Täglich wird man In der Presse mit Vorfällen von Produktpiraterie und Innovationsnachahmung konfrontiert. Um dies wirkungsvoll zu vermeiden, sollte man auf Erfindungen rechtzeitig ein Patent anmelden. Vorher sollten Sie sich jedoch sorgfältig mit dem Thema auseinandersetzen, um Probleme und Hindernisse zu vermeiden.
Welche Vorteile können Sie als Privatperson oder als Unternehmen aus Patentanmeldungen ziehen? Welche Innovationen können Sie mit einem Patent schützen lassen? Und letztlich die Frage: Wie gehen Sie vor, um sich ein Patent zu sichern?
Die Vorteile eines Patents
Im Vordergrund der Patentanmeldung steht der Schutz vor der Nachahmung eines Produktes oder Verfahrens. Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre. Außerdem sichern Sie sich ein räumlich begrenztes Verbietungsrecht, welches die unkontrollierte Nutzung der Innovation durch Konkurrenten auf dem jeweiligen Markt verhindert. Durch die Lizenzierung ihrer Patente können sich Unternehmen eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen.
Eine Patentanmeldung sichert also die Investitionen ab, die in die Entwicklung einer Erfindung geflossen sind.
Erfinderische Mühen rentieren sich erst dann, wenn Innovationen auch als geistiges Eigentum geschützt werden. Für ein Unternehmen sind Patente außerdem ein Aushängeschild für die interne Forschungsleistung und Innovationskraft. Außerdem geben Patente Auskunft über die neuesten Entwicklungen und machen dieses Wissen für die Allgemeinheit verfügbar. In Patentdatenbanken, die regelmäßig aktualisiert werden, lassen sich vorher unbekannte Lösungsmöglichkeiten für technische Probleme einfacher finden.
Für welche Innovationen kann ich ein Patent beantragen?
Um ein Patent beantragen zu können müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Patentschutz kann nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik beantragt werden. Dies gilt für technische Erzeugnisse genauso wie für Verfahren.
Um sie mit einem Patent schützen zu können, muss eine Erfindung….
- neu sein: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie sich vom aktuellen Stand der Technik abhebt.
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen: Eine Erfindung beruht erst dann auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie nicht nur eine geringfügige Weiterentwicklung des bestehenden technischen Standes ist.
- gewerblich anwendbar sein: Eine Erfindung ist dann gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand in irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder benutzt werden kann. Die meisten Erfindungen erfüllen die Voraussetzung der gewerblichen Anwendbarkeit.
Einige Erzeugnisse und Verfahren sind nicht patentierbar, beispielsweise wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden oder auch Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche oder geschäftliche Tätigkeiten als solche. Ästhetische Werke wie Möbel, Skulpturen, Muster etc. lassen sich ebenfalls nicht durch Patente schützen. Stattdessen kann man für solche Werke ein eingetragenes Design anmelden.
Auch Pflanzensorten und Tierrassen lassen sich nicht mit einem Patent schützen. Das gilt auch für im Wesentlichen biologische Verfahren, mit denen man diese Pflanzen züchtet. Wer eine neue Pflanzensorte schützen möchte, kann für diese allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Sortenschutz erlangen.
Eine wichtige Frage der heutigen Zeit: Kann ein Computer-Programmierer seine Software patentieren lassen?
Patente auf Software als solche sind in Deutschland nicht zulässig, was in der Praxis bedeutet, dass sich ein reines Computer-Programm nicht patentieren lässt. Ist dieses Programm aber Teil eines technischen Gerätes, kann es durchaus die Voraussetzungen zur Patentierbarkeit erfüllen.
Ebenfalls vom Patentschutz ausgeschlossen sind Verfahren, die der chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers dienen. Das gilt auch für Diagnoseverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden.
Wie genau beantrage ich ein Patent?
Nun zum praktischen Teil:
Bevor man sich an die Entwicklung einer Innovation macht, empfehlen wir, mit einer gründlichen Recherche zum Stand der Technik zu beginnen. Informieren Sie sich frühzeitig über bereits bestehende und bereits angemeldete Patente. Dies verhindert Patentverletzungen; Ihr Unternehmen erspart sich somit vermeidbaren Ärger, zusätzliche Ausgaben für Anwälte oder Schadensersatzansprüche.
Während des erfinderischen Prozesses und vor allem, wenn dieser abgeschlossen ist, sollte dringend die Regel ?Erst anmelden – Dann veröffentlichen!“ beachtet werden.
Denn ein Patent kann nur dann erteilt werden, wenn die Erfindung vor dem Einreichen des Patentantrags in keiner Weise veröffentlicht worden ist, weder in mündlicher, noch in schriftlicher Form. Auch, wenn Dritte für die vorzeitige Veröffentlichung verantwortlich sind, wird Sie das nicht vor einer Patentablehnung schützen. Denn ist eine Erfindung erst einmal veröffentlicht, fließt sie in den Stand der Technik ein, von dem sich Ihr Anmeldevorhaben somit nicht mehr abheben würde. Nur, wenn die Veröffentlichung durch Dritte in einem bestimmten Zeitraum auf einem offensichtlichen Missbrauch gründet, macht das DPMA Ausnahmen – Zum Beispiel, wenn eine Geheimhaltungsvereinbarung gebrochen wurde.
Den Antrag auf die Erteilung eines Patents kann man bei allen Dienststellen des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und bei vielen Patentinformationszentren eingereicht werden. Der auf dem Antrag vermerkte Anmeldetag ist entscheidend für die Antragsprüfung, z.B. um den Stand der Technik zu diesem Zeitpunkt ermitteln zu können. Die Unterlagen und die Beschreibung der Erfindung müssen bereits endgültig, genau und vollständig formuliert sein. Von provisorischen Anträgen ist abzuraten.
Um Fehler zu vermeiden, die eine Ablehnung der Patentanmeldung zur Folge haben könnten, sollte zusätzlich ein qualifizierter Patentanwalt eingeschaltet werden. Eine genaue Auflistung der benötigten Antragsunterlagen finden sie auf der offiziellen Seite der DPMA: http://www.dpma.de/patente/anmeldung/
Welche Hindernisse sind Ihnen schon bei einer Patentanmeldung begegnet? Was raten Sie anderen, um diese Hindernisse zu vermelden?
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