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Rihanna
Markenrecht 13. Juli 2018 · Lesezeit 2 Minuten

Luxus Badeschlappe darf Puma’s Rihanna Modell nachempfunden sein

Aufsehenerregendes Urteil über eine Designer Badeschlappe mit Kunstfellbesatz, die weder Design rechtlich geschützt ist noch tatsächlich als Badelatsche funktioniert. Das OLG München sieht keine Verwechslungsgefahr mit Modell von Dolce & Gabbana und lehnte gestern die Berufung von Puma ab.

Puma brachte die Badeschlappe zuerst auf den Markt

RihannaDie strittigen Badelatschen wurden ursprünglich von Popstar Rihanna entworfen. Schon seit 2015 bringt die Sängerin zusammen mit dem fränkischen Unternehmen Sport-Lifestyle-Kollektionen heraus. Badelatschen mit Kunstfellbesatz wurden in der Frühlings-Saison 2016 mit Rihanna als Namenspatronin und mit großem Werbeaufwand auf den Markt gebracht.

Zu einem Rechtsstreit kam es, weil das italienische Luxuslabel Dolce & Gabbana wesentlich teurere Badelatschen mit Fellriemen in Deutschland zum Verkauf anbot, die dem Puma-Modell nachempfunden sind. Lag hier unlauterer Wettbewerb vor? Kläger Puma argumentiere, es sei möglich, dass ein Kunde einen Dolce & Gabbana-Schuh kaufe und glaube, es handele sich um eine Abwandlung des Puma-Schuhs. Das sah das Gericht anders.

Das Landgericht München hatte Pumas Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, das OLG München wies gestern auch die Berufung des Herzogenauracher Unternehmens Sportherstellers ab.

Kein Designschutz, keine Verwechslungsgefahr

Denn Puma hatte das Design der Badeschlappe nicht rechtlich schützen lassen. In so einem Fall gilt die sogenannte Nachahmungsfreiheit: Dolce & Gabbana ist es erlaubt, ein ähnliches Modell auf den Markt zu bringen – solange der Konsument nicht über die Herkunft der Schuhe getäuscht wird.

Schlappe für Puma

Dies aber liege in diesem Fall nicht vor, so das Gericht. Denn auf dem Schuhkarton und auf der Ober- und Unterseite der Sohle stehe gut sichtbar „Dolce & Gabbana“. Und auch das Modell von Puma sei mit Firmenlogo und „Puma“-Schriftzug auf den Fellriemen der Badeschlappen versehen. Um welches Produkt es sich handelt, merke der Verbraucher außerdem am Preis, ergänzte das OLG München, denn die Badeschlappe von Dolce & Gabbana kostet ein vielfaches im Vergleich zum Rihanna-Puma Modell.

Quelle:

OLG München

Bild:

Alexas_Photos /pixabay.com / CCO License  

meromex /pixabay.com / CCO License  

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