• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

BPatG: Verfahren für Aphrodisiakum ist therapeutisches Verfahren

18. September 2020

Die Patentanmeldung auf ein Verfahren für ein Aphrodisiakum und zur Verstärkung der aphrodisischen Wirkung von Artischocke wurde vom BPatG abgewiesen. Denn ein therapeutisches Verfahren ist nicht patentierbar. Doch ist ein Aphrodisiakum eine Heilbehandlung?

Aphrodisiakum eine Heilbehandlung?

Aphrodisiakum ArtischockeJedenfalls argumentierte so der Patentanmelder, das erfindungsgemäße Verfahren umfasse auch einen Anwendungsbereich außerhalb einer Heilbehandlung. Das ist insofern relevant in diesem ungewöhnlichen Fall, weil der Patentanmeldung als Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers der Ausschlussgrund des § 2a Abs. 1 PatG entgegensteht.

Die fragliche Patentanmeldung 10 2014 006 637.1 wurde 2017 mit der Bezeichnung „Verfahren zu Bewirkung eines idiotensicheren Aphrodisiakums auf kostengünstiger Basis/Erektionsmittel“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Der Patentanspruch präzisiert das Verfahren und beschreibt wörtlich ein „Verfahren zur Verstärkung der aphrodisischen Wirkung von Artischocke, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Verzehr von einer oder zwei frischen, gekochten Artischocke/(n) eine halbe bis eine ganze Tafel Milchschokolade etwa 3 bis 15 Minuten nachher zu essen ist.“

Artischocke + Schokolade: erfinderisches Verfahren

Auf diese Ausführungen stützte der Patentanmelder seine Beschwerde gegen die Ablehnung der Patenteintragung. Ein Aphrodisiakum sei doch nicht unbedingt eine Heilbehandlung, argumentierte er und verwies unter anderem auf die literarische Prosa und Tagelieder von Wolfram von Eschenbach. Dass Artischocken verdauungsfördernde und stoffwechselanregende Wirkungen hätten, stelle nicht den Zweck des erfindungsgemäßen Verfahrens dar, erläuterte der kreative Patentanmelder. Erfinderisch sei das Verfahren, weil es bisher keinen Anlass dazu gegeben habe, Artischocke und Milchschokolade in der beanspruchten Dosis und zeitlichen Abfolge zu verabreichen. Auch enthielten die Anmeldeunterlagen keinen Bezug auf eine Heilbehandlung.

Auch Befindlichkeitsstörungen sind nicht patentierbar

Doch das Bundespatentgericht wies die Beschwerde zurück. Therapeutische Verfahren sind keineswegs ausschließlich im Hinblick auf die Behandlung von Krankheiten definiert, entschied das Gericht und erläuterte § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG. Unter diesen Paragraphen fallen alle Verfahren, die dem Schutz oder der Verbesserung des menschlichen oder tierischen Lebens dienen. Sie können neben der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Linderung von Leiden, auch die Beeinflussung von Funktionsstörungen oder Funktionsschwächen oder die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit zum Ziel haben, beschrieb das BPatG.

Außerdem sei in der Patentanmeldung die Behandlung von Befindlichkeitsstörungen als Zweckbestimmung des beanspruchten Verfahrens genannt worden, auch dies falle unter den Ausschlussgrund des § 2a Abs. 1 PatG, entschied das Gericht. Zudem sollen nach Patentbeschreibung durch die einzelnen Verfahrensschritte die Verdauungssäfte, insbesondere der Leber und Galle, angeregt werden für eine rasche Verstoffwechselung der Wirksubstanzen. Wenn jedoch therapeutische Wirkungen und nichttherapeutische Effekte – wie hier – eine untrennbare Einheit bilden, ist das Verfahren als Ganzes nicht patentierbar, urteilte das BPatG.

Auch der Versuch des Patentanmelders, hilfsweise die Erfindung auf den nichtmedizinischen Bereich einzuschränken, scheiterte. Denn da das einzige beanspruchte Verfahren ausschließlich der therapeutischen Behandlung dient, kann das Patentierungsverbot gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG nicht mit einem Disclaimer umgangen werden.

Die Beschwerde wurde daher vom BPatG zurückgewiesen und die Ablehnung der Patenteintragung bestätigt.

Haben Sie Fragen zum Patentschutz?

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Patentrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz, national wie auch international.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns.

Quellen:

Urteil des BPatG, 11 W (pat) 29/18

Bild:

Three-shots | pixabay | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconPatentrecht Tag iconAphrodisiakum,  Verfahren für Aphrodisiakum,  therapeutisches Verfahren,  § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG,  Ausschlussgrund,  Patenteintragung,  BPatG,  Artischocke,  Heilbehandlung,  Patentanmeldung,  disclaimer

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung