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Trotz Brexit: Großbritannien will an einheitlichen Patentgericht festhalten

2. Dezember 2016

Überraschende Entwicklung in Sachen Einheitliches Patentgericht: Auf der Sitzung des EU-Wettbewerbsrates kündigte die für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige britische Wirtschafts-Staatssekretärin Lucy Jeanne Neville-Rolfe an, trotz des geplanten EU-Austritts das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ratifizieren zu wollen. 

 

Nach dem Brexit-Votum galt dies bisher als politisch eher unwahrscheinlich. Denn mit der Zustimmung zum Einheitlichen Patentgericht, dem ersten Zivilgericht der Europäischen Union, bekennt sich Großbritannien zu EU-Recht und erkennt für das neue Patentsystem ausdrücklich an, dass die Zuständigkeit für die höchstrichterliche Rechtsprechung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt. Die britische Abhängigkeit vom EU-Recht will Premier Theresa May mit ihrem „harten“ Brexit jedoch konsequent beenden.

So lange Großbritannien noch Mitglied der EU ist, argumentierte Baroness Neville-Rolfe in Brüssel, wird es weiterhin eine aktive Rolle spielen und die für das Königreich besten Vereinbarungen bei einem neuen Abkommen mit der EU verhandeln:

uk_minister_for_ip_baroness_neville-rolfe-Patentgericht

„Wir wollen damit den britischen Unternehmen die größtmögliche Freiheit bieten, mit und in dem europäischen Binnenmarkt Handel zu treiben – und dass europäische Unternehmen das gleiche auch im Vereinigten Königreich tun können.“

Sie betonte aber, dass „die Entscheidung, mit der Ratifizierung fortzufahren, nicht als Vorgriff auf die Ziele und Positionen des Vereinigten Königreichs in den kommenden Verhandlungen mit der EU gesehen werden sollte. “

 

Großbritannien macht’s vor – jetzt muss Deutschland nachziehen

eu_uk_unified_patent_court_upc_brexitDie Verhandlungen sollen im kommenden Frühjahr beginnen – und dann gilt es auch, das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht neu zu verhandeln. Denn die Ratifizierung durch Großbritannien löst keine einzige der offenen Fragen, die der britische EU-Austritt bezüglich des europäischen Einheitspatents und einheitlichen Patentgerichts, das einen Sitz in London haben wird, aufwirft.

Aber das Vereinigte Königreich wird dann mit am Verhandlungstisch sitzen.

Der ins Stocken geratenen Einrichtung des einheitlichen Patentgerichts wird die angekündigte Ratifizierung durch Großbritannien neuen Aufschwung geben. Nach Aussage des Vorsitzenden des EPG-Vorbereitungsausschusses, Alexander Ramsay, sind die Vorbereitungen bis auf die Auswahl der Richter weitestgehend abgeschlossen. Jetzt ist Deutschland am Zuge: Bundesregierung und Bundestag hatten den Ratifizierungsprozess ruhen lassen, bis sich Großbritannien erklärt.

Sollte nun zeitnah ratifiziert werden, könnte das einheitliche Patentgericht Mitte nächsten Jahres an den Start gehen.

 

Quelle:

Meldung Bundesverband Deutscher Patentanwälte

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Category iconPatentrecht Tag iconBaroness Neville-Rolfe,  Brexit,  einheitliches europäisches Patentgericht,  Einheitliches Patentgericht,  EPG,  EPG-Ratifizierung,  EU-Patent,  EU-Patent Ratifizierung

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