Es ist immer wieder beeindruckend zu sehen, zu welchen kreativen Leistungen Menschen in der Lage sind: Jeden Tag stellen sich neue Probleme, die gelöst werden müssen; dem Ideen- und Erfindungsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Oft entstehen so hart erarbeitete, erfolgreiche neue Konzepte und Ideen. Dabei gilt in vielen Fällen: Was Erfolg hat, wird nachgeahmt. Schnell sieht man viele Mitbewerber im eigenen Boot sitzen und sich von Marken- und Produktpiraterie umzingelt.
Aber was kann man tun, um Marken und technische Innovationen vor wertschädigenden Angriffen zu schützen? Die Lösung sind sorgfältig angemeldete, vom Ämtern und Behörden verbriefte Schutzrechte.
Was nützt mir das Schutzrecht?
Damit auch weiterhin ein Anreiz besteht, Innovationen einzuführen und damit diese sich auch finanziell rentieren, bieten gewerbliche Schutzrechte ihrem Besitzer die Möglichkeit, z.B. eine Produkt- oder Verfahrensidee alleine zu vermarkten ? Dies gilt für einen festgelegten Zeitraum und in einem klar bestimmten Territorium. Das so erworbene Exklusivrecht hat den Vorteil, dass alle Mitbewerber ausgeschlossen werden und die eigene Innovation gestärkt wird: Denn verstößt jemand gegen ein geltendes Schutzrecht, drohen Ärger und rechtliche Schritte.
Schutzrecht ist nicht gleich Schutzrecht
Nicht jede Innovation wird rechtlich in der gleichen Form geschützt. Es gibt verschiedene Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen. Das Wichtigste zu den unterschiedlichen Schutzrechtsarten haben wir zusammengefasst:
- Patente und Gebrauchsmuster gelten für technische Erfindungen, die sich durch Neuheit auszeichnen und in einem Gewerbe Anwendung finden. Der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster liegt vor allem in der Schutzdauer. Ferner werden Gebrauchsmuster im Unterschied zu Patenten bei der Anmeldung nur formal kontrolliert: Der erfinderische Schritt muss zwar im Rahmen der Anmeldung umrissen werden, eine genauere Prüfung dieses Schrittes erfolgt jedoch nicht.
- Marken werden in ein Markenregister eingetragen und können Worte, Buchstaben, Schriftarten, Logos, Zahlen usw. schützen.
- Ein eingetragenes Design garantiert den Schutz der Farb- und Formgestaltung eines Produkts.
- Das Urheberrecht schützt die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Im Unterschied zu den o.g. Schutzrechten muss das Urheberrecht aber nicht beantragt werden. Es entsteht automatisch, wenn jemand ein künstlerisches Werk schafft.
Der erste Schritt vor der Anmeldung von Schutzrechten: Was gibt es schon?
Wird ein beantragtes Patent nicht erteilt oder eine Marke nicht genehmigt, liegt dies oft daran, dass zu viel Ähnlichkeit mit einem bereits erteilten Schutzrecht besteht – Dem Anmeldevorhaben fehlt also der erfinderische Geist. Da niemand Geld und Zeit mit aussichtslosen Anmeldeverfahren verschwenden möchte, lohnt es sich vor der Ausarbeitung des Vorhabens frühzeitig eine umfassende Recherche durchzuführen. So finden Patent- und Markenanmelder heraus, ob ihre Idee wirklich innovativ ist.
Um die Recherche effektiv zu gestalten, empfehlen wir, sich dabei auf einige zentrale Fragen zu konzentrieren, die wir hier beispielhaft für die Patentrecherche aufzeigen:
- Für welches technische Problem stellt meine Erfindung eine Lösung dar?
- Wie weit ist die bisherige technische Entwicklung dieses Problem betreffend?
- Wurden ähnliche Schutzrechte bereits angemeldet?
Einige Datenbanken, die wir für Recherchen empfehlen können, sind
- Datenbank des DPMA
- Datenbank für Europäische Patente
- Datenbank für weltweite Schutzrechte
- Unternehmensregister für Firmennamen
- Für Internetdomains mit der Endung .de
Qualifizierte Hilfe bei der Anmeldung
Wer ein Schutzrecht anmelden möchte, sollte sichergehen, dass die Anmeldung sorgfältig durchgeführt wird. Dabei kann Ihnen ein qualifizierter Fachanwalt beratend zur Seite stehen. Dieser unterstützt Sie bei Planung und Durchführung Ihrer Patent- oder Markenanmeldung. Ebenso kann man ein schon erteiltes Schutzrecht von einem kompetenten Anwalt überwachen und betreuen lassen um den Wert einer Innovation zu erhalten und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Welche wertvollen Erkenntnisse und Erfahrungen haben Sie bei der Anmeldung von Schutzrechten gemacht? Was raten Sie anderen Antragsstellern?
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