Mc Donald’s war heute siegreich in einem Markenstreit vor dem EuG und widersetzte sich der Markeneintragung der EU Bildmarke Mc Dreams für ein Hotel. Das Gericht sah die Dienstleistungen eines Hotels als benachbartes Marktsegment zu Fast-Food-Dienstleistungen.
Im Mittelpunkt stand die Unionsbildmarke „Mc Dreams“, angemeldet von der McDreams Hotel GmbH (Deutschland). Obwohl die angemeldete Marke im Gesamteindruck nur einen sehr geringen Grad an Ähnlichkeit zu der Wortmarke der Fast-Food-Kette aufweist, passe die Marke Mc Dreams sehr gut in die Markenfamilie von die angemeldete Marke sehr gut in die Markenfamilie von Mc Donald’s, erläuterte das Gericht. Mc Donald’s ist Inhaberin einer ganzen Markenfamilie in der EU, unter anderem der Marken McMISSION, McINTERNET, McCOMPASS, McFAMILY, McCAFE und McWRAP. Und bereits im Urteil „MACCOFFEE“ (T-518/13) hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die Vorsilbe MC in der Lage war, die Existenz einer Markenfamilie zu charakterisieren.
Eine Besonderheit in diesem Fall war die Anwendung von Artikel 8 Absatz 5 der EU Verordnung Nr. 2017/1001, denn verhandelt wurde daher nicht – wie sonst üblich – die Verwechslungsgefahr, sondern die Ähnlichkeit von Marken, bei denen die ältere Marke eine sehr bekannte ist – auch für Waren und Dienstleistungen, die nicht mit denen der älteren Marke vergleichbar sind.
Gesamteindruck der Marken nur geringer Grad an Ähnlichkeit
Mc Donald’s hatte seinen Widerspruch gegen die Markeneintragung der Bildmarke Mc Dreams vor allem die eigene ältere Unionswortmarke Mc Donald’s gestützt. Entsprechend wurden die Ähnlichkeiten der Marken visuell, phonetisch und konzeptionell geprüft. Da die einzige Ähnlichkeit der Marken durch das Präfix „mc“ gegeben ist, stellte der EuG visuell wie auch konzeptionell nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit fest. Im Klang seien die beiden Marken zu einem durchschnittlichen Grad ähnlich, befand das Gericht. Insgesamt ergebe sich daher nur ein geringer Grad an Ähnlichkeit der beiden Marken.
Für die Anwendung von Artikel 8 Absatz 5 sei es jedoch nicht erforderlich, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten älteren Marke und der angemeldeten Marke so groß ist, dass eine Verwechslungsgefahr bei den maßgeblichen Verkehrskreisen besteht. Sobald ein Zusammenhang zur älteren bekannten Marke besteht, sei es auch mit einem geringen Grad an Ähnlichkeit, könne Artikel 8 Absatz 5 angewendet werden, erklärte das Gericht.
Hotel und Fast-Food – vergleichbare Dienstleistungen?
Eingetragen wurde die angefochtene Unionsbildmarke Mc Dreams für Dienstleistungen in Nizza-Klasse 43 und zwar für „Bereitstellung von vorübergehender Unterkunft“. Mc Donald’s wiederum wurde zum Zeitpunkt der Eintragung als Unionswortmarke in der Nizza-Klasse 42 eingetragen. Inzwischen werden jedoch Serviergerichte und Getränke der Nizza-Klasse 43 zugeordnet. Ein solcher Umstand sei jedoch für die Prüfung der Ähnlichkeit der fraglichen Dienstleistungen irrelevant, erklärte das Gericht.
Darüber hinaus sah das Gericht Hoteldienstleistung und Fast-Food-Dienstleistung als benachbarte Marktsegmente. Wenn die Dienstleistungen eines Hotels nicht die Bereitstellung einer Küche umfassen, in der die Gäste ihre eigenen Mahlzeiten zubereiten können, würden häufig Speisen und Getränke sowie Beherbergungsleistungen angeboten, erläuterte der EuG. Deshalb seien Fast-Food-Dienstleistungen und die mit der angemeldeten Marke bezeichneten Dienstleistungen als zu benachbarten Marktsegmenten gehörig anzusehen.
Klägerin McDreams Hotel machte geltend, nur Hoteldienstleistungen anzubieten, die keine Dienstleistungen zur Erbringung von Speisen und Getränken umfassen. Dies sah der EuG als irrelevant. Um die Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Dienstleistungen zu beurteilen, müsse die Gruppe der durch die fraglichen Marken geschützten Dienstleistungen berücksichtigt werden und nicht die Dienstleistungen, die tatsächlich unter diesen Marken vermarktet werden, erläuterte der EuG.
Ältere Marke mit außergewöhnlich hohem Ansehen
Schwerer wiegt jedoch die Markenfamilie von Mc Donald’s und dass die Marke Mc Dreams sehr gut in diese Markenfamilie passt nach Auffassung des Gerichts. Klägerin McDreams Hotel hatte gar nicht erst versucht, die außergewöhnlich hohe Bekanntheit und das Ansehen der älteren Marke Mc Donald’s in Frage zu stellen. Stattdessen verwies die Klägerin auf andere eingetragene EU Marken, die ebenfalls das Präfix „mc“ enthalten, „mc travel“, eingetragen unter Nr. 9 413 881, und „mc cruise“, eingetragen unter Nr. 3 546 686. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend gemacht hatte, und stellte daher eher am Rande fest, dass diese Marken wesentlich von der angefochtenen Marke „Mc Dreams“ abwichen, vor allem auch in der Farbgestaltung.
Marke Mc Dreams nach Artikel 8 Absatz 5 abgelehnt
Der EuG wies die Markeneintragung gemäß nach Artikel 8 Absatz 5 der EU Verordnung Nr. 2017/1001 ab. Dieser Absatz 5 dieser Verordnung wird nicht so häufig angewandt, denn die Anforderungen für einen Verstoß gegen diesen Absatz sind hoch. Eine Marke kann demnach nicht eingetragen werden,
- wenn sie mit einer älteren Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden soll, die nicht mit denen der älteren Marke vergleichbar sind
- wenn es sich bei einer älteren Marke um eine in der Europäischen Union bekannte EU-Marke handelt
- und wenn die Benutzung ohne triftigen Grund der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder den Ruf der älteren Marke ungerechtfertigt ausnutzen oder schädigen würde.
Dies alles sah der EuG als erwiesen an mit der Markenanmeldung von MC Dreams. Mc Donald’s widersetzte sich damit heute erfolgreich gegen die Markeneintragung der Bildmarke Mc Dreams für ein Hotel.
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Quellen:
Urteil EuG „Mc Dreams“ EU:T:2019:738
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