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Nizza-Klassen 2017: Das sind die wesentlichen strukturellen Änderungen

20. Dezember 2016

Jeder, der in Deutschland oder EU-weit eine Marke anmelden will, muss früher oder später das dazugehörige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. die entsprechende Klassifikation von Nizza erstellen. Mit dem 1. Januar 2017 gehen einige strukturelle Änderungen einher. Kleiner Spoiler: Schlafsäcke werden künftig nicht mehr als „Möbel“ angesehen 😉

 

Die 11. Ausgabe der Klassifikation von Nizza (NCL 11-2017) enthält gegenüber der vorherigen 10. Ausgabe im Wesentlichen folgende strukturelle Änderungen (Klassenänderungen):

1. Medizinische Seifen, Shampoos etc.

Derzeit werden Seifen oder Shampoos ohne Rücksicht auf deren medizinische oder nicht medizinische Wirkung einheitlich in Klasse 3 eingeordnet. Die Neuausgabe der Klassifikation von Nizza ändert dies und differenziert nach medizinischer Ausrichtung (Klasse 5) oder nicht medizinischer Ausrichtung (Klasse 3).

Auf die folgenden Neueinträge, Formulierungs- und Klassenänderungen wird besonders hingewiesen:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
5 antibakterielle Seifen
5 medizinische Shampoos
5 Anti-Läusemittel [Pedikulozide]
3 5 medizinische Seifen medizinische Seifen
3 5 desinfizierende Seifen desinfizierende Seifen
3 Seifen Seifen*
3 Shampoos Shampoos*
5 Tierwaschmittel Tierwaschmittel [Insektizide]

(Anmerkung: Der Asterisk (*) bedeutet, dass derselbe Begriff in unterschiedlichen Klassen erscheinen kann, je
nachdem wie er zusätzlich definiert ist. Bspw. sind „Seifen*“ jetzt auch in einer anderen Klasse, der Klasse 5, zu
finden, sofern es sich um medizinische Seifen handelt.)

 

Nicht-MedizinischesShampoo-Pixabay

Die Klassenüberschriften und erläuternden Anmerkungen der Klassen 3 und 5 werden entsprechend angepasst. In Klasse 3 enthalten die Klassenüberschriften jetzt „nicht medizinische Seifen, nicht medizinische Kosmetika, nicht medizinische Haarwässer und nicht medizinische Zahnputzmittel“ (unterstrichen: neu eingefügt). In den Erläuternden Anmerkungen werden ausdrücklich „nicht medizinische Mittel für die Körper- und Schönheitspflege“ genannt. Ferner enthält diese Klasse insbesondere nicht mehr „medizinische Shampoos, medizinische Seifen, medizinische Haarwässer sowie medizinische Zahnputzmittel“.

In den Erläuternden Anmerkungen der Klasse 5 wird festgestellt, dass diese Klasse insbesondere „medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel“ enthält. Klasse 5 enthält
insbesondere nicht: „Präparate für die Gesundheitspflege, soweit es sich um nicht medizinische Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt“.

 

 

2. Safes und Geldkassetten

„Geldschränke“ waren schon immer ohne Rücksicht auf Material und Funktionsweise in Klasse 6 enthalten. Dies wird nun für „Safes“ und „elektronische Safes“ bestätigt. „Geldkassetten“ sind nun ebenfalls in Klasse 6 enthalten und zwar unabhängig davon, ob sie „[aus Metall oder nicht aus Metall]“ sind.

 

3. Werkzeuggriffe

Werkzeug_Hammer

Werkzeuggriffe werden nicht mehr nach ihrem Material (aus Metall bzw. nicht aus Metall), sondern nach ihrer Funktion der Klasse 8 oder 21 zugeordnet. In Klasse 8 enthalten sind künftig:

  • Griffe für handbetätigte Werkzeuge
  • Messergriffe
  • Sensenstiele

Klasse 21 nennt künftig „Besenstiele“.

 

4. Abgrenzung „handbetätigte Werkzeuge und Geräte“ (Klasse 8) und „Geräte für Haushalt und Küche“ (Klasse 21)

Die Abgrenzung der genannten Produktgruppen ist vielfach schwierig. Eine grundsätzlich neue Aufteilung der Klassen 8 und 21 wurde nicht getroffen, jedoch wurden einige neue Einträge aufgenommen, einige bestehende Einträge präzisiert und in drei Fällen Klassenänderungen von Klasse 8 in Klasse 21 vorgenommen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Einträge:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
21 Eiszangen
21 Salatzangen
21 Servierkellen
21 Stößel für die Küche
21 Mörser für die Küche
21 Eisportionierer
8 Mörser [Stampfgefäß] Mörser zum Stampfen [Handwerkzeuge]
8 Stößel [Werkzeug]; Stampfer [Werkzeuge] Stößel [Handwerkzeuge]
21 Schaber [Küchengeräte] Spatel für die Küche
21 Schaufeln [Tafelzubehör] Schaufeln für Haushaltszwecke
21 Gießtüllen Ausgießer
8 21 Schöpfkellen für Wein Schöpfkellen für Wein
8 21 Nussknacker Nussknacker
8 21 Zuckerzangen Zuckerzangen

 

5. Elektrisch beheizte Bekleidungsstücke

Elektrisch beheizte Bekleidungsstücke werden künftig als Heizgeräte in Klasse 11 eingeordnet, nicht mehr in Klasse 9, da sie keine lebensrettende Funktion besitzen. Der Eintrag in Klasse 9, „elektrisch heizbare Socken“, findet sich künftig in Klasse 11; die entsprechenden Anpassungen in den Erläuternden Anmerkungen der Klassen 9 und 11 werden vorgenommen.

