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Institutionen geistigen Eigentums: Das DPMA

22. September 2015

Deutsches Patent- und MarkenamtRegelmäßig berichten wir über Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz. Wie lassen sich Erfindungen und Ideen schützen, wie schützt man sich vor Produktpiraterie und Patentverletzungen und was mache ich, wenn ich selbst doch einmal ein Schutzrecht verletzt habe? Doch all diese Fragen würden sich gar nicht stellen, wenn es keine Institutionen gäbe, die sich um sämtliche Dienste im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes kümmern. Deshalb werfen wir heute einen Blick auf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und berichten, welche Aufgaben es leistet und wie diese Zentralinstitution Deutschlands Ihnen weiterhelfen kann.

Das DPMA, zwischen Idee und Realisierung

Das DPMA ist in Deutschland die Institution, die sich um alle Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes kümmert. Es wurde als kaiserliches Patentamt gegründet und blickt somit nun auf eine 130 jährige Geschichte zurück.

Als wichtige Schnittstelle zwischen der Idee des Erfinders und der Realisierung des Produkts leistet das DPMA einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Denn gewerblicher Rechtschutz ist eine der Grundlagen für eine funktionierende Volkswirtschaft. Um diesen im Zeitalter der Globalisierung zu gewährleisten, arbeitet das DPMA mit einer Vielzahl an weiteren Institutionen auf Landes- und Bundesebene zusammen.

Organisatorisch ist das DPMA dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Der Hauptsitz des DPMA ist in München, weitere Auskunftsstellen gibt es in Berlin und Jena. In allen drei Stellen arbeiten insgesamt 2500 MitarbeiterInnen für das DPMA. Die Aufgaben des DPMA sind vielseitig und werden im Folgenden einmal genauer erläutert.

Die Aufgaben des DPMA

Das DPMA als Erteiler von Schutzrechten

Eine der zentralsten Aufgaben des DPMA besteht darin, Erindern den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu garantieren. Das Amt bietet Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. Davon kann jeder profitieren, ob Ihr Unternehmen klein oder groß ist, ob Sie aus einer Forschungseinrichtung kommen oder gar doch Einzelerfinder sind. Um dies zu gewähren erteilt das DPMA Schutzrechte, trägt sie ein, verwaltet sie und veröffentlicht sie.

Das DPMA als Informant

Des Weiteren hat das DPMA einen Informationsauftrag und ist somit gesetzlich dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die in Deutschland gültigen Schutzrechte zu informieren. Das DPMA bietet in verschiedener Form Informationen zum Schutzrecht an, die als Hilfestellung für unternehmerische Entscheidungen dienen.

  1. Die erste Option besteht in diversen Internet-Diensten. So besteht die Möglichkeit Ihre Schutzrechte elektronisch anzumelden, sie können online nach bereits bestehenden Schutzrechten recherchieren oder maschinenlesbare Schutzrechtsdaten über das Internet einreichen.
  2. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Informationen über Schutzrechtsanmeldungen an den drei oben genannten Auskunftsstellen oder in den deutschlandweit 20 Patentinformationszentren zu erhalten.
  3. Eine dritte Option besteht in den Recherchesälen in München und Berlin. Dort können Sie, ähnlich wie in einer Bibliothek, z.B. den Stand der Technik recherchieren, Neuheitsrecherchen durchführen oder bestimmte Anmelder überwachen. Die dort archivierten Dokumente können zwar nicht mit nach Hause genommen, dafür aber kopiert werden.

Das DPMA als Schiedsstelle

Dann hat das DPMA noch die Aufgabe, Auseinandersetzungen um eine angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen zu schlichten. So tritt häufig der Fall ein, dass Erfindungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Hierbei kommt es jedoch oft zu Unstimmigkeiten, wenn der Arbeitgeber die Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet und wirtschaftlich verwertet. Denn der Erfinder möchte natürlich auch von seiner Erfindung profitieren. Damit für ihn eine angemessene Vergütung herausspringt, nimmt sich das DPMA der Aufgabe an, eine Einigung zu finden.

Das DPMA als Aufsicht über Verwertungsgesellschaften

Die letzte Aufgabe des DPMA besteht in der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften, welche die Rechte von Urhebern oder Inhabern von ähnlichen Schutzrechten verfolgen. Denn meist ist es den Urhebern von künstlerischen Leistungen wie Büchern, Filmen oder Musikstücken zeitlich nicht möglich ihre Rechte selbst zu verfolgen. Eines der bekanntesten Beispiele einer Verwertungsgesellschaft ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Diese kümmert sich um die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche von Musikschaffenden. Die Verwertungsgesellschaften unterliegen, im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung, einer staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt übt diese Aufsicht auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes aus.

Abschließend würden wir also sagen, das Deutsche Patent- und Markenamt ist nicht nur irgendein Amt. Das DPMA ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer Volkswirtschaft und hat zahlreiche Aufgaben, die das Leben eines Patentanmelders im Wesentlichen vereinfachen.

By Dr. Karl-Heinz Hochhaus (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0), via Wikimedia Commons

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Category iconPatentrecht Tag iconAufgaben,  Deutschland,  geistiges Eigentum,  DPMA

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