• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Erfindung patentieren? Nur mit diesen Merkmalen!

1. September 2015

Voraussetzungen Erfindungen PatentanmeldungDie Idee ist da, Pläne existieren schon und an der Geschäftsidee wird bereits gearbeitet. Doch wird das Patentamt Ihre Schöpfung auch als ?echte? Erfindung anerkennen? Bevor Sie zur Patentanmeldung eilen, sollten Sie die folgenden Merkmale beachten, ohne die Sie Ihre Erfindung zwar durchaus anmelden können ? aber ob Ihnen das gewünschte Patent auch erteilt wird, entscheidet sich an der Erfüllung eben dieser Kriterien.

Was gilt als Erfindung?

Eine Erfindung muss bestimmte Voraussetzungen auf jeden Fall erfüllen, damit das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Patentamt (EPA) nach der Sachprüfung auch ein Patent darauf erteilen kann. Welche Merkmale dies sind und welche Bedeutung sie für den Patentanmelder haben, wollen wir uns genauer anschauen.

1. Die Erfindung muss eine technische Lösung für eine bestimmte Aufgabe bieten

Der Hauptgrund, weswegen Erfindungen gemacht werden, ist der, dass wir uns Arbeit erleichtern wollen. Jedem praktischen Nutzen einer Erfindung geht ein Problem voraus, dass gelöst werden soll. Um patentiert werden zu können, müssen Erfindungen konkrete Aufgaben auf technischem Wege lösen. Im Patentrecht nennt man dieses Kriterium Technizität.

2. Die Erfindung muss neu sein und sich stark genug von bisherigen Lösungen abheben

Wenn es bereits eine Erfindung gibt, die Ihrer eigenen zu ähnlich ist, lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, Ihre Erfindung überhaupt zum Patent anmelden zu wollen. Das gilt auch, wenn es sich um etwas handelt, wofür zwar noch kein Patent erteilt ist, was aber schon als selbstverständliche Technologie angesehen wird. Diese ist nämlich Teil des sogenannten Standes der Technik, auf dessen Grundlage die Neuheit Ihrer Erfindung beurteilt wird. Der Stand der Technik schließt insgesamt alle bereits patentierten und anderweitig bekannt gemachten Erfindungen ein. Um ein Patent erhalten zu können, müssen sich die Erfindung ausreichend vom Stand der Technik abheben.

3. Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen

Auch wenn Ihre Erfindung so noch nicht existiert, darf sie nicht so naheliegend sein, dass sie keinen Ideenreichtum mehr voraussetzt. D.h., ein Fachmann dürfte nicht in der Lage sein, die Erfindung durch nur einen einfachen gedanklichen Schritt aus dem bisherigen Stand der Technik abzuleiten. Ist der Sprung vom gegenwärtigen Stand der Technik zur neuen Idee zu gering, kann die Erfindung an dieser Hürde scheitern.

4. Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein

Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, ?wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann? (§ 5 Abs. 1 PatG). Obwohl diese Voraussetzung für die meisten Erfinder wohl am interessantesten sein sollte, unterliegt die gewerbliche Anwendung fast keinen Einschränkungen. Ob sie darauf verzichten wollen, mit Ihrer Erfindung wirtschaftlichen Umsatz zu machen, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Was sind keine Erfindungen?

Neben diesen vier Kriterien, die eine Erfindung patentfähig machen, gibt es auch einige Dinge, die keine Erfindungen im Sinne des Deutschen Patentgesetzes sind. Auf diese können Sie kein Patent erhalten:

  • Wissenschaftliche Theorien und Methoden, sowie mathematische Formeln
  • Pläne, Regeln und Verfahren für Spiele oder Geschäftsmodelle, und Datenverarbeitungsprogramme.
  • Die reine Wiedergabe von Informationen
  • Hybride aus technischen und nicht-technischen Lösungen

Ästhetische Erfindungen können ebenfalls kein Patent erhalten, werden jedoch durch Marken-, Design- und Urheberrechte geschützt. Zudem dürfen Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, ebenfalls nicht zum Patent angemeldet werden. Es gibt außerdem Sonderfälle, von denen wir einige kurz erläutern wollen.

