H&M gewinnt in Indien einen Markenrechtsstreit gegen die 2011 gegründete Modekette „HM Megabrands“. Das offensichtlich am bekannten schwedischen Modekonzern H&M angelehnte Modeunternehmen hat sowohl den Namen als auch das rot-weiße Logo nahezu identisch übernommen. HM Megabrands muss vorläufig jeden Gebrauch der Marke einstellen. Eine wichtige Entscheidung gegen das in Indien weit verbreitete „Trademark Trolling“.
Der Modegigant H&M feiert seit der Eröffnung des ersten Geschäfts in Schweden vor 70 Jahren eine enorme Erfolgsstory. Nachdem der europäische, der amerikanischen und chinesische Markt bereits in vollem Umfang mit der modischen Kleidung im unteren Preissegment erobert wurden, baut H&M aktuell die Präsenz auf dem indischen Markt aus. Das erste stationäre Geschäft haben die Schweden auf dem Subkontinent im Jahr 2015 eröffnet – 30 weitere Läden sowie ein für die Region Indien spezifischer Online Shop folgten bisher.
Die indische Modemarke „HM Megabrands“, mit Sitz in Mumbai, ging bereits 2011 an den Markt. Im Online Shop sowie in stationären Geschäften bietet das Unternehmen “remarkable high street fashion products” für Männer und Frauen an.
H&M klagt wegen Markenrechtsverletzung
2016 kam es zur Klage von „H & M Hennes & Mauritz AB“, wie das Unternehmen mit voller Bezeichnung heißt, vor dem Deli High Court gegen das indische Modehaus. Das Unternehmen nutze nicht nur die Marke „H&M“ und deren rot-weiße Darstellung unrechtmäßig, sondern sei mit dieser Marke zudem mit ähnlichen Produkten auf dem selben Markt aktiv, so die Anschuldigung von H&M.
H&M argumentierte, dass auch wenn man erst seit 2015 Produkte in Indien verkaufe, man schon bereits seit 1972 in Indien Kleidungsartikel produziere und exportiere. Denn laut dem „Indian Trade Marks Act of 1999“ begründet der Export von Waren bereits eine Nutzung der Marke in Indien. Zudem sei die Marke H&M dank globaler Werbung der breiten indischen Öffentlichkeit bereits schon vor 2015 bekannt gewesen.
HM Megabrands reagierte auf die Anschuldigungen mit dem Hinweis, dass HM für die Initialen des Firmenbesitzers Hasim Merchant stehe. Und hinsichtlich der visuellen Darstellung der Marke in roter Farbe könne H&M kein Monopol auf die Farbe Rot beanspruchen.
Marke in Indien bekannt: H&M bekommt recht
Im Mai entschied der Deli High Court, dass HM Megabrands jede direkte oder indirekte Nutzung der Marke vorerst bis zur Beendigung des Rechtsstreits zu unterlassen habe.
In seiner Begründung geht der High Court auf die Öffnung der indischen Wirtschaft im Jahr 1991 ein. Denn ab diesem Zeitpunkt habe die Zahl der Auslandsreisen und der Kontakt von Indern mit Fremden stark zugenommen. In der Folge konnten auch Marken, die nicht am indischen Markt aktiv waren, eine besondere Bekanntheit in Indien erlangen.
Daher sei davon auszugehen, dass der indische Durchschnittsverbraucher die Produkte von HM Megabrands mit den Produkten von H&M in Verbindung bringt.
Auch würde der Suffix „Megabrands“ laut dem Gericht nicht zur Unterscheidung der beiden Händler beitragen, sondern die Verwechslungsgefahr eher noch verstärken. Denn 2011, als HM Megabrands in den Markt eintrat, war H&M bereits eine „Megabrand“, was es dem Verbraucher noch schwerer macht zwischen den beiden Unternehmen zu unterscheiden.
Wichtiger Schritt gegen „Trademark Trolling“
Das Urteil wird in Indien als wichtiger Schritt gegen das immer größer werdende Problem des „Trademark Trolling“ gesehen. Unter Trademark Trolling versteht man in Indien die Registrierung und Verwendung von bekannten ausländischen Marken, um aus dem guten Ruf der Marken Profit zu schlagen. Solche Urteile und Maßnahmen helfen das Vertrauen von internationalen Markeninhabern zurückzugewinnen.
Möchten auch Sie eine Marke schützen?
Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte sind erfahren und hoch qualifiziert in allen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutz, national wie auch international.
Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!
Quelle:
Urteil des Deli High Court vom 31.08.2018
Bild:
Pexels /pixabay.com / CCO License
Darstellung der Logos übernommen aus Urteil
Schreiben Sie einen Kommentar