In unserem letzten Blogpost haben wir Sie über wichtige Vorüberlegungen der Anmeldung zum Europäischen Patent informiert und einige begriffliche Feinheiten definiert, sodass klar ist, in welchem Rahmen wir uns bewegen. Heute lesen Sie von einigen Dingen, über die Sie sich im Vorfeld der Anmeldung noch klar werden sollten, und von der Antragsstellung beim Europäischen Patentamt. Hier ist Teil #2 von 4 unserer Blogserie.
1. Vor der Anmeldung: Klärung und Recherche
Grundsätzlich sollten Sie zunächst sichergehen, dass ein Patent auch die richtige Schutzart für Ihr geistiges Eigentum darstellt. Häufig werden die unterschiedlichen Schutzrechtsarten durcheinander gebracht:
- Ein Patent schützt technische Innovationen wie Prozesse, Geräte oder Produkte vor der Nutzung Dritter.
- Ein Gebrauchsmuster, das manchmal auch ?kleines Patent? genannt wird, schützt ebenso wie ein Patent technische Innovationen, ist aber schneller erteilt und wird weniger stark geprüft.
- Das Urheberrecht sichert die Nutzungs- und Verwertungsrechte von Schöpfern kreativer Arbeiten wie z.B. literarischer Texte oder Musikkompositionen.
- Als Marke, die der Identifizierung eines Produktes oder einer Dienstleistung dient, wird ein unverkennbares Zeichen geschützt, das u.a. aus zwei- oder dreidimensionalen Komponenten wie Buchstaben, Nummern, Wörtern, Formen, Farben, Logos oder Bildern aufgebaut sein kann.
Nachdem nun geklärt ist, ob ein Patent für Sie tatsächlich das richtige Schutzrecht ist, sollten Sie sich vor Augen führen, wo es für Sie den meisten Nutzen erbringt. Patente gelten in einzelnen Ländern für bestimmte Perioden (meist um die 20 Jahre) und werden von einem Patentamt erteilt. Wenn Sie Patentschutz nur in einem oder nur in wenigen Ländern erhalten möchten, empfiehlt es sich, den Antrag direkt beim jeweiligen nationalen Patentamt einzureichen. Streben Sie jedoch den Schutz eines Patentes in allen Ländern Europas an, ist ein Europäisches Patent die richtige Wahl.
Bevor es nun aber an die Patentanmeldung geht, sollte noch ein letzter Schritt getätigt werden: Lassen Sie eine Patenrecherche durchführen. Die Recherche sollten Sie auch durchführen, obwohl das EPO während der Prüfung Ihrer Anmeldung von sich aus eine Recherche vornimmt. Es ist schwierig über den aktuellen Stand der Technik dauerhaft den Überblick zu behalten, deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und sich vergewissern, dass Ihre Erfindung auch tatsächlich eine Neuheit ist und auf dem sogenannten ?erfinderischen Schritt? beruht.
Lassen Sie die Recherche aus, kann es schnell passieren, dass Ihnen das Patent verwehrt wird, da es bereits Vergleichbares gibt. Dann waren die mühevolle Fertigstellung des Antrags und alle bereits investierten Gelder umsonst.
2. Die Antragsstellung
Der erste Schritt, um ein Europäisches Patent zu erhalten, besteht darin einen Antrag beim Europäischen Patentamt zu stellen. Das Europäische Patentamt untersucht Anmeldungen gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, kurz: PCT).
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ein Antrag auf Erteilung des Europäischen Patents
- eine Beschreibung der Erfindung
- Patentansprüche, die definieren, was genau vom Patent geschützt sein soll
- ggf. Zeichnungen
- eine Zusammenfassung
Englisch, Französisch und Deutsch sind die offiziellen Sprachen beim europäischen Patentamt. Anmeldungen in anderen Sprachen müssen vor der Einreichung übersetzt werden.
Bei der Anmeldung müssen Sie noch nicht abschließend entscheiden, in welchen Mitgliedsländern des EPÜ die Erfindung tatsächlich patentiert werden soll. In der Regel werden zunächst alle Länder benannt. Eine endgültige Entscheidung fällt erst nach der Erteilung im Zuge der Validierung.
Zusammenfassung
- Gehen Sie sicher, dass ein Patent wirklich das richtige Schutzrecht für Ihre Innovation ist.
- Ohne vorherige Patentrecherche tappen Sie bei der Anmeldung im Dunkeln. Das kann zu einer schnellen Ablehnung des Vorhabens führen.
- Arbeiten Sie den Antrag sorgfältig aus und stellen Sie alle wichtigen Dokumente zusammen. Dabei kann ein Patentanwalt helfen.
In Teil #3 unserer Serie beschäftigen wir uns mit der formalen Prüfung und der Veröffentlichung Ihrer Anmeldung.
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