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Patentrecht 24. April 2015 · Lesezeit 3 Minuten

Die Kosten eines Patents und ihre Einflussfaktoren

Patent Kosten, Patent-Finanzierung

Was kostet ein Patent? Diese Frage wird sich jeder Erfinder schon einmal gestellt haben. Wie das meiste auf dieser Welt sind auch Patente nicht kostenlos. Leider aber gibt es für Patente keine Festpreise. Welche Faktoren die Kosten beeinflussen, erfahren Sie im Folgenden.

Wovon hängt die Höhe der Kosten für eine Patent-Anmeldung ab?

Die Beantwortung der folgenden Fragen klärt, in welchem Rahmen sich die Höhe Ihrer Kosten bewegt.

  • In welchen Ländern soll Ihr Patent geschützt werden?
  • Wie lange soll Ihr Patent geschützt werden?
  • Wie komplex ist Ihr Patent? Handelt es sich um ein 10-seitiges Patent einer Mechanik-Erfindung oder doch um ein 100-seitiges für Arzneimittel?

An welchen Stellen fallen Kosten an?

  • Beim jeweiligen Patentamt fallen Amtsgebühren an, z.B. müssen zur Aufrechterhaltung des Patents Jahresgebühren gezahlt werden
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist das Honorar des Patentanwalts
Welche Amtsgebühren fallen an?

Während des kompletten Prozesses der Patentanmeldung müssen diverse Amtsgebühren gezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldegebühr, die Rechercheantragsgebühr oder die Prüfungsgebühr. Je nachdem, wo Ihr Patent überall geschützt werden soll, variieren diese Kosten. Die Kosten einer Anmeldung beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fallen natürlich geringer aus als die Kosten beim Europäischen Patentamt (EPA).

Aber auch nach der Anmeldung fallen weitere Gebühren an, denn das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht. Das Patentamt überprüft in einem Prüfungsverfahren, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Auch bei diesem Schritt sind die Kosten beim EPA wesentlich höher als beim DPMA.

Welche Leistungen des Patentanwalts muss ich honorieren?

Patentanwälte beraten Sie vor und nach der Anmeldung Ihres Patents eingehend und gründlich. In persönlichen Gesprächen werden alle wichtigen Voraussetzungen geklärt und der Anwalt geht mit Ihnen gemeinsam auf Nummer sicher, dass Ihr Anmeldevorhaben auch möglichst erfolgversprechend ist. Wenn Sie vor der eingehenderen, persönlichen Beratung zunächst allgemeine Fragen haben, erhalten Sie bei uns per E-Mail kostenlos und unverbindlich Auskunft. Der Patentanwalt übernimmt auch die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, da hierbei professionelle Expertise gefordert ist. Des Weiteren steht Ihnen Ihr Patentanwalt während des gesamten Anmeldeprozesses beratend zur Seite. Er vertritt Sie in sämtlichen Angelegenheiten vor dem Patentamt.

Für all diese Leistungen berechnet der Anwalt ein Honorar. Die Honorare von Patentanwälten unterscheiden sich von Kanzlei zu Kanzlei und sind unter anderem von der Reichweite und der Komplexität Ihres Anmeldevorhabens abhängig.

Bei Anmeldungen, die über Deutschland hinausgehen, müssen Sie zudem berücksichtigen, dass Kosten für Übersetzungen anfallen und ein Auslandsvertreter vergütet werden muss.

Muss auch nach der Anmeldung noch etwas gezahlt werden?

Ja, auch nach Erteilung des Patents müssen Sie sich noch auf weitere Kosten gefasst machen. So sind regelmäßige Jahresgebühren zu zahlen, um das Patent aufrecht zu erhalten. Die Jahresgebühren können Sie beispielsweise in den Gebührenordnungen des DPMA (dpma.de/patent/gebuehren/index.html) und des EPA (http://www.epo.org/applying/forms-fees/fees_de.html) nachlesen.

Zudem können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Dritte, beispielsweise konkurrierende Unternehmen, die eigene Bewegungsfreiheit am Markt durch Ihr neues Patent beeinträchtigt sehen. Diese Dritten können nämlich auch noch der Erteilung Einspruch einlegen bzw. ein Nichtigkeitsverfahren anstrengen, um Ihr Patent zu bekämpfen. In dieser Angelegenheit müssen Sie sich natürlich verteidigen.

Was muss ich also beachten?

Wie Sie also sehen, ist die Auskunft über die Kosten eines Patents gar nicht so einfach. Ohne ein persönliches Gespräch lässt sich der Kostenrahmen für eine Patent-Anmeldung nur schwer umreißen. In jedem Fall ist ein solides Finanzierungskonzept, das gegebenenfalls mit Unterstützung einer Beratungsgesellschaft erarbeitet werden sollte, unerlässlich ? Denn auch Rechtstreitigkeiten im Nachfeld von Patentanmeldungen lassen sich nicht immer vermeiden, sodass nur die konkreten Kosten für die Anmeldung als solche einzuplanen sehr risikoreich sein kann.

 

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