• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

US Markenrecht modernisiert: Schneller und besser für Markenanfechtungen

12. Januar 2021

Das US Markenrecht wurde zum Jahreswechsel modernisiert: die Änderungen sind wesentlich für die Strategie zu Widerspruch und Klagen gegen unberechtigte Markenanmeldungen in den USA. Vor allem die älteren Markeninhaber werden in Widerspruch und Klagen gegen unberechtigte US Markenanmeldungen gestärkt.

US MarkenrechtDenn die Änderungen, die mit Unterzeichnung des Trademark Modernization Act of 2020 (TMA) das bisherige US Markenrecht modernisieren (unterzeichnet am 27. Dezember 2020), beziehen sich vor allem auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Anfechtungen einer US Marke wegen Nichtbenutzung der Marke und Widerspruch gegen unberechtigte Markenanmeldungen. Das Ziel der Änderungen ist es, die älteren Markeninhaber in Widerspruch und Klagen gegen unberechtigte US Markenanmeldungen zu stärken.

Denn schon seit längerem sehen sich die USA mit ungenauen und falschen Benutzungsangaben in Markenanmeldungen konfrontiert, die US Presse spricht von „Flutung mit ausländischen Markenanmeldungen“ – oftmals aus China kommend.

Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Neu und wesentlich für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist die Änderung des Abschnitt 34 (a) des Trademark Act von 1946 (15 U.S.C. 1116(a)). Grundsätzlich gilt demnach nun die gesetzliche Unterstellung, dass durch eine Markenverletzung  immer ein „irreparabler Schaden“ entsteht. Diese Annahme kann zwar widerlegt werden, doch von nun an hat der Beklagte die Beweislast.

Diese Änderung wird es für Markeninhaber wesentlich erleichtern, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, denn der Nachweis eines „irreparablen Schadens“ in Markenrechtsfällen konnte bisher zeitaufwendig und vor allem auch kostspielig sein, z. B. durch teure Verbraucherumfragen. Die neue automatische Vermutung erhöht erheblich die Wahrscheinlichkeit des Markeninhabers, einen Unterlassungsanspruch nicht nur geltend machen zu können, sondern auch zu erhalten.

Die neue gesetzliche Vermutung eines „irreparablen Schadens“ gilt in US-Bundesmarken- und unlauteren Wettbewerbsfällen.

Anfechtung einer US Marke wegen Nichtbenutzung der Marke

In den USA ist – wie auch in Deutschland und in der EU – Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer Marke ihre gewerbliche Nutzung. Wird eine Marke wenig, gar nicht oder in veränderter Form genutzt, kann sie angefochten werden. Allerdings gilt in der EU und auch in Deutschland eine Benutzungs-Schonfrist von 5-Jahren für den Beginn der ernsthaften Benutzung einer Marke, beispielsweise bei einem StartUp.

Das TMA stellt nun zwei neue Verfahren für Dritte zur Verfügung, die Anfechtungen wegen Nichtbenutzung einer Marke leichter und schneller ermöglichen sollen. Dies erlaubt es Dritten, ex parte Verfahren vor dem U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) einzuleiten, um eine Markenregistrierung auf der Grundlage zu löschen oder erneut zu prüfen, und zwar als

  1. Ex parte Löschungen, für Markeneintragungen, die nie im Handel benutzt wurden oder nie für die in der Registrierung aufgeführten Waren oder Dienstleistungen benutzt wurden.
    Ein Antrag auf Löschung muss innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Registrierung gestellt werden und
  2. Ex-parte Überprüfungen bzw. Neuüberprüfungen für Markeneintragungen, die nicht (mehr) in Gebrauch sind.
    Ein Antrag auf Überprüfung muss innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Restrierung gestellt werden

Widerspruch gegen unberechtigte Markenanmeldungen: beschleunigt

Auch der Widerspruch gegen unberechtigte Markenanmeldungen soll deutlich beschleunigt werden, nämlich bereits vor der Veröffentlichung der Markenanmeldung das Verfahren zum Widerspruch mit vollumfänglichen Beweisen führen zu können. Bereits während der Prüfung sollen Beweise gegen die Eintragung einer anhängigen Anmeldung direkt in die USPTO-Akte eingereicht werden können.

Das USPTO ist nun aufgefordert durch das TMA, innerhalb dieses Jahres ein entsprechendes Verfahren einzurichten.

Hintergrund dazu ist die bisherige Praxis, nach der ein USPTO-Prüfer einen weiten Ermessensspielraum hat, Beweise für Anfechtungen einer Markenanmeldung zu ignorieren. Daher sind bisher Anfechtungen von noch nicht eingetragenen Markenanmeldungen meist nicht mehr als informelle Protestschreiben.

Dies soll sich nun ändern mit dem neuen Verfahren zum Widerspruch gegen unberechtigte Markenanmeldungen und macht es gleichzeitig noch attraktiver, eine professionelle Markenüberwachung durchzuführen. Denn so können unberechtigte Markeneintragen leichter kostengünstig verhindert werden, vor allem ohne ein Streitverfahren. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an.

Kürzere Antwortfristen für Markenanmelder in den USA

Schneller und besser für die älteren Markeninhaber sollen die neuen Änderungen das US Markenrecht machen, daher sieht das TMA auch kürzere Antwortfristen für das USPTO vor. Anstelle der bisher üblichen sechsmonatigen Frist kann das USPTO nun kürzere Fristen (zwischen 60 Tagen und sechs Monaten) für die Beantwortung von Amtsbescheiden festlegen. Markenanmelder müssen daher möglicherweise schneller reagieren, um Fristverlängerungen zu erhalten.

Bereits seit August 2019 gilt übrigens die Anforderung für Markenanmelder in den USA, die nicht in den USA ansässig sind, US-lizenzierte Anwälte mit der Einreichung und Verfolgung von Markenanmeldungen beauftragen zu müssen. Seit Februar 2020 ist auch eine E-Mail-Adresse für jeden Markenanmelder vorgeschrieben. Sprechen Sie uns bei Interesse an einer US Markenanmeldung gerne an.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international. Auch verfügen wir ein internationales Netzwerk mit lizensierten Anwälten.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.


 

Quellen: 

Bill zum TMA 2020 des U.S. Kongress

Summary des TMA 2020

Bild:

eigene Gestaltung aus oohhsnapp | pixabay.com | CCO License und Inactive_account_ID_249 | pixabay.com | CCO License

 

 

  • teilen  3 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconUSA,  Widerspruch gegen US Marke,  USPTO,  Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,  Widerspruch,  Unterlassung in USA,  US Markenrecht,  US Unterlassung,  Markenanfechtung,  TMA,  US Marke,  unberechtigte US Marke,  Unterlassung,  Markenanfechtung in USA,  Markenanfechtungen,  Markenanmelder,  Marke anmelden USA,  U.S.A.,  Widerspruch gegen Marke

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung