Sie stecken Mühe und Ressourcen in die Entwicklung Ihres Projekts. Nach monatelanger Arbeit rufen Sie endlich ?Heureka!? ? natürlich heimlich, denn eifrige Leser unseres Blogs wissen, dass man Erfindungen bis zur Anmeldung beim Patentamt geheim halten sollte. Mit den Plänen und den Formularen für die Patentanmeldung gehen Sie nun zum Amt und stellen dort fest, dass Ihre Erfindung bereits zum Patent angemeldet wurde! All die Geheimniskrämerei hat nämlich nicht verhindern können, dass jemand etwa zur gleichen Zeit denselben Geistesblitz hatte. Heißt das nun, dass alle Mühe umsonst war? Nicht unbedingt! Wir erklären Ihnen, wie die rechtliche Situation in diesem Fall aussieht.
Patent angemeldet ? Aber ein anderer hat’s schon erfunden?
Dass etwas gleichzeitig von zwei unabhängigen Menschen oder Teams erfunden wird, kann durchaus vorkommen. Weil Unternehmen genauso wie Einzelerfinder untereinander konkurrieren, ist die Patentanmeldung auch ein Wettlauf mit der Zeit. Recherchen vorab sind zeitaufwendig, aber notwendig. Schließlich soll ja mit einem Patent gerade verhindert werden, dass Doppelerfindungen gemacht werden. Doch manchmal passiert es eben doch. In diesem Fall muss der Gesetzgeber eine Regelung treffen. Dabei bieten sich zwei Möglichkeiten an.
- Die erste wäre die Erteilung der Schutzansprüche nach dem First to invent-Prinzip. In diesem Fall wird das Patentrecht demjenigen zugesprochen, der die Erfindung zuerst gemacht hat. In den USA war das Patentgesetz noch bis vor einigen Jahren nach diesem Prinzip gestaltet.
- Die andere Möglichkeit, nach der auch deutsche und europäische Gesetze geregelt sind, ist das First to file-Prinzip. Hier wird das Patent demjenigen zugesprochen, der es zuerst angemeldet hat.
Das Recht auf das Patent kann es nur für einen Anmelder geben
Das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. das Europäische Patentamt erteilt dem schnelleren Anmelder das alleinige Nutzungs- und Verbietungsrecht für die Erfindung. Einer der Gründe für den Vorzug dieses Systems gegenüber dem First to invent-Prinzips ist die Bevorzugung des Wettbewerbs und des technischen Fortschritts. Auf diese Art sollen Erfinder stärker dazu bewegt werden, Ihre Pläne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile; das First to file-System hat sich aber in den meisten Ländern aufgrund der Förderung von Innovation und Wirtschaft durchgesetzt.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ? Aber nicht unbedingt alleine
Trotz First to file-Prinzip gilt, dass einem Erfinder der Gebrauch der Erfindung nicht unbedingt verwehrt wird, nur weil dieser nicht schnell genug sein Patent anmelden ließ. Ab dem Anmeldezeitpunkt stehen die Schutzrechte bei der Erteilung zwar demjenigen zu, der seine Erfindung auch zuerst angemeldet hat. Falls die Erfindung aber schon von jemand anderem als dem Patentanmelder benutzt wurde, greift hier das Vorbenutzungsrecht. Dieses besagt, dass das Schutzrecht nicht gegen denjenigen angewandt werden kann, der die Erfindung schon benutzt hat, bevor jemand anderes diese hat patentieren lassen. Das bedeutet: meldet Erfinder B seine Erfindung nicht schnell genug zum Patent an, hat sie aber schon seit einiger Zeit benutzt, kann Patentanmelder A ihm die Benutzung nicht verbieten. Wenn zum Beispiel Erfinder B ein Betrieb gehört, in dem die Erfindung gebraucht wird, beispielsweise um die Produktion zu verbessern, darf dieser die Erfindung als einziger außer Anmelder A weiter benutzen. Erfinder B kann das Vorbenutzungsrecht nur im Zusammenhang mit dem Betrieb weitergeben.
Erfindung bereits angemeldet ? Und nun?
Ist Ihre Erfindung bereits zum Patent angemeldet, wird es schwierig, eigene Schutzrechte zu beantragen. Selbst wenn Sie nachweislich der Ersterfinder sind: Gewähren kann Ihnen das Patentamt die Schutzrechte nur, wenn keine andere Anmeldung vorliegt.
Das Vorbenutzungsrecht könnte man Ihnen dagegen schon gewähren. Dazu sind Nachweise erforderlich, dass Sie die Erfindung auch wirklich schon vor der Anmeldung benutzt haben. So können Sie wenigstens etwas von dem retten, was Sie an Arbeit in Ihr Projekt reingesteckt haben.
Seien Sie schnell und sichern Sie sich Ihr Schutzrecht!
Die Patentanmeldung sollte zügig vonstattengehen und ordentlich ausgeführt werden. Daher sind hier meistens Experten zugange, die das routiniert erledigen und über die technischen Kenntnisse verfügen, um Recherche und Anmeldung schnell und professionell durchzuführen. Warten Sie also nicht zu lange damit, Ihr Patent anmelden zu lassen und verlassen Sie sich hierbei lieber auf einen Patentwalt.
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