• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

EU-Einheitspatentgericht: Was die Verfahren kosten

14. August 2015

eu-einheitspatent, einheitliches patentgericht

Ab 2016 soll EU-weit ein neues Verfahren zur Anmeldung von Patenten in Kraft treten: Das neue EU-Einheitspatent, um das schon so lang gestritten wird. Zusammen mit diesem ist auch die Schaffung des sogenannten Einheitlichen Patentgerichts geplant. Nachdem wir schon über die Kosten für das neue Patent berichtet haben, möchten wir Sie heute über diese Institution informieren und darüber, was Patentstreitigkeiten dort kosten werden.

Ein Gericht für alle europäischen Patente

Das neue Gericht wird für alle europäischen Patente zuständig sein, die zum Zeitpunkt seiner Schaffung erteilt wurden. Das gilt auch für die Bündelpatente, die es bisher gab und die es auch nach Einführung des Einheitspatents weiter geben wird. Geplant sind ein Gericht erster Instanz mit einer Zentralkammer in Paris und zwei Außenstellen in London und München, ein Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg und eine Kanzlei sowie einige regionale Kammern.

Die Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht sollen die bisherigen Patentstreitigkeiten vor nationalen Gerichten ablösen. Mit dem Einheitlichen Patentgericht wird es also endlich möglich sein, ein europäisches Patent, sollte es verletzt werden, in einem einzigen Verfahren EU-weit durchzusetzen. Das soll auf die Dauer Kosten und jede Menge Aufwand sparen, die durch die Verfahren in den einzelnen Ländern entstehen.

Was Patentstreitigkeiten vor dem neuen Gericht kosten sollen

Wer eine Klage beim Einheitlichen Patentgericht einreicht, muss dafür eine Gebühr zahlen. Diese Kosten werden sich zusammensetzen aus einer Festgebühr und einer streitwertabhängigen Gebühr.

Die streitwertabhängige Gebühr wird verlangt, wenn der Streitwert 500.000 ? oder mehr beträgt. Laut Prognosen wird das bei drei Viertel aller Verfahren der Fall sein. Die Kosten bewegen sich zwischen 2.500 und 220.00. Die Gebühr von 220.000 wird nur fällig, wenn der Streitwert höher liegt als 30 Mio. (Stand: August 2015)

Teurer oder günstiger als bisher? Es kommt darauf an

Die Kosten sind de facto höher als bei vergleichbaren Verfahren vor dem Deutschen Patentgericht.

Allerdings rechnet dieser Vergleich damit, dass ein Patent nur in Deutschland durchgesetzt werden muss. Er verschleiert die Realität der Bündelpatente, die meistens in zumindest zwei oder drei Ländern gelten. Und vergleicht man die Kosten beim Einheitlichen Patentgericht mit den Kosten für mehrere nationale Verfahren aus einem Bündelpatent, so fallen sie tatsächlich günstiger aus.

Ferner sind die Gebühren nur in etwa so hoch angesetzt, dass sich das Einheitliche Patentgericht daraus selbst finanzieren kann. Von einer Geldmacherei kann man hier also nicht sprechen.

Ermäßigungen für Klein- und mittelständische Unternehmen und bei Notlagen

Wie bei den Aufrechterhaltungsgebühren für das Einheitspatent soll es auch bei den Kosten für Patentstreitigkeiten Ermäßigungen geben. Zwei Varianten stehen zur Diskussion:

  1. Ermäßigungen, wenn die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird
  2. individuelle Regelungen bei streitwertabhängiger Gebühr für KMUs, Kleinstunternehmen, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewerbszweck, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen

Außerdem werden Ermäßigungen oder sogar Erstattungen möglich sein, wenn eine Partei sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

Ausschluss vom neuen Verfahren ist möglich

Für Unternehmer, die ihre europäischen Patente lieber wie bisher vor nationalen Gerichten verhandeln lassen wollen, wird es möglich sein, die gewünschten Patente von dem neuen Verfahren auszuschließen (Opt-out). Das kostet 80 ?. Die Gebühr muss aber pro Patentfamilie nur einmal bezahlt werden, also nicht für jede einzelne nationale Ausprägung eines Bündelpatents.

Gut geplant? Weniger Risiko

Man sieht an den immer neuen Informationen über Gebühren, dass bei der Vereinheitlichung des europäischen Patentwesens langsam Nägel mit Köpfen gemacht werden. Unternehmer können sich jetzt überlegen, was für Sie lohnenswerter ist: auf das neue Verfahren zu setzen oder lieber bei den Bündelpatenten zu bleiben. Ein wesentlicher Faktor für Entscheidungen werden die Kosten sein.

Bei Gerichtsverfahren müssen diese üblicherweise von der unterliegenden Partei bezahlt werden. Dennoch ist es wichtig, über die Gebühren Bescheid zu wissen. Denn selbst, wenn ein Unternehmer sich sicher ist im Verfahren zu siegen, muss das Budget erst einmal aufgebracht werden, das Verfahren überhaupt anzustrengen.

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconNews zum geistigen Eigentum Tag iconKosten,  Europäisches Patent,  2016,  EU-Einheitspatentgericht,  Europa,  Gericht

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: News zum geistigen Eigentum

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

18. Januar 2022
Bündelung der Gerichtszuständigkeit in NRW: IT und Erneuerbare

Bündelung der Gerichtszuständigkeit in NRW: IT und Erneuerbare

4. Januar 2022
Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

30. Dezember 2021
DPMA Online Dienste zum Jahreswechsel

DPMA Online Dienste zum Jahreswechsel

23. Dezember 2021
KI DABUS erneut gescheitert als Erfinder

KI DABUS erneut gescheitert als Erfinder

19. Oktober 2021
EuGH: Recht zur Dekompilierung von Software und Softwarelizenz

EuGH: Recht zur Dekompilierung von Software und Softwarelizenz

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung