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Sich einen Namen machen – Der Schutz der eigenen Marke

19. März 2015

Markenrecht, Markenanmeldung

Marken haben großen Einfluss auf unser Kaufverhalten, denn sie geben einem Produkt oder einer Dienstleistung einen Wiedererkennungswert. Deswegen wird der Markenschutz durch das Markengesetz geregelt. Dieses sorgt dafür, dass sich Unternehmen voneinander abgrenzen und deren Waren und Dienstleistungen vom Kunden aufgrund ihrer Marke diesen eindeutig zugeordnet werden können.

Die Vorteile einer eigenen Marke

Besteht für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens eine Marke, so kann der Verbraucher sie vom Angebot der Konkurrenz unterscheiden. Gewinnt ein Unternehmen auf diese Weise einen Wiedererkennungswert im Dschungel der Angebote, dann ist das Hauptziel einer Marke erreicht: Denn über eine Marke werden emotionale Bindungen und Erwartungen erzeugt. Außerdem verbindet der Kunde so seine Vorstellungen von Qualität und auch die eigene Erfahrung individuell mit einem Produkt.

Ein Unternehmen sichert sich somit einen großen Wettbewerbsvorteil: Je größer der Bekanntheitsgrad einer Marke ist und je mehr positive Gedankengänge der Kunde mit dem Produkt verknüpft, desto größer ist der Wert der Marke im wirtschaftlichen Wettbewerb.

Die Marke gibt also Auskunft über die Beliebtheit eines Unternehmens und ist dessen ?Aushängeschild?.

Die wesentlichen Vorteile einer Marke sind

  • die Abgrenzung von der Konkurrenz,
  • der Wiedererkennungswert und die emotionale Bindung, die beim Kunden erzeugt werden,
  • der Schutz vor Nachahmern, den die Marke durch ihre Registrierung erlangt.

Zu beachten ist dabei, dass eine Marke immer für spezielle Waren und Dienstleistungen eingetragen wird. So können mehrere Unternehmen identische Marken nutzen, wenn sie damit unterschiedliche Waren und Dienstleistungen kennzeichnen. Die Waren und Dienstleistungen sind bei der Eintragung der Marke anzugeben.

Die Markeneintragung sichert eine Marke über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Dieser Markenschutz kann nach Ablauf der Frist gegebenenfalls verlängert werden. Im Gegensatz zu anderen Schutzrechten, die nur eine begrenzte Laufzeit haben, ist bei der Marke eine maximale Laufzeit nicht vorgesehen.

Die Definition der Marke

Eine Marke ist ein Zeichen, das auffallen und ein Produkt charakterisieren soll. Dieses Zeichen kann unterschiedlicher Natur sein; dazu gehören Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, Farben und auch dreidimensionale Gestaltungen, wie die Form einer Ware oder ihrer Verpackung. Aus den vielfältigen Erscheinungsformen dieser Zeichen sind zahlreiche Markenarten entstanden, wie zum Beispiel die Bildmarke, die Wortmarke, die Wort-Bild-Marke usw.

Marken gliedern sich in Benutzungsmarken und Registermarken auf:

  • Benutzungsmarken werden nicht eingetragen, es ergibt sich ein Schutz der Marke aus dem Gebrauch hinaus. Die Verwendung muss jedoch aufwändig dokumentiert werden, um diesen Schutz gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen.
  • Der Inhaber einer Registermarke kann über eine bestimmte Zeitspanne und in einem bestimmten Gebiet sein Recht an der Marke offiziell durch deren Eintragung nachweisen und spart sich somit viel Mühe und Aufwand.

Eintragungshindernisse

Nicht jeder Begriff und jedes Zeichen kann als Marke eingetragen und geschützt werden. Grundsätzliche Voraussetzung zur Eintragung ist das Vorhandensein der sogenannten Unterscheidungskraft. Dies bedeutet, dass die Marke dazu geeignet sein muss, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Zur Übersicht haben wir im Folgenden einige wichtige Eintragungshindernisse aufgelistet, die eine Ablehnung der angemeldeten Marke zur Folge haben können:

  • Für allgemein gebrauchte Bezeichnungen aus dem täglichen Sprachgebrauch (z. B. ?Nudel?) besteht in der Regel ein Freihaltebedürfnis, sie sind deshalb von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
  • Die Marke darf keine Informationen zur allgemeinen Benutzung des Produktes beinhalten, wie zum Beispiel die Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung eines Produktes.
  • Eine Marke darf keine falschen Informationen über das Produkt, z. B. über die Art, Beschaffenheit oder Herkunft verbreiten.
  • Eine Marke darf kein Wappen, keine Flagge, kein Hoheitszeichen, kein Siegel o. ä. enthalten.
  • Eine Marke darf nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Amtliche Prüf- und Gewährzeichen dürfen nicht in der Marke enthalten sein.
  • Eine Marke darf nicht beantragt werden, falls bereits ein identisches älteres Markenrecht besteht, das für identische Waren und Dienstleistungen eingetragen ist.

Wie beantrage ich eine Marke?

Bei der Markenanmeldung gilt der Grundsatz: ?Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?.

Wie bei allen Schutzrechten sollte der Beantragung einer Marke deshalb eine gründliche Recherche vorausgehen. Der Markenanmelder muss gewährleisten, nicht gegen ein bereits eingetragenes Markenrecht zu verstoßen.

Der Anmeldetag ist entscheidend, er kennzeichnet den Startpunkt des Markenschutzes. Der Antrag auf die Eintragung einer Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden.

Ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt, der sich auf das Markenrecht spezialisiert hat, kann Sie beraten und sicherstellen, dass keine Fehler bei der Anmeldung Ihrer Marke geschehen. Zudem führt er die Recherche nach ähnlichen, bereits registrierten Marken effektiv und kompetent durch. Er kann Sie auch nach der Markeneintragung dabei unterstützen, die eigene Marke vor der widerrechtlichen Nutzung durch Dritte zu bewahren und wird gegebenenfalls Ihre Rechte an der Marke auch bei Gericht durchsetzen.

Was sind ihre Tipps bei der Markenanmeldung? Was raten Sie anderen Antragsstellern?

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Category iconMarkenrecht Tag iconMarke schützen,  Markenrecht,  Markenschutz,  Schutz

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