• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Gebrauchsmusterverletzung – Was kann ich tun?

14. Juli 2016

Wie rechtsbeständig ist ein Gebrauchsmuster? Welche Wege kann man gegen eine Gebrauchsmusterverletzung einleiten? Und wie stehen das LG Hamburg oder das OLG Düsseldorf zu einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen Gebrauchsmusterverletzung? In unserem Artikel finden Sie die Antworten!

Innovative Ideen wollen durch diverse Schutzrechte geschützt sein. Eines davon ist das Gebrauchsmuster, das gewerblich anwendbare Erfindungen, vorrangig technischer Art, (ausgenommen Verfahren) schützt. Wenn das Produkt die Punkte

  • Neuheit
  • Erfinderische Leistung und
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

erfüllt, gilt der Schutz. Der Schutz eines Gebrauchsmusters ist hoch und es bietet schnellen Erfinderschutz. Verglichen mit seinem „großem Bruder“, dem Patent, sind seine Amtskosten recht günstig. Es ist außerdem schneller und einfacher zu erlangen. Ein negativer Punkt ist jedoch die geringe Rechtssicherheit.

Ausführlichere Informationen zum Thema Gebrauchsmuster finden Sie in hier. Und in diesem Artikel lesen Sie, wo die Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent liegen.

 

Wie rechtsbeständig ist ein Gebrauchsmuster?

Gebrauchsmuster-UrkundeSie haben Ihre Erfindung als Gebrauchsmuster geschützt und sind auf der sicheren Seite. Doch wenn ein Wettbewerber Ihre Ideen nachahmt, sollten Sie Ihre Unterlassungsansprüche aus dem eingetragenen Gebrauchsmuster geltend machen.

Wichtig zu beachten ist allerdings, dass das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Das bedeutet, dass das Patentamt bei der Gebrauchsmusteranmeldung nur Formalien, nicht jedoch die materiellen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderischer Schritt) prüft. Somit ist die Rechtsbeständigkeit wesentlich unsicherer als beispielsweise beim Patent. Einen rechtsbeständigen Schutz haben Sie jedoch nur, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Recherchieren Sie deshalb sorgfältig! Sonst können Sie eventuell keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen.

Beachten Sie: Außergerichtliche Einigungen sind jederzeit möglich und führen nicht selten schneller zum Ziel.

 

Bei Verletzung: So setzen Sie Ihre (Gebrauchsmuster-)Rechte durch

 

1. Vorprozessual

Als erstes sollten Sie in direkten Kontakt mit dem Verletzer treten und ihm eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung zukommen lassen.

  • Berechtigungsanfrage

Wenn Sie das Problem zuerst mit weniger Druck klären möchten, empfiehlt sich die Berechtigungsanfrage. Hier weisen Sie die Gegenseite auf den Sachverhalt und die verletzten Schutzrechte hin. Allerdings fragen Sie nur, warum der Verletzende der Meinung ist, zu dieser Handlung berechtigt zu sein. Hier können nachträglich keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

  • Abmahnung

Einen Schritt harscher ist die Abmahnung. Mit Ihr weisen Sie den Verletzer auf die Verletzung Ihres Gebrauchsmusters hin und können gleichzeitig für die Vergangenheit Schadensersatz und für dei Zukunft Lizenz oder Unterlassung verlangen. Ein Prozess ist vermieden, falls die gegenerische Partei darauf eingeht und das gewünschte Ergebnis vereinbart wird. Bei Misserfolg, können Sie klagen.

 

2. Verletzungsprozess – Hauptsacheverfahren (Gericht)

  • Justitiazivilrechtlich (Patentverletzungsklage)

Eine Verfolgung auf zivilrechtlichem Wege ist eine weitere Möglichkeit. Spätestens hier müssen Sie einen Rechtsanwalt einbeziehen. Sie können unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassungsanspruch und ggf. Schadensersatz
  • Auskunftsanspruch
  • gegebenenfalls einen Vernichtungsanspruch

 

  • strafrechtlich (Strafprozess)

Auch das Stellen eines Strafantrages ist möglich, da eine vorsätzliche Schutzrechtsverletzung strafbar ist. Innerhalb von drei Monaten nach Kenntniss ver Straftat muss der Antrag beim Amtsgericht gestellt werden.

 

3. Antrag auf einstweilige Verfügung (zusätzlich)

Wenn Dringlichkeit besteht, könnten alle zuvor genannten Verfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Dann bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz. Sie verbietet dem Wettbewerber, unter Androhung von Strafe, die kopierten oder gefälschten Produkte weiter anzubieten. In der Regel wird auf eine Anhörung der Gegenseite verzichtet.

ACHTUNG: Bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung kann der Gegener einen Schadensersatz gegen den Antragsteller geltend machen.

