Internationale Patentabkommen wie PPH (Patent Prosecution Highway) und PCT liegen im Trend. Das Europäische Patentamt ist im November eine PCT Kooperation mit China eingegangen. Und auch Indien und Japan lassen aufmerken und vereinbarten vor wenigen Tagen ein PPH Abkommen.
PCT Kooperation EPA-China
Auf ihrer Jahrestagung in Suzhou am 12. / 13. November 2019 haben das EPA (Europäisches Patentamt) und die chinesische National Intellectual Property Administration (CNIPA) ein zweijähriges Pilotprogramm vereinbart für Patentanmeldungen als PCT Anmeldung (Patent Cooperation Treaty (PCT)).
Patentanmeldern, die eine internationale Patentanmeldung in englischer Sprache bei der CNIPA als Empfangsstelle einreichen, soll die Möglichkeit zu gegeben werden, sich für das EPA als ihre Internationale Recherchebehörde (ISA) zu entscheiden. Das geplante zweijährige Pilotprogramm soll im Laufe des nächsten Jahres beginnen.
Chinesische Anmelder werden von diesem Abkommen deutlich profitieren. Anmeldern aus China bietet sich so eine Option zur Optimierung ihrer internationalen Patentstrategie vor allem für Patentschutz in Europa. Denn chinesische Patentanmelder, die das PCT Abkommen nutzen, können nun früher in die europäische Phase eintreten und eine direkte Prüfung ihrer Anmeldung erhalten, ohne dass eine europäische Zusatzrecherche erforderlich ist. Dies spart reell bis zu einem Jahr gegenüber einer bisherigen Patentanmeldung.
China ist seit 1. Januar 1994 Vertragsstaat des PCT, mit vielen Vorteilen für alle Patentanmelder, die nicht aus China kommen. Denn seitdem kann in auf dem PCT-Weg eingereichten internationalen Patentanmeldungen China als Bestimmungsstaat angegeben werden.
Vielleicht in diesem Zusammenhang von auch von Interesse: PCT Patentanmeldungen: WIPO Jahresbericht 2018
Internationale Abkommen weltweit: Patent Prosecution Highway (PPH)
Internationale Abkommen für Patentanmeldungen haben Konjunktur. Bereits im Januar 2014 wurde der Global Patent Prosecution Highway (PPH) gestartet, eine beschleunigte Bearbeitung von internationalen Patentanmeldungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass bereits eine Patentanmeldung mit dem gleichen Inhalt und dem gleichen Anmeldetag oder Prioritätstag bei einem GPPH-Partnerbüro eingereicht wurde. Eine Patentanmeldung kann auch gleichzeitig bei mehreren GPPH-Patentbehörden eingereicht werden.
Auch muss das Amt der Erstanmeldung die Erfindung als patentierbar ansehen – zumindest für einen Patentanspruch. Es muss also ein Patent oder ein positiver PCT-Recherchebericht für eine Anmeldung nach PPH vorliegen.
An dem Global Patent Prosecution Highway nehmen zahlreiche Industriestaaten teil, in Europa sind das Deutschland, UK, Spanien, Polen, Österreich, Portugal, Island, Ungarn, Finnland, Dänemark, Schweden, die Visegrad Staaten und Estland. Auch Länder wie USA, Japan, Russland, Kanada und Australien nehmen teil, doch weder China noch Indien. Dies wird mit bilateralen Abkommen ausgeglichen.
Patent Prosecution Highway (PPH) Indien-Japan
Das indische Patentamt (IPO) hat in Zusammenarbeit mit dem japanischen Patentamt (JPO) ein Abkommen für Patent Prosecution Highway (PPH) geschlossen, das auch Maßnahmen zur Modernisierung des Bereichs des geistigen Eigentums vorsieht. Es handelt sich um die erste Kooperation dieser Art zwischen Indien und Japan, die zunächst als Pilotprojekt für einen Zeitraum von drei Jahren umgesetzt wird.
Die PPH Richtlinen wurden am 29. November 2019 vom indischen Patent- und Markenamt (IPO) vorgestellt. Die PPH-Kooperation wird für alle Anmelder aus Indien und Japan eine beschleunigte Prüfung von Anmeldungen ermöglichen. Erfüllen die Patentanmeldungen die Kriterien, werden die Patentanmeldungen anschließend beschleunigt.
Für die nationale Phase des PCT oder konventionelle Anmeldungen steht dann eine besonders schnelle Prüfung zur Verfügung.
PPH Pilotprogramm China-Japan und China – weltweit
Auch mit China unterhält Japan eine Zusammenarbeit für PPH Anmeldungen. Bereits am 1. November 2011 wurde das PPH-Pilotprogramm China-Japan mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr gestartet, aber seitdem regelmäßig verlängert. Zuletzt verlängerten China und Japan das PPH-Pilotprogramm am 1. November 2018 um weitere fünf Jahre.
China-Kanada und mehr
Auch mit Kanada wurde ein entsprechendes PHP Programm 2013 vereinbart, das zuletzt bis Ende August 2021 verlängert wurde. Ebenso hat China mit Singapure, Argentinien und Ägypten Abkommen zu Patent Prosecution Highway (PPH) getroffen- und auch mit einzelnen europäischen Mitgliedstaaten. Und für den 1. Januar 2020 kündigt das CNIPA auch ein PPH Pilotprogramm mit Brasilien an, das sich derzeit in der abschließenden Prüfung beider Länder befindet.
Patent Prosecution Highway (PPH) China – EU Mitgliedstaaten
Mit Island, Dänemark und Ungarn hat China ebenfalls bilaterale Abkommen geschlossen für den Patent Prosecution Highway (PPH), die auch für alle drei Länder bereits einmal verlängert wurden.
Auch mit Deutschland unterhält China ein PPH Pilotprogramm, für das das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ein Formularblatt zur Teilnahme für interessierte Unternehmen bereithält.
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Quellen:
Global Patent Prosecution Highway – PPH
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