• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Hickies keine Marke – trotz hippem Design und Neuheit

6. Februar 2020

Eine Marke wird nicht schutzfähig, weil das Design neu ist und das Produkt einen neuen Trend im LifeStyle setzt. Die Markeneintragung der Hickies Schuhbänder als 3D Marke wurde für „Schuhverschlüsse“ vom EuG abgelehnt, obwohl Hickies Bänder als Marke bekannt sind und international gekauft werden.

HickiesHickies (USA) ist bekannt für seine elastischen Schuhbänder, die anstelle von den klassischen Schnürbändern in die Schuhe gezogen werden können. Beliebt ist dies sowohl wegen dem praktischen Nutzen – kein Binden von Schuhbändern mehr – und den vielfachen Designs. Hickies bietet bunte, peppige Farben, Varianten von sportlich bis Glamour, unter anderem auch in einer Kooperation mit Swarowski.
Hickies wird international verkauft, über zahlreiche Online Shops und natürlich auch über Amazon. Große Stars und Schauspieler tragen Hickies, unter anderem Top-Modells wie Alexandra Ambrosio, Jessica Alba und Kendal Jenner.

Vor dem Europäischen Gericht (EuG) wurden die Hickies Schuhbänder gestern verhandelt wegen einem Markenstreit um die Marke. Hickies war 2012 gegründet worden und hatte schnell Erfolg mit dem neuen Trendprodukt für LifeStyle.

Entsprechend meldete Hickies 2017 ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Schnürsenkels als 3D Marke für die EU an. Dieser Antrag wurde jedoch sowohl vom Prüfer des Markenamts als auch von Beschwerdekammer des EUIPO abgewiesen. Die angemeldete 3D Marke habe keine Unterscheidungskraft in der Nizza-Klasse 26 für die Waren „Schuhverschlüsse“, darunter auch „Schnürsenkel“ und „Näh- und Textildekorationsartikel“. Zugelassen wurde die Markeneintragung nur für „Schuhösen“ und „Schuhhaken“. Gegen diese Entscheidung klagte Hickies vor dem EuG.

Hickies beruft sich auf Neuheit

Hickies machte vor dem Europäischen Gericht vor allem geltend, dass das fragliche Zeichen keinen Schnürsenkel abbilde, vor allem aber, dass die Art des von ihr eingeführten und geschaffenen Verschlusssystems völlig neu sei und erheblich von den Normen und Gepflogenheiten des Schuhsektors abweiche. Denn nach allgemeiner Rechtsprechung zu 3D Marken weist eine Marke nur dann Unterscheidungskraft auf, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und damit ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt.

Elastische Schuhbänder = Schnürsenkel

Um die Frage zu klären, ob die angemeldete Marke einen Schnürsenkel abbildet, zog das Gericht das Oxford English Dictionary heran. Gemäß den dort zu findenden Definitionen zeige das strittige Zeichen Schuhbänder, urteilte der EuG, zudem spreche Hickies selbst von elastischen Schuhbändern.

Ein Schuhband aber sei laut Dictionary ein Schnürsenkel, das Binden sei dabei kein relevantes Kriterium, erläuterte das Gericht. Im Übrigen liege umso wahrscheinlicher keine Unterscheidungskraft vor, je mehr die Form, für die die Eintragung als Marke beantragt wird, der Form ähnelt, die die fragliche Ware am ehesten annehmen kann, ergänzte der EuG.

Internetrecherche in Online-Verkaufsplattformen

Die Beschwerdekammer hatte außerdem festgestellt, dass der von der angemeldeten Marke hervorgerufene Gesamteindruck auf die Kombination rein dekorativer oder funktioneller Elemente beschränkt sei und daher nicht geeignet sei, ihr als Ganzes betrachtet eine herkunftshinweisende Funktion. Die angemeldete Marke sei eine leicht abgewandelte Variante der typischen Formen für Schuhbänder oder Schnürsenkelersatz. Die Prüfungsabteilung belegte dies mit einer Internetrecherche, die Schuhbänder mit einer der angemeldeten Marke ähnlichen Form zeigten auf Online-Verkaufsplattformen.

Hickies argumentiere, dass die betreffenden Waren Produktfälschungen seien. Von einigen der Online-Verkaufsplattformen, sei bekannt, dass sie von Fälschern als Verkaufsinstrumente benutzt würden, machte die Klägerin geltend. Dies wies der EuG zurück und bestätigte die Ergebnisse der Internetrecherche. Das Gericht sei nicht zuständig, über die angebliche Fälschung zu entscheiden.

Neuheit der Ware

Vor allem aber berief sich Klägerin Hickies auf die Bekanntheit und den Erfolg ihrer Ware sowie die Neuheit der Ware, die Hickies zum Trendsetter mache.

Der EuG wies diese Argumentation jedoch zurück. Anders als bei einem Schutzanspruch für ein Design kann für eine Marke kein Schutz beansprucht werden, nur weil das Produkt neuartig ist. Originalität oder eine Neuheitsfeststellung bedeuten keine Unterscheidungskraft für eine Marke, machte das Gericht deutlich, und auch kein bereits bestehender Schutzanspruch als Geschmacksmuster.

Markenschutz und Designschutz grundlegend unterschiedlich

Der Schutz eines Geschmacksmusterrechts impliziere keine Unterscheidungskraft, da die Kriterien für die Prüfung dieser beiden Rechte grundlegend unterschiedlich sind, urteilte der EuG. Das entscheidende Kriterium die Schutzfähigkeit einer Marke ist, die Funktion der Angabe der betrieblichen Herkunft zu erfüllen. Der Schutz eines Geschmacksmusterrechts betrifft dagegen das Erscheinungsbild und beruht auf dessen Neuheit.

Erfolg der Ware muss durch Benutzung der Marke geltend gemacht werden

Auch der Erfolg der Ware begründe keine Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der EU Verordnung 2017/1001, ergänzte der EuG. Erfolg der Ware hätte stattdessen im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2017/1001 geltend gemacht werden könne, nämlich die erworbene Unterscheidungskraft der Marke durch die Benutzung der Marke. Dies war aber nicht erfolgt.

Der EuG wies daher die Klage von Hickies vollständig ab und bestätigte die Entscheidung der Beschwerdekammer.

Möchten auch Sie Ihre Marke oder ihren Markennamen schützen?

Oder benötigen Sie Beratung, ob die Anmeldung einer Bildmarke, einer 3D Marke oder Positionsmarke sinnvoller ist?
Nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf – nutzen Sie dazu auch gerne unser Rückruf Angebot!

 

Quelle: 

Urteil des EuG Hickies, EU:T:2020:32

Bild:

Free-Photos | pixabay | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconDesignrecht,  Markenrecht Tag iconSchnürsenkel,  3D-Marke,  Schuhband,  elastische Schuhbänder,  Designschutz,  Neuheit,  Gesamteindruck,  EuG,  Benutzung der Marke,  EUIPO,  Hickies,  Unterscheidungskraft,  Internetrecherche,  Erfolg der Ware,  Markenschutz

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Designrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

17. Februar 2022
China tritt dem Haager Abkommen bei

China tritt dem Haager Abkommen bei

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]com

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung