• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

EuGH: Digitales Framing von urheberrechtlich geschützten Werken

23. März 2021

In einem aktuellen Urteil des EuGH geht um urheberrechtlich geschützte Werke, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers auf einer Webseite gezeigt werden, und die zusätzlich als Einbettung durch digitales Framing von in eine weitere, fremde Website gezeigt werden, z. B. als Thumbnails und Vorschaubilder. Handelt es sich dabei um eine rechtsmäßige Praxis?

digitales FramingEin gutes Beispiel dafür ist die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), eine digitalen Kultur- und Wissensbibliothek, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vernetzt. Die Website der DDB enthält Links zu digitalisierten Inhalten, die auf den Internetportalen der beteiligten Institutionen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die DDB selbst jedoch nur Thumbnails, also verkleinerte Versionen der Originalbilder des jeweiligen Themas. Außerdem enthält die Webseite des DDB die Schaltfläche „Objekt auf der Originalseite anzeigen“, dies führt als direkter Link auf die Website des als digitale Vorschau Gezeigten.

Unter anderem verweist die DDB als Hüterin der digitalen Kulturbibliothek auch Meldungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und zeigt entsprechende Inhalte durch digitales Framing als Vorschau in ihrer Webseite.

Der Rechtsstreit: digitales Framing von urheberrechtlich geschützten Werken

Gegen diese Praxis klagte die VG Bild-Kunst, eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland, die zur Wahrnehmung der Rechte von Urhebern gegründet wurde. So praktiziertes digitales Framing wie die Einbindung von SPK Inhalten in die DDB sei nicht rechtmäßig, die urheberrechtlichen Rechte würden durch das digitale Framing umgangen. Die VG Bild-Kunst machte geltend, dass der Abschluss eines Lizenzvertrags mit SPK für die Nutzung ihres Werkkatalogs in Form von Miniaturansichten verbunden sein müsse vor allem mit einer technischen Möglichkeit gegen das Framing der auf der DDB-Website.

SPK wiederum ist der Ansicht, dass eine solche Klausel in der Vereinbarung im Hinblick auf das Urheberrecht nicht angemessen sei und wollte dies im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin klarstellen lassen. Seitdem geht dieser Fall durch die Instanzen der deutschen Gerichte, zur Zeit ist der Bundesgerichtshof (BGH) damit befasst. Immerhin einig sind sich die beiden Parteien darin, dass es sich im Ausgangsverfahren hauptsächlich um digitale Vervielfältigungen in Form von – gegenüber den Original zudem verkleinerten – Vorschaubildern geschützter Werke handelt.

Entscheidende Rechtsfrage ist in diesem Fall, ob die Website eines Dritten durch digitales Framing eine öffentliche Wiedergabe dieses Werks im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellt. Diese Frage legte der Bundesgerichtshof dem höchsten Europäischen Gericht (EuGH) vor, die dieser jetzt beantwortete.

Die Rechtslage

Der hier relevante Art. 3 Abs. 1 der EU Richtlinie 2001/29/EG wurde im Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft beschlossen. Diese Harmonisierung dient vor allen Dingen den Freiheiten des Binnenmarkts, wurde schon in den politischen Erwägungen zu dieser Richtlinie klar geäußert. Zugleich aber dient diese Richtlinie dem erklärten Hauptziel, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen.

Inzwischen wurde noch eine weitere relevante EU Richtlinie beschlossen, nämlich Art. 16 der EU Richtlinie 2014/26. Demnach sind Verwertungsgesellschaften verpflichtet, jeder Person, die dies beantragt, zu angemessenen Bedingungen eine Lizenz zur Nutzung der Rechte zu erteilen, mit deren Wahrnehmung sie betraut sind. Dies wurde bereits auch in deutsches Gesetz aufgenommen, als § 34 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften.

EuGH Rechtsprechung: Digitales Framing

Außerdem wurde auch bereits von dem EuGH der Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die dort garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit ausgelegt in Bezug auf digitalen Kontext (C-160/15). Der EuGH entschied, dass Hyperlinks zum reibungslosen Funktionieren des Internets und zum Meinungs- und Informationsaustausch beitragen.

Anderseits hat der EuGH bereits entschieden, dass der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, in weitem Sinne verstanden werden sollte. In seinem Urteil C‑263/18 hatte der EuGH entschieden, dass der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst, die an dem Ort, an dem die Wiedergabe ihren Ursprung nimmt, nicht anwesend ist, und somit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks, einschließlich der Rundfunkübertragung. Der EuGH verwies dabei insbesondere auf den 23. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29.

