Wirkt der Hotelname „Vienna House“ beschreibend? Das EUIPO sagt „ja“ und lehnt die Markeneintragung der Bezeichnung ab. Denn Kunden könnten im „Vienna House“ Hotel den „typischen Wiener Stil“ erwarten:
35 „Vienna House“ Hotels in Europa
Die Vienna International Hotelmanagement AG mit Sitz in Wien betreibt in acht EU Ländern 35 Hotels und Resorts unter der Bezeichnung „Vienna House“. 2015 meldete sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Namen der Hotels „Vienna House“ als Unionsmarke in Wort- und Bildform an. Die Eintragung sollte für die folgenden Nizza-Klassen erfolgen:
- Klasse 39 (u.a. Dienstleistungen eines Reisebüros)
- Klasse 41 (Betrieb von Sportanlagen)
- Klasse 43 (u.a Hotel Dienstleistungen)
Die Vierte Beschwerdekammer des EUIPO wies die Eintragung für die Klassen 39 und 43 jedoch zurück, da die angemeldete Marke beschreibend wirke und somit für die betreffenden Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft hätte. Die Beschwerdekammer begründete die Entscheidung damit, dass ein „typischer Wiener Stil“ in der Wiener Hotellerie und Gastronomie existiere, der mit großer Tradition und einem besonders guten Ruf in Verbindung gebracht wird. Kunden könnten somit bei einer Hoteldienstleistung mit der Bezeichnung „Vienna House“ annehmen, dass sie diese bestimmte Wiener Atmosphäre erwartet.
Die Vienna AG klagt gegen die EUIPO Entscheidung und argumentierte:
- dass das aus den Begriffen „Vienna“ und „House“ bestehende Zeichen im englischen nebeneinander stehend grammatikalisch falsch sei und somit keinen Sinn ergebe
- dass es keinen „Wiener Stil“ gebe, mit denen Kunden eine Assoziation verbinden könnten
EUIPO hält Klage für unbegründet
In seinem Urteil stellte die Erste Beschwerdekammer zunächst einmal fest, dass die Klägerin mit ihrem ersten Punkt falsch liege. Denn der Ausdruck „Vienna House“ ist nach den grammatikalischen Regeln des Englischen korrekt und wird vom englischsprachigen Durchschnittsverbraucher als „Wiener Haus“ verstanden.
In der „Wiener Stil“ -Diskussion bestärkt die erste Beschwerdekammer die Ansicht der Vierten Beschwerdekammer. Der „Wiener Stil“ werde vor allem durch die Wiener Kaffeehauskultur begründet. Die Vienna AG hatte von einer Wiener Universität ein Gutachten anfertigen lassen, welches belegen soll, dass ein solcher „Wiener Stil“ nicht existiere. Dieses Gutachten wurde vor Gericht jedoch nicht zugelassen.
Die Beschwerdekammer hält somit an der Annahme fest, dass Verbraucher, die eine Hoteldienstleistung mit der Bezeichnung „Vienna House“ in Anspruch nehmen, ein Hotel (unabhängig von der Lage) im typischen Wiener Stil erwarten oder zumindest mit einer spezifischen Wiener Atmosphäre rechnen. Damit wirke Bezeichnung „Vienna House“ eindeutig beschreibend für die Dienstleistungen der Klasse 39 und 43. In der Folge haben die betreffenden Zeichen keine Unterscheidungskraft und können nicht als Unionsmarke eingetragen werden.
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Quellen:
Curia Europe: T:2018:401 Vienna House vs EUIPO
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