Nach dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Artikels 2 der Gebührenordnung, wird ab dem 01. April 2016 die neue Gebührenordnung in Kraft treten.
Die Erhöhung der Gebühren erfolgt regelmäßig alle zwei Jahre, die dieses Jahr eher „geringfügig“ ausfällt: Die bis zur Erteilung eines europäischen Patents zu zahlenden Jahresgebühren erhöhen sich um 5 Euro (für das 3. Patentjahr) und 15 Euro (ab dem 8. Patentjahr). Das entspricht gerade mal einer Erhöhung von ca. 1%.
Die neuen Gebühren gelten für Zahlungen, die ab dem 01. April 2016 getätigt werden. Daher empfiehlt es sich, Jahres-, Prüfungs- und Erteilungsgebühren, die im April fällig werden, noch vor dem 1. April 2016 zu zahlen.
Einen Überblick über sämtliche Gebühren für eine Patentanmeldung in Europa finden Sie hier.
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