Die Schutzdauer einer deutschen Marke oder einer europäischen Gemeinschaftsmarke beträgt 10 Jahre. Ist der Schutz Ihrer Marke abgelaufen, bietet sich die Möglichkeit diesen zu verlängern. Dieser Prozess ist beliebig oft möglich und kann somit jedes Mal wieder vorgenommen werden, wenn der Markenschutz aufs Neue abläuft. Hierfür muss kein großer Aufwand betrieben werden, es reicht lediglich einen Antrag zu stellen und eine Verlängerungsgebühr zu zahlen. Einen Haken hat die Sache jedoch. Wer die Kosten einer Markenanmeldung und einer Markenverlängerung einmal genauer betrachtet, wird im Vergleich feststellen, dass die Verlängerung mehr als doppelt so teuer wie eine Markenanmeldung ist. Kann man die Marke also nicht einfach noch einmal neu anmelden? Wir berichten Ihnen, warum wir Ihnen trotz der Kostenersparnisse dringend davon abraten.
Die Kosten für eine Markenverlängerung und eine Markenanmeldung im Vergleich
Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Anmeldung | Verlängerung | |
Gebühr inkl. Klassengebühr, bis zu drei Klassen | 300 | 750 |
Jede weitere Klasse | 100 | 260 |
Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt:
Anmeldung | Verlängerung | |
Gebühr inkl. Klassengebühr, bis zu drei Klassen | 900 | 1500 |
Jede weitere Klasse | 150 | 400 |
Warum kann ich eine teure Markenverlängerung nicht durch eine erneute Anmeldung vermeiden?
Bei einer Markenverlängerung wird die Marke nicht mehr aufs Neue überprüft. Das heißt, wenn Sie einmal erfolgreich Markenschutz beantragt haben, kann Ihnen dieser nicht mehr entzogen werden. Es kann durch die Verlängerung lediglich zu einer Umklassifizierung in den Nizzaklassen kommen. Möchten Sie allerdings die hohen Kosten bei einer Markenverlängerung umgehen und melden Ihre Marke von neuem an, kommt es konsequenterweise zu einer neuen Überprüfung der Marke. Nun einfach anzunehmen, dass dies doch gar kein Problem sei, da Ihnen der Markenschutz ja bereits einmal gewährt wurde, ist falsch. So kann es Ihnen passieren, dass Ihre Marke zu einem späteren Zeitpunkt in der Weise nicht mehr zur Eintragung zugelassen wird, da sich z.B. in den vergangenen 10 Jahren entsprechende Gesetze geändert haben, und Sie verlieren alles, was Sie sich mühsam erarbeitet haben.
Hinzukommt, dass Sie bei einer Neuanmeldung die Priorität Ihrer Marke verlieren würden. Denn im Markenrecht gilt stets der der folgende Grundsatz. Solange keine Ausnahmebestände eingreifen, kann sich der Inhaber älterer Rechte immer gegen den Inhaber jüngerer Rechte zur Wehr setzen. Wenn Sie die Marke jedoch neu anmelden, verlieren Sie Ihre ursprüngliche Anmeldepriorität und sie beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihre Marke aufs Neue anmelden. Dies könnte fatale Folgen für Ihre Marke in Widerspruchs-, Löschungs- oder Verletzungsverfahren haben.
Dies wird in folgendem Beispiel einfacher verständlich:
Nimmt man einmal an, Ihre Marke wurde 2004 angemeldet. 2006 meldete nun ein anderer Unternehmer eine verwechslungsfähige Marke an. Gemäß dem Prioritätsgrundsatz könnten Sie also gegen den Unternehmer vorgehen, da Sie die ältere Marke besitzen. Gehen Sie beispielsweise aus Unkenntnis allerdings nicht gegen den Unternehmer vor und melden 2014 Ihre Marke aufs Neue an, da Sie die Kosten einer teuren Markenverlängerung sparen wollen, ist somit Ihre Marke die Jüngere. Und der andere Unternehmer könnte nun gegen Sie vorgehen, ganz egal, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Marke ursprünglich einmal angemeldet haben. Von nun an gilt nämlich das neue Anmeldedatum.
Wir raten zur Markenverlängerung
Zwar bemühen wir uns die Kosten unserer Mandanten immer möglichst gering zu halten, doch empfehlen wir in diesem Fall dringend die übliche, aber leider doch etwas teurere Markenverlängerung zu nutzen. Nur so kann langfristig der beste Schutz für Ihre Marke und Ihr Unternehmen garantiert werden. Möchten Sie diesbezüglich noch einmal persönlich beraten werden, bieten wir Ihnen gerne unsere Dienste an.
Katja Wulff meint
Ihre Kritik an den hohen Gebühren für eine Verlängerung können wir zwar verstehen, empfehlen aber in jedem Fall trotzdem die Markenverlängerung.
Letztlich sollen die hohen Kosten auch dazu dienen, dass sich Markeninhaber bewusst machen, ob sie wirtschaftlich erfolgreich mit der Marke arbeiten. Nicht benötigte Marken werden aufgegeben, so hofft man. Und dies würde dann allen Markeninhabern nutzen.
Noch ein Hinweis: bitte achten Sie auch auf die Fristen für eine Verlängerung. Mit Beginn des 11. Schutzjahres müssen Sie unaufgefordert die Verlängerungsgebühr bezahlen, um die Schutzdauer um weitere 10 Jahre zu verlängern, informiert das DPMA. Versäumen Sie den Termin zur pünktlichen Verlängerung, haben Sie noch 6 Monate Zeit, bis der Markenschutz endgültig verfällt – aber auch das nur, wenn Sie spätestens 2 Monate nach dem verpassten Termin mit Zahlung eines zusätzlichen Verspätungszuschlags deutlich machen, dass Sie Ihren Markenschutz verlängern möchten.