 

6. Kleine dekorative Gegenstände, Verzierungen und Anhänger (Klassen 14 und 26)

Künftig werden kleine dekorative Gegenstände, Verzierungen und Anhänger grundsätzlich in Klasse 26 klassifiziert, es sei denn, es handelt sich um Juwelier- oder Schmuckwaren. Der Eintrag in Klasse 14 „Schlüsselanhänger [Fantasie-, Schmuckwaren]“ entfällt; der Sache nach bleiben solche Gegenstände als Ausnahme von eben erwähntem Grundsatz aber insgesamt in Klasse 14. Der entsprechende Eintrag in Klasse 14 heißt jetzt „Schlüsselringe [Spaltringe mit Schmuckanhänger oder Zierrat]“.

Ferner gibt es in Klasse 14 „Anhänger für Schlüsselringe“. Das Pendant in Klasse 26 heißt jetzt „Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger“. Auf folgende weitere Änderungen in den alphabetischen Listen wird hingewiesen:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
14 Berlocken [Uhrkettenanhänger] Schmuckanhänger
14 Hutverzierungen, aus Edelmetall Schmuckwaren für Hüte
14 Schuhverzierungen, aus Edelmetall Schmuckwaren für Schuhe
26 Hutverzierungen, nicht aus Edelmetall Posamenten für Hüte
26 Schuhverzierungen, nicht aus Edelmetall Posamenten für Schuhe

Die Erläuternden Anmerkungen zu den Klassen 14 und 26 werden ebenfalls entsprechend angepasst.

 

7. Milchersatz

Milchersatz wird künftig einheitlich und generell in Klasse 29 klassifiziert, einige missverständliche Einträge in Klasse 32, die darauf abstellten, dass z.B. Mandelmilch oder Erdnussmilch alkoholfreie Getränke sind, wurden geändert. Auf die folgenden Einträge wird hingewiesen:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
29 Milchersatz
32 29 Mandelmilch [Getränk] Getränke auf der Basis von Mandelmilch
29 Mandelmilch
32 29 Erdnussmilch [alkoholfrei] Getränke auf der Basis von Erdnussmilch
29 Kokosmilch
29 Kokosmilch für Speisezwecke
29 Getränke auf der Basis von Kokosmilch
29 Reismilch für Speisezwecke

 

8. Samenkörner

Verarbeitete Samenkörner sind bisher in Klasse 29 enthalten. Künftig können sie auch in Klasse 30 fallen, wenn sie als Gewürz dienen. Der Eintrag in Klasse 29 erhält daher einen Asterisk:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
30 verarbeitete Samenkörner zur Verwendung als Gewürz
30 Sesamkörner [Gewürz]
29 Samenkörner [verarbeitet] verarbeitete Samenkörner*
30 Leinsamen für die menschliche Ernährung Leinsamen für Speisezwecke [Gewürz]

 

9. Sicherheitsdienstleistungen und Datensicherheit

Es ist künftig zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen bezüglich „physischer“ Sicherheit in Klasse 45 und dem Bereich der „Datensicherheit“, also z.B. Kodierungsdienstleistungen oder die Überwachung von Computersystemen zur Aufdeckung eines unautorisierten Zugriffs. Letztere sind überwiegend Programmierdienstleistungen und gehören in Klasse 42. Auf folgende Einträge wird hingewiesen:

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
45 Gepäckkontrollen zu Sicherheitszwecken Sicherheitskontrollen von Gepäck
42 Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung
42 Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen und Datenschutzverletzungen
42 elektronische Überwachung von personenbezogenen Daten zur Erkennung von Identitätsdiebstahl über das Internet
45 Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit Beratung auf dem Gebiet der physischen Sicherheit
42 Beratung auf dem Gebiet der Internetsicherheit
42 Beratung auf dem Gebiet der Datensicherheit

Die Klassenüberschriften und Erläuternden Anmerkungen der Klassen 42 und 45 werden entsprechend angepasst.

 

10. Weitere wichtige (Klassen-)Änderungen

Nizza-Klasse   Bisheriger Eintrag   Neuer/modifizierter Eintrag
6/20 20 Schraubstockbänke aus Metall/nicht aus Metall Schraubstockbänke [Möbel]
6/20 20 Speiseschränke aus Metall/nicht aus Metall Speiseschränke
19 6/19 Schornsteinmäntel Kaminverkleidungen aus Metall/nicht aus Metall
20 24 Schlafsäcke für Campingzwecke Schlafsäcke
16 14 Rosenkränze Rosenkränze
6 Panzerungen Panzerungen aus Metall
19 Panzerungen, nicht aus Metall
4 1 Benzen Benzen [Kohlenwasserstoff]
4 1 Benzol Benzol [Kohlenwasserstoff]
4 Benzenbrennstoffe

__

Quelle:

Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamts

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Category iconMarkenrecht Tag iconDeutsches Patent und Markenamt,  DPMA,  Klassifikation von Nizza,  Marke,  Markenrecht,  NCL 11-2017,  Nizza-Klasse,  Nizza-Klassen,  Nizza-Klassifikation,  Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

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