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Die Vorteile einer PCT-Anmeldung

8. April 2016

Welche Vorteile bietet eine PCT-Anmeldung? In diesem geben wir einen kurzen und klaren Überblick, damit Sie beurteilen können, ob eine PCT-Anmeldung sinnvoll ist oder nicht.

PCT steht für „Patent Cooperation Treaty“. Das Abkommen ermöglicht es, den Patentschutz für eine Erfindung gleichzeitig in fast 150 Ländern zu beantragen, indem eine einzige „internationale“ Patentanmeldung eingereicht wird, anstatt mehrere separate nationale oder regionale Patentanmeldungen einzureichen. Mit anderen Worten: Die PCT-Anmeldung kann als Vorlage für eine Patentanmeldung für jedes Mitgliedsland verwendet werden. Das spart nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Deshalb wird es auch oft als „Internationales Patent“ bezeichnet.
Hinweis: Die PCT-Anmeldung gliedert sich in zwei Anmeldephasen, International und National, was bedeutet, dass die Erteilung des Patents unter der Kontrolle der nationalen oder regionalen Patentämter bleibt.

Der Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens ist 1970 in Kraft getreten und wurde in der Folge mehrmals unterzeichnet. Er steht jedem Staat offen, der Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist. Derzeit gibt es 148 Vertragsstaaten:

PCT-Contracting-States

Prozess zum Ausfüllen einer PCT-Anmeldung

  • Einreichung: Sie reichen eine internationale Anmeldung bei einem nationalen oder regionalen Patentamt oder der WIPO ein (sofern dies nach den nationalen Sicherheitsvorschriften Ihres Staates zulässig ist), die die Formalitätsanforderungen erfüllt, in einer Sprache (vorzugsweise Englisch), und Sie zahlen eine Gebühr.
  • Internationale Recherche: Eine „International Searching Authority“ (ISA) identifiziert die veröffentlichten Patentdokumente und Fachbücher („Stand der Technik“). Es ist also eine Prüfung, ob Ihre Erfindung patentierbar ist oder nicht.
  • Internationale Veröffentlichung: Nach Ablauf von 18 Monaten ab dem frühesten Anmeldetag wird der Inhalt Ihrer internationalen Anmeldung der Welt offengelegt.
  • Ergänzende internationale Recherche (optional): Eine zweite Behörde identifiziert veröffentlichte Dokumente, die vom ersten ISA möglicherweise nicht gefunden wurden.
  • Internationale Vorprüfung (optional): Eine weitere Möglichkeit, um zu klären, ob Ihre Erfindung patentierbar ist. Ein dritter ISA führt eine zusätzliche Patentierbarkeitsanalyse durch, in der Regel für eine geänderte Fassung der Anmeldung.
  • Nationale Phase: Nach Abschluss des PCT-Verfahrens, in der Regel 30 Monate nach dem frühesten Anmeldetag Ihrer Erstanmeldung, von dem aus Sie die Priorität in Anspruch nehmen, beginnen Sie mit der Erteilung Ihrer Patente direkt vor den nationalen (oder regionalen) Patentämtern der Länder, in denen Sie sie erhalten möchten.

Direkte Patentanmeldung oder der „Pariser Weg“

Wenn Sie sich für den direkten oder den „Pariser Weg“ entscheiden, reichen Sie gleichzeitig separate Patentanmeldungen in allen Ländern ein, in denen Sie Ihre Erfindung schützen möchten.

Das ist der sicherste, aber auch der komplexeste, zeit- und kostenintensivste Weg. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass das Land, das Sie zum Patent anmelden, Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist. Sie reichen dann innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag dieser ersten Patentanmeldung separate Patentanmeldungen in anderen Ländern (Pariser Verbandsübereinkunft) ein. Oft ist es das Datum, an dem Sie Ihr nationales oder regionales Patent angemeldet haben. Dies gibt Ihnen den Vorteil, den Anmeldetag der ersten Anmeldung für die Länder, für die Sie sich bewerben, geltend zu machen.

Im Vergleich – PCT-Anmeldung oder „Pariser Weg“

Die PCT-Anmeldung ist einfacher, einfacher und kostengünstiger als die Anmeldung als „Pariser Weg“ oder eine direkte Patentanmeldung.

Sie können eine Anmeldung nach dem PCT direkt oder innerhalb der in der Pariser Verbandsübereinkunft vorgesehenen 12-Monatsfrist ab dem Anmeldetag einer Erstanmeldung einreichen, die in allen Vertragsstaaten des PCT gültig ist.

Überlegen auch Sie eine internationale Patentanmeldung?

Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

Quelle:

PCT FAQs WIPO

Bild:

Mathis_GERMA / pixabay.com / CCO License

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Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag icondirekte Patentanmeldung,  Internationale Patentanmeldung,  Pariser Verbandsübereinkunft,  Patentanmeldung,  Patentrecherche,  PCT-Anmeldung,  Prozess,  Recherche,  WIPO

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