Sonderfall I ? Pflanzensorten und Tierarten

Laut Deutschem Patentgesetz und Europäischem Patentüberkeinkommen (EPÜ) gelten für sogenannte biotechnische Verfahren zwar dieselben Voraussetzungen wie für technische Erfindungen. Pflanzensorten und Tierarten sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen; für diese gilt das sogenannte Sortenschutzrecht. Eine Ausnahme besteht jedoch bei mikrobiologischen Verfahren oder durch diese gewonnenen Erzeugnisse. Doch auch hier gibt es viele Unklarheiten und noch zu wenig aussagekräftige Rechtsprechungen, sodass Sie sich vor einer Patentanmeldung auf jeden Fall von einem Patentanwalt beraten lassen sollten.

Sonderfall II ? Software

Eine reine Computersoftware als solche gilt in Europa nicht als Erfindung mit der geforderten Technizität. Sie kann also nicht mit einem Patent geschützt werden. Nur wenn die Software Teil einer an sich technischen Lösung ist, kann man ein Patent darauf erhalten.

Einen Patentverlust in Deutschland musste die Firma Apple beispielsweise durch ein Urteil des Bundespatentgerichts hinnehmen, als dieses zugunsten der Wettbewerber entschied, dass die Slide to unlock-Funktion, also die Bildschirmentsperrung bei Smartphones mittels Wischgeste, keine technische Lösung darstellt. Bessere Chancen sollte hingegen ein neueres Patent der Firma haben, das mittels eingebautem Gyroskop verhindern soll, dass der Bildschirm oder die Kamera von Smartphones beim Fallenlassen zu Bruch gehen. Denn hierbei berechnet zwar der Chip, wie der Aufprall am besten verhindert werden kann; die eigentliche Ausführung ist jedoch rein mechanisch.

So überprüft man, ob die Erfindung die geforderten Merkmale erfüllt: Beauftragen Sie einen Anwalt

Das DPMA prüft und recherchiert nach der Patentanmeldung von sich aus, ob für die Erfindung auch tatsächlich ein Patent erteilt werden kann. Die Patentrecherche dient nicht nur dazu, zu überprüfen, ob ein Patent schon angemeldet ist, sondern vor allem dazu, sicher zu gehen, dass Ihre Neuerung sich deutlich genug von bisherigen technischen Erfindungen abhebt. Wenn die Recherche des DPMA nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, werden Sie auch kein Patent erhalten.

Wir empfehlen Ihnen trotzdem, schon vor der eigentlichen Anmeldung von Experten eine gesonderte Patentrecherche durchführen zu lassen. Z.B. kann ein Patentanwalt die Recherche für Sie durchführen, um festzustellen, ob Sie zuerst einen Einfall hatten und ob dieser auch als technische Neuerung gilt. Eine professionell ausgearbeitete Patentameldung ist wichtig, um gegenüber dem Amt genau darzustellen, dass Ihre Erfindung die Kriterien Neuheit und Technizität überhaupt erfüllt und für eine Erteilung eines Patents zulässig ist. Versteckt sich bei der Ausformulierung ein Fehler oder eine Ungenauigkeit, kann dies gegebenenfalls dazu führen, dass das Patent abgewiesen wird ? obwohl dies verhindert werden kann.

Bei der Einschätzung helfen Profis

Wenn Sie also eine Erfindung haben, von der Sie überzeugt sind, dass sie eine wirkliche Neuerung auf einem technischen Gebiet ist, stehen die Chancen nicht schlecht, nach der Anmeldung das erhoffte Patent auch zu erhalten. Trotzdem sollte ein Patentanwalt überprüfen, ob Ihre Erfindung auch wirklich die geforderten Merkmale erfüllt. Denn für die Erfolgsaussichten Ihres Projekts kommt es auf die Feinheiten an und ganz besonders darauf, dass die wirklich neuen Merkmale der Erfindung genau ausformuliert werden. Ein Patentanwalt kann dies für Sie erledigen. Gerade z.B. bei biologischen Erfindungen und auch bei Kombinationen aus Software und Technik ist die Anmeldung ein heikles Feld, welches für Anmelder allein nur schwer zu überblicken ist.

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconPatentrecht Tag iconDPMA,  Erfindung,  Patent anmelden,  Patentanmeldung,  Patentanwalt,  Patenterteilung

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© MD LEGAL Patentanwalt, European Patent Attorney PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum