Vor der Patentanmeldung einer bestimmten Erfindung befindet sich der Gegenstand in der Entwicklungs- bzw. Innovationsphase. Doch schon in diesem Stadium ist es oftmals sinnvoll oder sogar notwendig, mit anderen Personen über die betreffende Erfindung zu sprechen.
In solchen Fällen ist der Bedarf nach Geheimhaltung von größter Bedeutung, da es sonst dazu kommen könnte, dass Dritte ein Patent auf Ihre Erfindung anmelden, mit denen Sie sich nur auf professioneller Ebene austauschen wollten. Deshalb wird zwischen dem Patentanmelder und seinem Gesprächspartner häufig eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen.
Gute Gründe für eine Geheimhaltungsvereinbarung
Die Geheimhaltungsvereinbarung ist in ihrer Rechtsnatur ein zivilrechtlicher Vertrag. Die Gründe für eine solche Vereinbarung können unterschiedlicher Natur sein. So ermöglicht es eine Geheimhaltungsvereinbarung beispielsweise, mit potentiellen Geschäfts- und Kooperationspartnern schon im Vorfeld der Patentanmeldung in Detailgespräche zu gehen. In der Regel sind dies Unternehmer, Wissenschaftler oder sonstige Berater des Erfinders.
Mit der Geheimhaltungsvereinbarung wird der Gegenstand der Patentanmeldung vor einem Ideenraub bzw. unerlaubter Nachahmung geschützt. Des Weiteren schützt die Vereinbarung auch vor unberechtigter Weitergabe des erhaltenen Know-hows und sichert dadurch die Wettbewerbsvorteile des Erfinders.
Was eine gute Geheimhaltungsvereinbarung ausmacht
Zunächst einmal ist es wichtig den Gegenstand der Geheimhaltung in der Vereinbarung genau zu definieren. Außerdem müssen Regelungen darüber enthalten sein, auf was sich die Vereinbarung genau bezieht, also z.B. Beschreibungen des Gegenstandes (Erfindung), Dokumente, Skizzen, Forschungsergebnisse und allgemein das zugrundeliegende Know-How. In der Regel erstreckt sich die Vereinbarung nicht nur auf schriftliche Unterlagen, sondern auch auf Datenträger und auf mündliche Erläuterungen und Absprachen.
Zudem enthält die Geheimhaltungsvereinbarung die Verpflichtung des Gesprächspartners, alle offenbarten, geheimen Informationen vertraulich zu behandeln und die betreffenden Unterlagen vor unerlaubtem Zugang durch Dritte zu schützen sind. Vor allem darf der Gesprächspartner die erhaltenen Kenntnisse nicht für eigene Zwecke nutzen. Außerdem kann eventuell noch eine Anmerkung hinzukommen, welchen namentlich genau bezeichneten Dritten der Gesprächspartner Einsicht in die Unterlagen gewähren darf.
Eine gute Geheimhaltungsvereinbarung erstreckt sich nicht nur auf das zukünftige Patent im engeren Sinne, sondern auch auf sämtliche anderen Informationen, technisches Wissen und sonstiges Know-how, das mit dem Gegenstand in Verbindung steht und schützenswert ist.
Schließlich empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen mit dem Vermerk GEHEIM zu versehen und eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen, dass sich der Vertragspartner von diesen Dokumenten keine Kopien machen darf.
Wie Ihnen ein Patentanwalt bei der Geheimhaltungsvereinbarung helfen kann
Keinesfalls ist es zu empfehlen, ein vorformuliertes Muster aus dem Internet heraus zu kopieren und dies zur Grundlage der Vereinbarung zu machen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung sollte aufgrund einer Vielzahl von Unwägbarkeiten und Eventualitäten im Zusammenhang mit dem Patent immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalls angepasst werden.
Hierbei kann Ihnen ein Patentanwalt eine wertvolle Hilfe sein. Ein beauftragter Patentanwalt kann eine auf den konkreten Sachverhalt zugeschnittene Geheimhaltungsvereinbarung anfertigen oder eine bereits entworfene Vereinbarung überprüfen.
Des Weiteren unterstützt Sie der Patentanwalt bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Gesprächspartner der Geheimhaltungsvereinbarung zuwiderhandelt. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, findet diese vor einem nicht-öffentlichen Schiedsgericht statt, sodass Sie vor weiteren Eingriffen in Ihre Vertraulichkeitsrechte geschützt sind.
Haben Sie Fragen zur Geheimhaltungsvereinbarung oder wünschen Sie, dass wir für Sie eine solche Vereinbarung anfertigen oder überprüfen? Wollen Sie Schadensersatzansprüche gegen wortbrüchige Gesprächspartner geltend machen oder haben Sie ein sonstiges Anliegen auf diesem Rechtsgebiet? Dann können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen und von unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich des Patentrechts profitieren!
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