Jeder, der in Deutschland oder EU-weit eine Marke anmelden will, muss früher oder später das dazugehörige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. die entsprechende Klassifikation von Nizza erstellen. Mit dem 1. Januar 2017 gehen einige strukturelle Änderungen einher. Kleiner Spoiler: Schlafsäcke werden künftig nicht mehr als „Möbel“ angesehen 😉
Die 11. Ausgabe der Klassifikation von Nizza (NCL 11-2017) enthält gegenüber der vorherigen 10. Ausgabe im Wesentlichen folgende strukturelle Änderungen (Klassenänderungen):
1. Medizinische Seifen, Shampoos etc.
Derzeit werden Seifen oder Shampoos ohne Rücksicht auf deren medizinische oder nicht medizinische Wirkung einheitlich in Klasse 3 eingeordnet. Die Neuausgabe der Klassifikation von Nizza ändert dies und differenziert nach medizinischer Ausrichtung (Klasse 5) oder nicht medizinischer Ausrichtung (Klasse 3).
Auf die folgenden Neueinträge, Formulierungs- und Klassenänderungen wird besonders hingewiesen:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
5 | antibakterielle Seifen | |||
5 | medizinische Shampoos | |||
5 | Anti-Läusemittel [Pedikulozide] | |||
medizinische Seifen | medizinische Seifen | |||
desinfizierende Seifen | desinfizierende Seifen | |||
3 | Seifen | Seifen* | ||
3 | Shampoos | Shampoos* | ||
5 | Tierwaschmittel | Tierwaschmittel [Insektizide] |
(Anmerkung: Der Asterisk (*) bedeutet, dass derselbe Begriff in unterschiedlichen Klassen erscheinen kann, je
nachdem wie er zusätzlich definiert ist. Bspw. sind „Seifen*“ jetzt auch in einer anderen Klasse, der Klasse 5, zu
finden, sofern es sich um medizinische Seifen handelt.)
Die Klassenüberschriften und erläuternden Anmerkungen der Klassen 3 und 5 werden entsprechend angepasst. In Klasse 3 enthalten die Klassenüberschriften jetzt „nicht medizinische Seifen, nicht medizinische Kosmetika, nicht medizinische Haarwässer und nicht medizinische Zahnputzmittel“ (unterstrichen: neu eingefügt). In den Erläuternden Anmerkungen werden ausdrücklich „nicht medizinische Mittel für die Körper- und Schönheitspflege“ genannt. Ferner enthält diese Klasse insbesondere nicht mehr „medizinische Shampoos, medizinische Seifen, medizinische Haarwässer sowie medizinische Zahnputzmittel“.
In den Erläuternden Anmerkungen der Klasse 5 wird festgestellt, dass diese Klasse insbesondere „medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel“ enthält. Klasse 5 enthält
insbesondere nicht: „Präparate für die Gesundheitspflege, soweit es sich um nicht medizinische Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt“.
2. Safes und Geldkassetten
„Geldschränke“ waren schon immer ohne Rücksicht auf Material und Funktionsweise in Klasse 6 enthalten. Dies wird nun für „Safes“ und „elektronische Safes“ bestätigt. „Geldkassetten“ sind nun ebenfalls in Klasse 6 enthalten und zwar unabhängig davon, ob sie „[aus Metall oder nicht aus Metall]“ sind.
3. Werkzeuggriffe
Werkzeuggriffe werden nicht mehr nach ihrem Material (aus Metall bzw. nicht aus Metall), sondern nach ihrer Funktion der Klasse 8 oder 21 zugeordnet. In Klasse 8 enthalten sind künftig:
- Griffe für handbetätigte Werkzeuge
- Messergriffe
- Sensenstiele
Klasse 21 nennt künftig „Besenstiele“.
4. Abgrenzung „handbetätigte Werkzeuge und Geräte“ (Klasse 8) und „Geräte für Haushalt und Küche“ (Klasse 21)
Die Abgrenzung der genannten Produktgruppen ist vielfach schwierig. Eine grundsätzlich neue Aufteilung der Klassen 8 und 21 wurde nicht getroffen, jedoch wurden einige neue Einträge aufgenommen, einige bestehende Einträge präzisiert und in drei Fällen Klassenänderungen von Klasse 8 in Klasse 21 vorgenommen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Einträge:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
21 | Eiszangen | |||
21 | Salatzangen | |||
21 | Servierkellen | |||
21 | Stößel für die Küche | |||
21 | Mörser für die Küche | |||
21 | Eisportionierer | |||
8 | Mörser [Stampfgefäß] | Mörser zum Stampfen [Handwerkzeuge] | ||
8 | Stößel [Werkzeug]; Stampfer [Werkzeuge] | Stößel [Handwerkzeuge] | ||
21 | Schaber [Küchengeräte] | Spatel für die Küche | ||
21 | Schaufeln [Tafelzubehör] | Schaufeln für Haushaltszwecke | ||
21 | Gießtüllen | Ausgießer | ||
Schöpfkellen für Wein | Schöpfkellen für Wein | |||
Nussknacker | Nussknacker | |||
Zuckerzangen | Zuckerzangen |
5. Elektrisch beheizte Bekleidungsstücke
Elektrisch beheizte Bekleidungsstücke werden künftig als Heizgeräte in Klasse 11 eingeordnet, nicht mehr in Klasse 9, da sie keine lebensrettende Funktion besitzen. Der Eintrag in Klasse 9, „elektrisch heizbare Socken“, findet sich künftig in Klasse 11; die entsprechenden Anpassungen in den Erläuternden Anmerkungen der Klassen 9 und 11 werden vorgenommen.
