Stetig informieren wir Sie über das aktuelle Geschehen in der Welt der Patente. Denn täglich werden mehrere Hundert angemeldet. Aber wissen Sie eigentlich, wie das Patentwesen entstand? Wir wollen heute fern von den neusten Vorkommnissen zurück zu den Anfängen des Patents reisen. Wann wurde das erste Patent angemeldet? Welches war das erste Patent? Und wie sahen Patente in ihrer Entstehungszeit eigentlich aus?
Und so fing alles an?
Wir begeben uns zurück ins Mittelalter. Hier lagen die Anfänge des Erfinderschutzes. Damals wurden Privilegien (Monopole) an einzelne Gewerbetreibende erteilt, welche zur alleinigen Ausübung eines bestimmten Gewerbes oder zur ausschließlichen Verwertung einer bestimmten Idee berechtigten. Die Entwicklung des Erfinderschutzes lief jedoch überall etwas anders ab:
- Das älteste Patentgesetz der Welt wurde 1474 in Venedig erlassen und enthielt bereits damals im Kern alle wesentlichen Kriterien. Es besagte, dass jeder, der eine neue erfinderische und ausführbare Vorrichtung einer Behörde anmeldet, einen 10-jährigen Schutz gegen Nachahmung erhalte. Somit sollte der Erfindergeist zum Nutzen der Allgemeinheit gefördert werden.
- In Deutschland war der Erfinderschutz zu dieser Zeit weniger modern. So wurden im 15. Jahrhundert vom Kaiser Freibriefe für die Erfinder erteilt, welche die alleinige Verwertung seiner Schöpfung sicherten. Die Erteilung dieser Freibriefe lag jedoch ganz im Ermessen des Kaisers, jegliche gesetzliche Regelung fehlte.
- In England sah der Sachverhalt ähnlich aus, die Krone verlieh gewerblichen Unternehmen Monopole. Allerdings litt der Handel schon bald stark unter enormen Monopolbildungen, sodass 1624 ein Antimonopolgesetz bestimmt wurde, das Privilegien nur für neue Erfindungen und grundsätzlich nur noch für die Dauer von 14 Jahren erteilte. Somit war die erste gesetzliche Regelung des Erfinderschutzes geschaffen. Einen Anspruch auf Verleihung des Erfinderschutzes hatte der Erfinder damals allerdings noch nicht.
Die ersten Patentgesetze im heutigen Sinne
Einen Anspruch auf Patenterteilung erhielten die Erfinder erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts durch diverse Patentgesetze:
- in Frankreich 1791
- in den Vereinigten Staaten 1790/1793
- in England 1852
Die Entwicklung des Patents in Deutschland
Vor der Reichsgründung gab es in Deutschland kein einheitliches Patentrecht. Dagegen sprach die Idee des Freihandels, der Schutzzölle und der Gewerbeprivilegien. Somit gab es nur in den größeren deutschen Staaten eigene Patentgesetze.
Erst nach der Reichsgründung kam die Einsicht, dass die deutsche Industrie im internationalen Wettbewerb aufgrund des uneinheitlichen Erfinderschutzes nicht bestehen kann. Somit wurde 1877 das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen. Es entstand das Reichspatentamt. Von da an wurde das Patentgesetz bis zum Ende des zweiten Weltkriegs mehrmals abgeändert, vor allem durch die Reform 1936. Durch die Teilung Deutschlands entwickelte sich das Patentrecht zudem ab 1949 in der BRD und der DDR unterschiedlich. Aus dem Reichspatentamt ging nun das Deutsche Patentamt als eine obere Bundesbehörde der BRD hervor.
In der DDR wurde 1950 das ?Amt für Erfindungs- und Patentwesen? (AfEP) neu gegründet und leitete als zentrales Organ die Entwicklung auf dem Gebiet des Patent-, Muster und Zeichenwesens sowie der Neuererbewegung. Im gleichen Jahr erließ die DDR ein neues Patentgesetz, das das bis dahin seit 1936 geltende Gesetz ablöste. Dem Erfinder sollte nun die Möglichkeit gegeben werden ?das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten?. Das Gesetz unterschied nach Wirtschafts- und Ausschließungspatent.
- Das Ausschließungspatent gab nur dem Patentinhaber das Recht der Benutzung der Erfindung bzw. der Lizenzvergabe.
- Das Wirtschaftspatent hingegen konnte auch von denen genutzt werden, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmte, grundsätzlich also von allen sozialistischen Betriebe. Der Erfinder erhielt dafür eine entsprechende Vergütung.
Entstand eine Erfindung im Rahmen der Arbeit eines Erfinders, wurde diese automatisch als Wirtschaftspatent angemeldet. Dies galt bis zur Wiedervereinigung 1990.
Von da an übernahm das Deutsche Patentamt die Aufgaben des AfEP mit den rund 600 Mitarbeitern und etwa 13,5 Millionen Patentdokumenten. Seit dem gibt es in Deutschland wieder ein einheitliches Patentgesetz. Im Erstreckungsgesetz wurde geregelt, dass sich die vor 1990 nur in jeweils einem der beiden Teilgebiete Deutschlands wirksamen Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen automatisch auf das jeweils andere Teilgebiet erstrecken.
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