Das deutsche Markenrecht gibt Unternehmern die Möglichkeit, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) spezielle Schutzrechte eintragen zu lassen.
Mit einer Markenanmeldung können z.B. Firmennamen, Logos und Produktbezeichnungen rechtlich geschützt werden. Näheres regelt das Markengesetz (MarkenG).
Die Eintragung einer Marke dient dem Schutz des „guten Namens“ vor konkurrierenden Unternehmen. Wenn das Schutzrecht erst einmal eingetragen ist, darf die betreffende Marke nicht mehr anderweitig verwendet oder nachgeahmt werden.
Die Markenanmeldung zum Festpreis
Manche Anwälte bieten Ihren Mandanten eine Markenanmeldung zu einem vorher vereinbarten Festpreis an. Dies hat für den Unternehmer den Vorteil, dass er von vornherein weiß, wieviel er für die Markenanmeldung höchstens bezahlen wird. Oft werben Anwälte auch mit einer extra schnellen Erledigung der Aufträge. So ist es z.B. keine Seltenheit, dass mit der Erledigung der Markenanmeldung binnen 48 Stunden geworben wird.
Die Markenanmeldung nach individueller Beratung
Eine solche Festpreis-Regelung hat für den Unternehmer allerdings den Nachteil, dass er meistens nicht umfassend darüber informiert wird, welche Leistungen er für den vereinbarten Festpreis bekommt. Wenn mit Dumpingpreisen ab 75 Euro und einer Erledigung innerhalb von 48 Stunden geworben wird, ist daran schon ablesbar, dass die Leistungen dafür nicht allzu groß sein können.
Der klare Nachteil einer Regelung zum scheinbar günstigen Festpreis ist das vollständige oder teilweise Fehlen einer Markenrecherche, die bei einer Markenanmeldung allerdings dringend zu empfehlen ist. Bei der Eintragung der Marke durch das Patent- und Markenamt findet nämlich keine Prüfung statt, ob es eine identische oder ähnliche Marke bereits gibt. Wird im Voraus keine selbständige Markenrecherche durchgeführt, sind Rechtsstreitigkeiten mit anderen Markeninhabern in vielen Fällen vorprogrammiert.
Unterschieden wird zwischen Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche. Bei der Identitätsrecherche werden die diversen Marken- und Handelsregister durchforstet, ob eine identische Marke bereits irgendwo eingetragen wurde. Während eine solche Recherche auch für Nicht-Juristen mit einigermaßen vertretbarem Aufwand möglich ist, bedarf die Ähnlichkeitsrecherche der Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Hier geht es nämlich darum, in Marken- und Handelsregistern nach ähnlichen Marken zu suchen. Für die Frage der Beurteilung, ab wann eine Marke einer anderen ?ähnlich? ist, bedarf es spezialisierter Fachkenntnisse im Bereich des Markenrechts.
Doch nicht nur hinsichtlich der Markenrecherche ist eine individuelle Beratung zum Thema Markenanmeldung empfehlenswert. Spezialisierte Rechtsanwälte bieten Hilfestellungen zur Risikovermeidung und zur Verbesserung der individuellen Aussagekraft der Kennzeichnungen. Sie beraten über die Reichweite des Schutzes und geben Auskünfte, ab wann eine Verletzung des Schutzrechtes vorliegt. Des Weiteren kann eine Analyse darüber stattfinden, für welche Produkte bzw. Dienstleistungen eine Markenanmeldung überhaupt empfehlenswert ist.
Unser Resümee: Individuelle Beratung statt Festpreis!
Unsere Empfehlung lautet deshalb: Lassen Sie sich nicht auf einen Zufallsgriff ein, indem Sie einen zweifelhaften Vertrag zum Festpreis abschließen! Stattdessen sollten Sie sich durch eine spezialisierte und im Markenrecht erfahrene Anwaltskanzlei umfassend beraten lassen. Sie könnten z.B. unseren unverbindlichen Rückrufservice nutzen:
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