Mit Wirkung ab dem 13.05.2015 schlossen sich mit den USA und Japan zwei der größten Wirtschaftsmächte dem internationalen System zur Registrierung von Designs (Geschmacksmustern) nach der Genfer Akte des Haager Musterabkommens (HMA) an, womit sich dieses nun auf 64 Länder und zwischenstaatliche Organisationen erstreckt. Die bisher schon mögliche internationale Anmeldung eines Designs über die „World Intellectual Property Organization“ (WIPO) erhält somit eine erhebliche Aufwertung und wird für Kreative aus Deutschland bzw. Europa zunehmend attraktiver.
Vorteile des HMA: Große Reichweite mit nur einer Anmeldung
Das HMA ist ein Abkommen über den Schutz von Designs, das von der WIPO (World Intellectual Property Organization) verwaltet wird. Genauer stellt es ein Instrument zur Anmeldung und Registrierung von Designs für alle seine Mitgliedstaaten („Contracting Parties“) zur Verfügung, die der jeweiligen Akte (hier die Genfer Akte) beigetreten sind. Über dieses Instrument ist es möglich, einen Schutz für (industrielle) Designs zu erlangen, der eine große Zahl von Ländern abgedeckt, für den aber lediglich eine einzige internationale Anmeldung bei der WIPO eingereicht werden muss. Eine vorherige oder zusätzlich eingereichte Anmeldung im nationalen Rahmen ist dabei nicht nötig.
Das Haager Musterabkommen entstand, genauso wie das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (=Design) der EU, aus dem Wunsch nach Einfachheit und Wirtschaftlichkeit von Design-Anmeldungen. Die Umsetzung dieser beiden Instrumente ermöglicht die Erlangung von Schutzrechten mit einem Minimum an Formalitäten und finanziellen Aufwendungen. Hierzu zählen insbesondere auch die Verwendung einer einzigen Sprache und die Zahlung von Gebühren an nur eine einzige Behörde.
Warum ist der Beitritt der USA und Japans zur Genfer Akte des HMA etwas so Besonderes?
Um zu erklären, welche Tragweite der Beitritt der USA und Japan zur Genfer Akte des HMA hat, müssen wir etwas weiter ausholen. Der springende Punkt ist die Frage, ob das anzumeldende Design wirklich neu ist oder nicht:
Die WIPO, die das Haager Musterabkommen verwaltet, führt genau wie das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU) bei der Design-Anmeldung keine materielle Prüfung des Gegenstands der Anmeldung auf Neuheit oder Eigenart durch. Das heißt: Designs werden eingetragen und erst dann, wenn jemand anders sein eigenes Design verletzt sieht und deswegen gegen das neue Design vorgeht, könnte herauskommen, dass es vielleicht gar nicht so neuartig ist wie angenommen.
Es wird lediglich geprüft, ob die formalen Voraussetzungen für die Anmeldung vorliegen. Davon unbenommen hat aber jeder Mitgliedsstaat des HMA die Möglichkeit, eine individuelle Sachprüfung der Design-Anmeldung vorzunehmen.
Das Besondere am Beitritt der USA und Japan ist nun, dass diese beiden Länder auf jeden Fall neu anzumeldende Designs auf Neuheit und Eigenart prüfen. In vielen bisherigen Mitgliedsstaaten des Abkommens findet diese Prüfung auf Neuheit des Designs in der Regel nicht statt, auch wenn, wie erwähnt, theoretisch die Möglichkeit dazu besteht.
Was bedeutet der Beitritt der USA und Japan für den Schutz meiner Designs?
Das heißt, dass eine Design-Anmeldung über die WIPO nun umso sorgfältiger ausgearbeitet werden muss, wenn das Design auch in den USA und Japan wirklich Bestand haben soll ? Andernfalls könnte das Design dort scheitern, womit der Schutz in diesen zwei wirtschaftlich so wichtigen Ländern nicht gegeben ist. Dieses Risiko sollten Unternehmer gerade bei den Erleichterungen, die eine Design-Anmeldung nach dem HMA bietet, nicht eingehen.
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