Und der EuGH entschied schon bereits 2014, dass die Framing-Technik, die eine Internetseite eines Webauftritts in mehrere Rahmen unterteilt und in einem dieser Rahmen mittels eines anklickbaren Links ein Bestandteil einer dritten, anderen Webseite angezeigt wird, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG sei (C‑466/12).

Erschöpfung der Rechte durch eine Erstveröffentlichung?

Relevant in dem vorliegenden Fall ist auch die Frage, ob sich das Recht der öffentlichen Wiedergabe eines Werks im Internet de facto erschöpft, sobald dieses Werk auf einer Website mit Erlaubnis des Rechtsinhabers ja bereits allen Internetnutzern frei zugänglich gemacht wird.

Der EuGH sieht das jedoch anders. Eine Erschöpfung der Rechte durch eine Erstveröffentlichung stünde ja entgegen Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29. Das Recht, andere öffentliche Wiedergaben von urheberrechtlich geschützten Werke zu erlauben oder zu verbieten, sei mit der Genehmigung der Integrierung geschützter Werke in eine öffentliche Wiedergabe jedoch nicht erschöpft, entschied der EuGH. Der Art. 3 vereine vielmehr zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks und seine öffentliche Wiedergabe.

Entscheidend sei aber immer die Möglichkeit einer technische Verhinderung der weiteren digitalen Verbreitung. Dem Urheberrechtsinhaber sei es nicht gestattet, seine Erlaubnis auf andere Weise als durch wirksame technische Maßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/29 zu beschränken, präzisierte das Gericht.

Das Urteil

Daher, urteilte der EuGH, sei Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG so zu verstehen sei, dass digitales Framing von urheberrechtlich geschützten Werken, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers auf einer Webseite gezeigt werden, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung darstellt – wenn durch diese Einbettung die vom Urheberrechtsinhaber erlassenen oder auferlegten Maßnahmen zum Schutz vor digitalem Framing umgangen werden.

Von einem Urheber jedoch, der zuvor seine ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung dazu erteilt hat, dass seine Artikel auf einer Webseite veröffentlicht werden, ohne damit zu verbinden, dass technische Maßnahmen einhalten sind, die den Zugang zu diesen Werken von anderen Websites aus beschränkt hätten, könne im Wesentlichen angenommen werden, dass er die Wiedergabe der Werke gegenüber sämtlichen Internetnutzern erlaubt, entschied der EuGH.

Das Ausgangsverfahren betrifft aber gerade eine Situation, in der der Urheberrechtsinhaber die Erteilung einer Lizenz von der Durchführung beschränkender Maßnahmen gegen Framing abhängig machen möchte, um den Zugang zu seinen Werken von anderen Websites als denen seiner Lizenznehmer zu beschränken. Unter diesen Umständen könne nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Rechtsinhaber sich damit einverstanden erklärt hat, dass Dritte seine Werke öffentlich wiedergeben dürfen.

Benötigen Sie Beratung oder fachliche Vertretung zum IP Schutz?

Unsere Kanzlei für Patent- und Markenrecht begleitet Sie gerne bei Ihren Anmeldungen für Marken, Designs und Urheberrechten oder Ihre Aktivitäten im Patentschutz.

Zudem sind wir sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international. Gerne verteidigen wir Ihre Rechte.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

Quellen:

EuGH: Digitales Framing von urheberrechtlich geschützten Werken, EU:C:2021:181

Bild:

StockSnap | pixabay.com | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Lizenzen Tag iconDigitales Framing,  Erschöpfung der Rechte,  urheberrechtlich,  Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG,  Thumbnails,  Framing mit Thumbnails,  Urheberrecht,  öffentliche Wiedergabe,  EU:C:2021:181

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: News zum geistigen Eigentum

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

18. Januar 2022
Bündelung der Gerichtszuständigkeit in NRW: IT und Erneuerbare

Bündelung der Gerichtszuständigkeit in NRW: IT und Erneuerbare

4. Januar 2022
Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

30. Dezember 2021
DPMA Online Dienste zum Jahreswechsel

DPMA Online Dienste zum Jahreswechsel

23. Dezember 2021
KI DABUS erneut gescheitert als Erfinder

KI DABUS erneut gescheitert als Erfinder

19. Oktober 2021
EuGH: Recht zur Dekompilierung von Software und Softwarelizenz

EuGH: Recht zur Dekompilierung von Software und Softwarelizenz

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung