Zum 1. Januar 2021 trat die 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation 2021 für Marken in Kraft. Es gibt keine strukturellen Änderungen, doch ist die Version 2021 ganz auf der Höhe der Zeit? Über Roboter, Joysticks und Automation in der Nizza-Klassifikation 2021.
Seit dem 1. Januar 2021 wird die Version 2021 der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 11-2021) gelten. Seit 2012 gibt es dieses jährliche Update. Größere strukturelle Änderungen wie z. B. Klassenänderungen gibt es in der Version für 2021 nicht.
Doch nicht immer erklärt sich die Zuordnung der Produkte zu der Klassifizierung intuitiv; in manchem Aspekt wirkt auch die Version 2021 der Nizza-Klassifikation wie nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Bestes Beispiel: Roboter sind keine eigene Klasse, sondern finden sich in 5 verschiedenen Nizza-Klassen, und dabei sind selbstspielende Schlagzeuge (Kl. 15) oder Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (Kl. 37) noch gar nicht mit mitgezählt.
1957 wurde in Nizza ein Übereinkommen geschlossen, um die Einteilung von Waren und Dienstleistungen bei der Markenanmeldung weltweit zu vereinheitlichen. Bei jeder Markenanmeldung ist anzugeben, für welche Nizza-Klassen die Marke eingetragen werden soll. Insgesamt ist die die Nizza-Klassifikation in 45 Klassen untergliedert, davon 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen, die insgesamt rund 10.000 Begriffe umfassen. Zur besseren Übersicht gibt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Empfehlungsliste zur Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen heraus.
Außerdem kann man sich auch einer in der EU International harmonisierten Klassifikation orientieren. Nationale Markenämter der EU haben dazu zusammen mit dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eine Datenbank für die Klassifikation erstellt, die im deutschen Sprachraum als „einheitliche Klassifikationsdatenbank“ (eKDB) bezeichnet wird. Eingesehen werden kann diese Datenbank über das Tool „TMclass“, verfügbar in 23 Sprachen.
Warum ist die Auswahl der richtigen Nizza-Klassen so wichtig?
Werden bei der Markenrecherche zu wenige oder die falschen Nizza-Klassen ausgewählt, wird die Recherche ungenau und verliert an Aussagekraft. Bedenken Sie bitte auch, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Ihrer Marke nicht erweitert werden kann – es kann lediglich eingeschränkt werden. Eine falsch durchgeführte Markenrecherche kann im Übrigen dazu führen, dass Ihre Marke ältere Marken verletzt, obwohl Sie mit der Recherche genau das vermeiden wollten.
Zu beachten in der Markenrecherche ist auch, dass es nicht ausreicht, nur in den gleichen Nizza-Klassen wie Ihren eigenen nach älteren Marken zu suchen.
Im Prinzip kann jeder Dritte die Löschung Ihrer Marke entweder innerhalb der Widerspruchsfrist (drei Monate nach Eintragung Ihrer Marke) oder später in einem gerichtlichen Löschungsverfahren anregen. Daher raten wird dazu, lassen Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Marke – und der Auswahl der Nizza-Klassifikation – professionell helfen.
Zudem erklärt sich die Zuordnung gemäß Nizza-Klassifikation nicht immer intuitiv, das ist auch in der neuen Nizza-Klassifikation 2021 so.
Beispiel Roboter
Schon in frühen Versionen der Nizza-Klassifikation waren Industrieroboter vermerkt. Wie auch schon zuvor sind sie in der Version 2021 der Nizza-Klasse 7 zugeordnet (ebenso wie auch die additive Fertigung = 3 D Druck).
Humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz (KI) jedoch und ebenso auch Lehrroboter, Roboter in Laboren und Roboter für Sicherheitsüberwachung sind der Nizza-Klasse 9 zugeteilt. Wird ein Roboter aber nicht im Labor, sondern in Operationen eingesetzt, gehört er zu der Nizza-Klasse 10.
Die inzwischen ebenfalls gegenwärtigen Roboterautos wiederum sind der Nizza-Klasse 12 zugeordnet; allerdings gilt das nicht für selbstfahrende Straßenkehrmaschinen, die gehören zur Nizza-Klasse 7.
Beispiel Automation
Die automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge und auch Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen sind grundsätzlich der Nizza-Klasse 9 zugeteilt. Hierher gehören auch Virtual-Reality-Headsets und Datenbrillen. Automation ist dennoch nicht immer leicht zu klassifizieren; von einem Motor angetriebene Werkzeugmaschinen und Geräte gehören zur Nizza-Klasse 7, aber was ist, wenn dieser Motor mit einem Computer verbunden wird? Oder gar mit Künstlicher Intelligenz? Computer und Computerperipheriegeräte jedenfalls gehören zur Nizza-Klasse 9, ebenso auch Computersoftware. Aber ein Industrieroboter ist eben in der Nizza-Klasse 7 zugeordnet.
Beispiel Jobsticks
Ähnlich unübersichtlich ist auch die Klassifizierung von Joysticks. Zwar zählen Joysticks für Computer zur Nizza-Klasse 9, sind sie jedoch Teile von Maschinen, werden sie der Nizza-Klasse 7 zugeordnet. Überhaupt ist viel davon abhängig, wie ein Joystick eingesetzt wird.
Als Steuerknüppel für Fahrzeuge gehört er zur Nizza-Klasse 12, Joysticks für Videospiele, Steuergeräte für Spielzeug und Spielkonsolen dagegen zur Nizza-Klasse 28. In dieser Klasse befinden sich auch – im Grunde folgerichtig – Spielzeugroboter. Selbstspielende Schlagzeuge wiederum sind der Nizza-Klasse 15 zugeordnet.
Dienstleistung als Marke
Wie schon die vorherigen Versionen bietet auch die Nizza-Klassifikation 2021 insgesamt 11 Dienstleistungsklassen. Auch dabei muss man genau auswählen in der Nizza-Klassifikation, wie das Beispiel „Sicherheit“ anschaulich machen soll. Seit der Nizza-Klassifikation 2017 wird unterschieden zwischen Dienstleistungen bezüglich „physischer“ Sicherheit in der Nizza-Klasse 45 und dem Bereich der „Datensicherheit“. Denn Koordinierung oder Überwachung in Bezug auf Datensicherheit wird als Programmierdienstleistung eingestuft, dies gehört zur Nizza-Klasse 42.
Suchen Sie Unterstützung bei Anmeldung Ihrer Marke?
Gerne unterstützen wir Sie bei der notwendigen Markenrecherche und der korrekten Anmeldung Ihrer Marke. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.
Quellen:
Bild:
geralt | pixabay.com | CCO License
Schreiben Sie einen Kommentar