6. Kleine dekorative Gegenstände, Verzierungen und Anhänger (Klassen 14 und 26)
Künftig werden kleine dekorative Gegenstände, Verzierungen und Anhänger grundsätzlich in Klasse 26 klassifiziert, es sei denn, es handelt sich um Juwelier- oder Schmuckwaren. Der Eintrag in Klasse 14 „Schlüsselanhänger [Fantasie-, Schmuckwaren]“ entfällt; der Sache nach bleiben solche Gegenstände als Ausnahme von eben erwähntem Grundsatz aber insgesamt in Klasse 14. Der entsprechende Eintrag in Klasse 14 heißt jetzt „Schlüsselringe [Spaltringe mit Schmuckanhänger oder Zierrat]“.
Ferner gibt es in Klasse 14 „Anhänger für Schlüsselringe“. Das Pendant in Klasse 26 heißt jetzt „Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger“. Auf folgende weitere Änderungen in den alphabetischen Listen wird hingewiesen:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
14 | Berlocken [Uhrkettenanhänger] | Schmuckanhänger | ||
14 | Hutverzierungen, aus Edelmetall | Schmuckwaren für Hüte | ||
14 | Schuhverzierungen, aus Edelmetall | Schmuckwaren für Schuhe | ||
26 | Hutverzierungen, nicht aus Edelmetall | Posamenten für Hüte | ||
26 | Schuhverzierungen, nicht aus Edelmetall | Posamenten für Schuhe |
Die Erläuternden Anmerkungen zu den Klassen 14 und 26 werden ebenfalls entsprechend angepasst.
7. Milchersatz
Milchersatz wird künftig einheitlich und generell in Klasse 29 klassifiziert, einige missverständliche Einträge in Klasse 32, die darauf abstellten, dass z.B. Mandelmilch oder Erdnussmilch alkoholfreie Getränke sind, wurden geändert. Auf die folgenden Einträge wird hingewiesen:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
29 | Milchersatz | |||
Mandelmilch [Getränk] | Getränke auf der Basis von Mandelmilch | |||
29 | Mandelmilch | |||
Erdnussmilch [alkoholfrei] | Getränke auf der Basis von Erdnussmilch | |||
29 | Kokosmilch | |||
29 | Kokosmilch für Speisezwecke | |||
29 | Getränke auf der Basis von Kokosmilch | |||
29 | Reismilch für Speisezwecke |
8. Samenkörner
Verarbeitete Samenkörner sind bisher in Klasse 29 enthalten. Künftig können sie auch in Klasse 30 fallen, wenn sie als Gewürz dienen. Der Eintrag in Klasse 29 erhält daher einen Asterisk:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
30 | verarbeitete Samenkörner zur Verwendung als Gewürz | |||
30 | Sesamkörner [Gewürz] | |||
29 | Samenkörner [verarbeitet] | verarbeitete Samenkörner* | ||
30 | Leinsamen für die menschliche Ernährung | Leinsamen für Speisezwecke [Gewürz] |
9. Sicherheitsdienstleistungen und Datensicherheit
Es ist künftig zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen bezüglich „physischer“ Sicherheit in Klasse 45 und dem Bereich der „Datensicherheit“, also z.B. Kodierungsdienstleistungen oder die Überwachung von Computersystemen zur Aufdeckung eines unautorisierten Zugriffs. Letztere sind überwiegend Programmierdienstleistungen und gehören in Klasse 42. Auf folgende Einträge wird hingewiesen:
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
45 | Gepäckkontrollen zu Sicherheitszwecken | Sicherheitskontrollen von Gepäck | ||
42 | Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung | |||
42 | Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen und Datenschutzverletzungen | |||
42 | elektronische Überwachung von personenbezogenen Daten zur Erkennung von Identitätsdiebstahl über das Internet | |||
45 | Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit | Beratung auf dem Gebiet der physischen Sicherheit | ||
42 | Beratung auf dem Gebiet der Internetsicherheit | |||
42 | Beratung auf dem Gebiet der Datensicherheit |
Die Klassenüberschriften und Erläuternden Anmerkungen der Klassen 42 und 45 werden entsprechend angepasst.
10. Weitere wichtige (Klassen-)Änderungen
Nizza-Klasse | Bisheriger Eintrag | Neuer/modifizierter Eintrag | ||
Schraubstockbänke aus Metall/nicht aus Metall | Schraubstockbänke [Möbel] | |||
Speiseschränke aus Metall/nicht aus Metall | Speiseschränke | |||
Schornsteinmäntel | Kaminverkleidungen aus Metall/nicht aus Metall | |||
20 24 | Schlafsäcke für Campingzwecke | Schlafsäcke | ||
16 14 | Rosenkränze | Rosenkränze | ||
6 | Panzerungen | Panzerungen aus Metall | ||
19 | Panzerungen, nicht aus Metall | |||
4 1 | Benzen | Benzen [Kohlenwasserstoff] | ||
4 1 | Benzol | Benzol [Kohlenwasserstoff] | ||
4 | Benzenbrennstoffe |
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