Außerdem kann eine von einer einstweiligen Verfügung bedrohte Partei vorbeugend eine Schutzschrift hinterlegen. Somit kann verhindert werden, dass eine einstweilige Verfügung ohne Beteiligung der Gegenpartei erlassen wird.

Vor allem bei einem Gebrauchsmuster sind die Anforderungen an eine einstweilige Verfügung vergleichsweise hoch, da es ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Auch in einem Prozess um den Antrag zu einer einstweiligen Verfügung muss das Gericht also zunächst die erforderliche gerichtliche Prüfung der Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters durchführen.

Ein klassisches und häufig geschehenes Beispiel ist eine Gebrauchsmusterverletzung auf einer Messe. Das Gebrauchsmuster ist also bereits hergestellt und ausgestellt – wird somit anderen angeboten. Es empfiehlt sich, sofort eine einstweilige Verfügung einzufordern, da sie in diesem Fall den schnellsten und effektivsten Schutz bietet.

 

Die Entscheidung des LG Hamburg

waage-gerechtigkeit-gericht-gebrauchsmuster-einstweilige Verfügung

Das Landgericht (LG) Hamburg beschloss in seinem Urteil (Az.: 327 O 559/14) vom 27.11.2014, dass eine Stellungnahme des Antraggegners unablässig ist, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen Gebrauchsmusterverletzung.

Das Urteil zu dem Prozess um ein Hydraulikschlauchgriffteil wurde dadurch begründet, dass einstweiliger Rechtsschutz nur in den Fällen gewährt werden könne, in denen eine klare Tendenz zu Gunsten des Antragstellers erkennbar ist. Dadurch sei eine Fehlentscheidung nicht anzunehmen und es benötige keines anschließenden korrigierenden Hauptsacheverfahrens.

Diese klare Position des Antragstellers sei jedoch nur zu bestimmen, wenn zuvor der Gegenseite die Chance zu einer Stellungnahme zur vermeintlichen Gebrauchsmusterverletzung gegeben werde. Das Gericht betonte, dass man beachten müsse, dass es sich um ungeprüfte Schutzrechte handle. Die erforderliche gerichtliche Prüfung der Schutzfähigkeit des Geschmacksmusters muss zusätzlich stattfinden.

 

Weitere Anforderungen an eine einstweilige Verfügung (EV)

Eine radikalere Position vertrat das OLG Düsseldorf zur einstweiligen Verfügung aus einem Gebrauchsmuster. Diese sei nur möglich, wenn das Gebrauchsmuster bereits erfolgreich ein Löschungsverfahren überstanden hat (Az.:I-2 U 79/11)

In Urteilen des OLG Braunschweig (Az.:2 U 61/11) und des OLG Karlsruhe (6 U 61/09) jedoch waren die Anforderungen etwas niedriger. Ohne durchgreifende Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Schutzrechtes, bei überwiegender Wahrscheinlichkeit für den Rechtsbestand des Gebrauchsmusters und sofern das Gericht aus eigener Sachkunde und in eigener Verantwortung Neuheit und Erfindungshöhe beurteilen kann, ist ihres Erachtens nach eine einstweilige Verfügung aus einem Gebrauchsmuster möglich.

 

Das sollten Sie tun, wenn Ihr Gebrauchsmuster verletzt wurde

  • Zuerst sollten Sie Material zur Rechtsbeständigkeit Ihres Gebrauchsmuster sammeln
  • Eigene, sorgfältige Recherche betreiben. So können Sie dem Gericht die Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung darbieten
  • Professionelle Beratung von spezialisierten Anwälten mit Erfahrung in diesem Gebiet in Anspruch nehmen

 

Liegt eine Verletzung Ihres Gebrauchsmusters vor oder wird Ihnen eine Gebrauchsmusterverletzung vorgeworfen?

Finden Sie gemeinsam mit unseren erfahrenen Experten Lösungswege. Wir helfen Ihnen gern, den für Sie richtigen Rechtsweg zu bestreiten oder beraten Sie bei Ihrer Verteidigung. Fordern sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf unserer Fachanwälte an. Wir würden uns freuen, Ihnen helfen zu können!

 

 

Textquellen: GRUR.org | juris.de | DPMA.de

Bildquellen: pixabay.com

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag iconEigentum,  einstweilige Verfügung,  Erfindung,  Gebrauchsmuster,  Gebrauchsmuster Verletzung,  Gebrauchsmusterverletzung,  LG Hamburg,  OLG Braunschweig,  OLG Düsseldorf,  OLG Karlsruhe,  Patent,  Rechtsschutz,  Schutz,  Schutzrecht,  Schutzrechte,  Stellungnahme,  Urteil,  Verletzung

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: News zum geistigen Eigentum

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum