Frida Kahlo ist eine der berühmtesten Malerinnen. Nicht erstaunlich also, dass ihr Name bis heute vermarktet wird – Sotheby’s versteigert jetzt das Selbstbild ‚Diego y yo‘. Anderes Aufsehen erregte eine Frida Kahlo Barbie – und dass die Zuständigkeit für den Frida Kahlo Markenstreit vom US Gericht in Florida abgelehnt wurde.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits vor dem US Gericht in Florida (10. September 2021, 1:18-cv-21826-RNS) waren die Eigentumsrechte an der Marke Frida Kahlo und der langjährige Rechtsstreit darum zwischen der Frida Kahlo Corporation und den Erbinnen der Künstlerin.
Rechtsstreit um die Markenrechte an Frida Kahlo
Daran sind mehrere Aspekte interessant. Die Frida Kahlo Corporation (FKC, ansässig in Panama) wurde 2004 von der Erbin selbst gegründet, eine der im Rechtsstreit stehende Erbin ist Aktionärin der FKC. 2007 dann traten die Erben sogar verschiedene Marken im Zusammenhang mit Frida Kahlo an die FKC ab; diese Abtretung wurde in den Vereinigten Staaten registriert. Heute ist FKC Inhaberin von sechzehn eingetragenen Marken in Bezug auf Frida Kahlo (einschließlich der abgetreten Marken).
Seit 2011 aber führen die Erbinnen einen erhitzten Rechtsstreit um das Eigentum an der Marke Frida Kahlo. „Die Erbinnen“ von Frida Kahlo sind – da die Künstlerin 1954 ohne ein Testament und ohne eigene Kinder starb – ihre Nichte Isolda Pinedo Kahlo sowie deren Tochter, Maria Cristina Romeo Pinedo. Sie haben öffentlich, online und im Fernsehen, behauptet, dass FKC nicht Eigentümer dieser Marken sei. Stattdessen veröffentlichten sie eine eigene Webseite, und boten haben Verträge an, um Rechte an „Frida Kahlo“-verwandten Marken zu lizenzieren.
Zum Eklat kam es, als der Spielzeughersteller Mattel von FKC eine Lizenz zur Produktion einer Frida-Kahlo-Barbiepuppe in Mexiko erhielt. Die Erbinnen kritisierten öffentlich das Aussehen der Frida-Kahlo-Barbie, sprachen FKC die Lizensierungsrechte für die Barbie ab und klagten vor einem mexikanischen Gericht. Mit Erfolg, das Gericht in Mexiko entschied zu ihren Gunsten und wies Mattel und die Kaufhäuser in Mexiko an, die Vermarktung der Barbiepuppe einzustellen.
Frida Kahlo Markenstreit vor US Gericht in Florida
Im Jahr 2018 dann reichte die Frida Kahlo Corporation bei dem US-Bezirksgericht für Südflorida eine Klage gegen die Erbinnen von Frida Kahlo ein und beschuldigte die beiden der Markenrechtsverletzung. Dies brachte einen neuen Aspekt in den Rechtsstreit: die Zuständigkeit eines US Gerichts in Florida – und die Gerichtsstandsklausel (engl: forum-selection clause) sowie den Long-Arm-Statut von Florida.
Die Klägerin FKC machte geltend, dass die aus Sicht von FKC Falschaussagen der Erbinnen durch das Internet auch in den USA und in Florida verbreitetet wurden. Daher sei das Gericht in Florida zuständig, obwohl FKC in Panama ansässig ist und die Erbinnen Mexikanische Bürgerinnen sind. Hilfsweise berief sich FKC auch darauf, dass das „nationale long-arm statute“ nach Rule 4(k)(2) die persönliche Zuständigkeit Florida begründe.
Die Erbinnen wiederum stellten einen Antrag gemäß den Federal Rules of Civil Procedure 12(b)(1), 12(b)(2) und 12(b)(3) gegen die Zuständigkeit des US Gerichts – der Vorwurf eines faktischen Angriffs auf die sachliche Zuständigkeit nach Regel 12(b)(1).
Kann also ein US Gericht in Florida zuständig sein, obwohl weder Kläger noch Beklagte in Florida ansässig sind? Das US-Bezirksgericht für Südflorida urteilte: „Nein“ – und lehnte die Zuständigkeit für die Klage von FKC ab. Denn in Fällen, in denen es – wie z.B. bei Klagen wegen Markenrechtsverletzungen – um Bundesfragen geht, muss ein Gericht zunächst sicherstellen, dass es die persönliche Zuständigkeit für den Beklagten nach dem Long-Arm-Statut des betreffenden Staates hat – zu überprüfen anhand der verfahrensrechtlichen Anforderungen der Bundesverfassung.
Zuständigkeit: US Rechtsprechung auf Bundesebene
Dazu gibt es bereits seit 1997 prägende US Rechtsprechung auf Bundesebene, der sich mit den Auswirkungen des Internets auf die Analyse der gerichtlichen Zuständigkeit befasste: Der Fall Zippo (Zippo Mfg. Co. v. Zippo Dot Com, Inc. 952 F. Supp. 1119). Darin sagte das Gericht, dass die Wahrscheinlichkeit für eine persönliche Zuständigkeit eines US Gerichts in direktem Verhältnis stehe zur Art und Qualität der kommerziellen Aktivitäten, die ein Unternehmen über das Internet durchführt. Nur weil ein Beklagter den Gerichtsstaat nicht physisch betreten hat, sei eine Zuständigkeit nicht abzuweisen. In den danach folgenden Urteilen haben US Gerichte in Florida dies spezifiziert: telefonische, elektronische oder schriftliche Mitteilungen nach Florida können die Grundlage für die persönliche Zuständigkeit gemäß Fla Stat. § 48.193(1)(b) bilden (nach Wendt gegen Horowitz, 2002).
Allerdings müssen die Nachweise für kommerzielle Aktivität in Florida oder über Mitteilungen nach Florida vom Kläger erbracht werden bei einem Antrag auf Abweisung wegen fehlender persönlicher Zuständigkeit gemäß Rule 12(b)(2). Daraufhin würde dann die Last auf den Beklagten übergeht, die Behauptungen des Klägers zu widerlegen.
FKC aber habe nicht bewiesen, dass die angeblichen rechtsverletzenden Aktivitäten der Beklagten im Internet auf Florida gerichtet waren, urteilte das US-Bezirksgericht für Südflorida am 10. September 2021 und bestätigte den Antrag der Erbinnen gegen die Zuständigkeit des US Gerichts in Florida. Das US Gericht in Florida lehnte es ab, in dem eigentlichen Markenstreit urteilen.
Frida Kahlo bei Sotheby‘s
Mit der heutigen Auktion des berühmten Bildes von Frida Kahlo bei Sotheby’s in New York kommt die Künstlerin und ihre Markenname gewissermaßen letztlich doch in die USA – aber nicht im Kontext des Markenstreits. Sotherby rechnet mit einem außergewöhnlich hohen Gebot auf das Kahlo Bildnis ‚Diego y yo‘, das zuletzt 1990 über Sotheby’s verkauft wurde für damals 1,4 Millionen Dollar. Jetzt taxiert es das Auktionshaus auf 30 bis 50 Millionen Dollar.
Und mit unserem Update von heute, dem 19. November 2021, können wir ergänzen: tatsächlich ist das Bildnis von Frida Kahlo für umgerechnet 31 Millionen Euro versteigert worden, das teuerste je versteigersten Werk aus Lateinamerika, wie Sotheby’s mitteilte.
Benötigen Sie Unterstützung im Markenrecht?
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.
Quellen:
Urteil des US-Bezirksgericht für Südflorida (1:18-cv-21826-RNS)
Bild:
Schreiben Sie einen Kommentar