• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Kosmetikmarke SO: Imageschädigung der älteren Marke

28. Februar 2019

In dem heutigen Urteil des EuGH im Markenverfahren um die Kosmetikmarke SO ’BiO ētic stand die Beurteilung des Gerichts im Urteil vom Juni 2017 zu diesem Verfahren im Mittelpunkt. Das Gericht habe unter Missachtung der ständigen Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr zwischen Marken und der Bekanntheit einer älteren Marke geurteilt, lautete die Klage.

Kosmetikmarke SO„SO’BiO ētic“ wurde im März 2008 von dem französischen Kosmetikunternehmen Groupe Léa Nature SA als Unionsbildmarke angemeldet. Gegen diese Markeneintragung erhob im September 2008 die Debonair Trading Internacional Lda Widerspruch und berief sich auf die eigene, ältere und bekannte Unionswortmarke Wortmarke „SO….?“ Neben anderen Klassen waren beide Marken für die Nizza-Klasse 3 angemeldet, unter anderem für „Präparate zur Pflege von Haut, Kopfhaut und Körper; Parfüms; Düfte; Rasierwasser, Kometika“. Darüber hinaus war die Unionbildmarke „SO’BiO ētic“ auch für die Warengruppe „Bleichmittel, Reinigungsmittel“ in dieser Nizza-Klasse angemeldet worden.

Verwechslungsgefahr der Kosmetikmarke SO

Das Wortelement „SO“ stand in den folgenden Urteilen in diesem Verfahren im Mittelpunkt. Die Beschwerdekammer wertete die beiden Marken als optisch sehr ähnlich, auch phonetisch ähnlich und dass das Element „SO“ das dominante Element dieser Zeichen sei. Im September 2014 hob das Europäische Gericht die angefochtene Entscheidung der Beschwerdekammer auf (nicht veröffentlicht, EU:T:2014:802 ), jedoch wurde dieses Urteil mit Urteil vom 27. Oktober 2016, Debonair Trading Internacional v EUIPO (nicht veröffentlicht, EU:C:2016:814) („das Berufungsurteil“) aufgehoben und die Rechtssache zurückverwiesen.

SO’BiO ētic
angefochtene Unionsbildmarke

Missachtung der Rechtsprechung zur Bekanntheit einer älteren Marke?

Nicht mehr nur das Wortelement „So“ stand nun im Mittelpunkt, sondern auch die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Bekanntheit einer älteren Marke beeinträchtigenden Benutzungen. Am 8. Juni 2017 (EU:T:2017:381 ) kam es vor dem EuG zu dem Urteil, das Ausgang für das heutige Urteil des EuGH ist. Der EuG stellte in diesem Urteil eine Gefahr fest, dass die Benutzung ohne triftigen Grund für die angemeldete Marke dem Ansehen der älteren Marken schaden könne („Pfändungsgefahr“), eine Bedingung, die die Beschwerdekammer nicht geprüft habe. Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung Nr. 207/2009 stelle sicher, dass eine bekannte Marke für jede Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke geschützt wird, die ihr Image beeinträchtigen könnte, auch wenn die von der angemeldeten Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen nicht denjenigen ähnlich sind, für die die ältere bekannte Marke eingetragen ist.

Im vorliegenden Fall sei es die Widersprüchlichkeit der von den fraglichen Marken erfassten Waren, die eine Gefahr der Imageschädigung der älteren Marke für kosmetische Mittel bedeute. Denn die Tatsache, dass die angemeldete Marke für Reinigungsmittel verwendet werden soll, erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass die Verbraucher einen negativen Zusammenhang mit den älteren Marken herstellen, die für Kosmetika bekannt sind, da sie der Ansicht sind, dass die unter den älteren Marken vermarkteten Waren giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.

EuGH bestätigt mit heutigem Urteil Imageschädigung der älteren Marke

Diese Beurteilung des Gerichts im Urteil vom 8. Juni 2017 wurde mit dem heutigen Urteil des EuGH bestätigt. Die Klägerin Groupe Léa Nature SA hatte geltend gemacht, das Gericht habe unter Missachtung der ständigen Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr zwischen Marken (Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) und der Bekanntheit einer älteren Marke geurteilt (Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 ).

Der EuGH wies mit seinem Urteil alle Klagepunkte ab. Das Gericht habe im dem angefochtenen Urteil festgestellt, dass es zu dem Schluss gekommen war, dass die fraglichen Zeichen im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 207/2009 ähnlich seien. Und dies habe zu der Feststellung im angefochtenen Urteil geführt, dass auch die in Artikel 8 Absatz 5 der genannten Verordnung vorgesehene Bedingung hinsichtlich der Ähnlichkeit der fraglichen Zeichen erfüllt sei. Dabei habe das Gericht die Regel der Gesamtbewertung bei der Feststellung, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen Marken besteht, korrekt angewandt. Die Dominanz des Wortelements „SO“ sei ebenso in der Beurteilung zu finden wie die Feststellung, dass die Wortbestandteile „bio“ und „ētic“ sowie die grafischen Elemente der angemeldeten Marke keine Unterscheidungskraft haben. Denn nur wenn alle anderen Bestandteile der Marke vernachlässigbar sind, könne die Beurteilung der Ähnlichkeit ausschließlich auf der Grundlage eines dominanten Elements erfolgen.
Auch die Feststellung des Gerichts, dass eine Gefahr der Imageschädigung der älteren Marke vorliege, sei als Gesamtbewertung aller relevanten Faktoren vorgenommen worden. Daher könne nicht behauptet werden, dass das Gericht diese Bewertung nicht ordnungsgemäß begründet hat, urteilte heute der EuGH.

Da keiner der von der Groupe Léa Nature erhobenen Beschwerdegründe anerkannt wurde, wies der EuGH die Beschwerde heute in ihrer Gesamtheit zurück.

 

Quellen:

Urteil des EuGH EU:C:2019:157

Urteil des EuG vom 8. Juni 2017 EU:T:2017:381

Bild:


una0214 /pixabay.com / CCO License  

 

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconBekanntheit der älteren Marke,  EuGH,  bekannte ältere Marke,  ältere Marke,  Debonair Trading Internacional Lda,  Imageschädigung der älteren Marke,  SO,  Kosmetikmarke SO,  Groupe Léa Nature SA,  Kosmetik,  Parfüm,  Dominanz der Elemente,  SO’BiO ētic,  EuG

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung