab es eine Gebührenordnung, die die Vergütung von Patentanwälten regelte. Diese galt aber nur bis 1971. Aber auch diese Ordnung hatte mehr den Charakter einer Empfehlung als Gesetzeskraft. Das ist beim RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anders. Aber wie wird die Vergütung heute gehandhabt, wenn es keine verbindliche Ordnung mehr gibt?
Heutzutage wird der Vertrag mit dem Patentanwalt auf Basis des BGB getroffen. Wie bei einer normalen Dienstleistung kann das Honorar frei verhandelt werden, solang es als „billig“ und angemessen gilt (§ 315 BGB). Was im Zweifelsfall als angemessener Stundensatz gilt, hängt u.a. auch davon ab, wo eine Kanzlei ansässig ist und welche regelmäßigen Kosten wie z.B. Büro-Mieten sie zu decken hat. Es kann also sein, dass Sie z.B. bei einer Patentanwaltskanzlei, die zentral ansässig ist, mit höheren Kosten rechnen müssen als bei einer Kanzlei, die ihren Standort in einer Kleinstadt oder einem „Dorf“ hat.
Die alte Richtlinie wird heute nur noch für Kontrollüberlegungen zur Angemessenheit von Patentanwaltshonoraren herangezogen. Dabei werden auch Faktoren wie die Inflation mit einberechnet. Wie bereits oben angedeutet, rechnen Patentanwälte heutzutage nahezu ausnahmslos auf Stundenbasis ab. Fragen Sie also auf jeden Fall nach dem Stundensatz des Patentanwalts!
Sie haben sich bereits informiert, aber die Kosten kommen Ihnen viel zu teuer vor?
Bei der Suche nach dem besten Partner für Ihr Vorhaben, sei es eine Patentanmeldung oder dass Sie Ihre Schutzrechte gegen Verletzer verteidigen müssen, sollten Sie sich nicht sofort von dem höheren Stundensatz einer Kanzlei abschrecken lassen. Sie könnten eventuell Förderungen in Anspruch nehmen, die zum Teil auch für Anwaltskosten gelten. Fragen Sie einfach nach, Ihr Patentanwalt wird Sie sicherlich gern beraten.
Außerdem ist es immer gut, nicht nur auf das Geld zu schauen, sondern Angebote gründlich zu recherchieren und zu vergleichen:
- Wie hoch ist der Stundensatz?
- Was ist alles inbegriffen? Würden Sie nur absolut notwendiges bezahlen oder sind z.B. auch weitere empfehlenswerte Schritte eine Option, wie z.B. eine zusätzliche Patentrecherche, die für den Erfolg des Anmeldevorhabens maßgeblich sein kann?
- Hat der Patentanwalt in Ihrem Fachgebiet Erfahrung?
- Hat der Patentanwalt Gerichts- und Industrieerfahrung, die die Aussichten auf Erfolg erhöhen könnten?
Sie möchten sich über UNSERE Dienstleistungen und Kosten informieren?
Kein Problem! Wir sprechen offen und ehrlich mit Ihnen und schauen uns Ihren Fall an. Jeder Mandant ist unterschiedlich und genau deshalb muss immer individuell entschieden werden, welche Strategie die beste für Ihr Patent oder Marke/Design ist.
Fordern Sie daher noch heute einen unverbindlichen Rückruf an, um uns über Ihren Fall zu unterhalten:
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