„Kann ich meinen Namen patentieren?“ – eine Frage, die (uns) häufig gestellt wird. Leider ist die Antwort immer die gleiche (ernüchternde), denn ein „Namenspatent“ gibt es nicht. Es gibt jedoch „Namen“, die Sie schützen können!
Die Patentierung seines Vornamens, Nachnamens oder Geburtsnamens ist -egal was Ihnen so manche dubiose Seite weiß machen möchte- schlicht nicht möglich. Der Grund dafür liegt im Grundsatz von Patenten, nämlich im Patentgesetz, dort ist klar definiert, was patentiert werden kann und was nicht. Bezogen auf ein Namenspatent scheitert es am „Technischen“, denn als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die 1. neu sind, 2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und 3. gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG).
Wie kann ich also meinen Namen schützen lassen?
Wie bereits oben geschrieben ist es Ihnen nicht möglich bspw. „Patrick Müller“ zu patentieren bzw. zu schützen. Was aber möglich ist, ist das Schützen von „Patrick Müller’s Fahrradlädchen“. Hier greift allerdings nicht das Patentrecht, sondern das Markenrecht, denn solche (Firmen-)Namen lassen sich schützen! In diesem Beispiel spricht man von einer sog. „Wortmarke„. Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen.
Neben der Wortmarke gibt es noch die Bildmarke (z.B. Logo), die Wort-/Bildmarke (Logo + Name und/oder Slogan), dreidimensionale Marken (3D-Gestaltung), Hörmarken (akustische, hörbare Marken, also markante Töne, Melodien oder Geräusche. Beispiel: Telekom-Jingle) und Geschmacksmarken.
Wie teuer ist eine Markenanmeldung?
Die Kosten für eine Marken-Anmeldung sind deutlich günstiger als eine Patentanmeldung. Schöpfen Sie die vollen 20 Jahre Patentschutz aus, dann ergeben sich insgesamt Gebühren in Höhe von über 13.500€. Eine Markenanmeldung kostet hingegen nur 300€ bzw. 290€ (elektronische Anmeldung).
Im Gegensatz zum Patent ist darüber hinaus eine Markenanmeldung innerhalb von wenigen Tagen möglich. Beim Patent dauert es i.d.R. 15 Monate.
Eine komplette Kostenübersicht* bietet Ihnen unsere Tabelle:
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 € |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 € |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 € |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 € |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 € |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 € |
Widerspruchsgebühr | 120,00 € |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 € |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 € |
Rückerstattungsgebühr | 10,00 € |
*= die hier aufgezählten netto €-Beträge sind Amtsgebühren, die in jedem Falle zu zahlen sind. Ausgenommen sind etwaige Kosten für einen Patentanwalt, der bspw. eine umfangreiche Recherche für Sie erledigt.
Merke:
Seinen Vornamen, Nachnamen oder Geburtsnamen kann man nicht patentieren und schützen. Ein probates Schutzrecht für Ihren Firmen-Namen bietet aber eine Markenanmeldung. Als Marke können alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, als Marke geschützt werden. Möchten Sie also Ihren Firmen-Namen „patentieren“ wollen, geht das nur als Marken-Eintragung.
Ich habe noch offene Fragen oder möchte eine Marke anmelden
Die Patentanwälte unserer Kanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB sind mehrfach ausgezeichnet. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihre Marke schützen dürfen. Sehr gern vereinbaren wir mit Ihnen eine unverbindliche Erstberatung.
Hakan Harmandaroglu meint
Hallo
Ich möchte IMPERIAL Name
in deutschland schützen
Darf ich das tun ?
Was wird mich das kosten
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Harmandaroglu
Katja Wulff meint
Guten Tag,
Ihre Frage, „Kann ich das machen“ kann man leider so nicht mit Ja oder Nein beantworten.
Grundsätzlich müssen Sie beachten, dass der Begriff – in Ihrem Fall IMPERIAL – nicht beschreibend ist für diejenigen Waren und Dienstleistungen, die Sie als geschützt beanspruchen möchten.
Zudem muss überprüft werden, ob der Begriff bereits von anderen als Marke geschützt wurde, und wenn ja, für welche Waren und Dienstleistungen. Sie sollten auf jeden Fall sorgfältig darin sein, dies genau zu recherchieren. Denn ein späteres Verfahren wegen Markenverletzung kann langwierig und kostspielig sein.
Wenn Sie dies also von uns oder einer anderen Kanzlei für Markenrecht durchführen lassen möchten, wenden Sie sich mit allen Details an unsere Kanzlei. Gerne erstellen wir dann ein konkretes Kostenangebot.
Im Prinzip können Sie dies auch alleine machen, in einem solchen Fall kostet Sie die Anmeldung als Marke eine Gebühr des Markenamts, die zur Zeit 290 Euro für eine deutsche Marke in bis zu drei Klassen kostet. Möglicherweise ist aber auch europäischer oder sogar internationaler Schutz sinnvoll, auch dies sollten Sie bedenken.
Der Schutz der Marke gilt dann zunächst zehn Jahre ab dem Anmeldetag der Marke, und kann fortlaufend für je weitere 10 Jahre verlängert werden, mit steigenden Kosten in der dafür anfallenden Amtsgebühr.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB
Klemens meint
Liebes Team der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer,
Wenn ich meinen Familienname als Marke eintrage, dürfte ich dann anderen verbieten, Beispielsweise meinen Schwägerin in Spé, diesen Namen zu tragen?
Wenn ich selbst die Marke bin & mich somit schützen muss, will.
Danke für ihre Antwort.
Katja Wulff meint
Guten Tag, Herr Klemens,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem IP Blog und antworten gerne auf Ihre Frage: die Antwort ist Nein, es ist nicht möglich, im Privaten Bereich einem Dritten die Nutzung seines Namens zu verbieten.
Im gewerblichen Umfeld kommen unter Umständen neue Bedingungen dazu, vor allem, wenn einer der Streitparteien der Träger eines sehr berühmten Namens ist.
Lesen Sie dazu gerne auch unsere Beiträge in unserem IP Blog zu den Namen und Stichwörtern „Kenzo“ und „Messi“.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer
Katja Wulff meint
Guten Tag,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem IP Blog und antworten gerne auf Ihre Frage: entscheidend für die den Namenschutz als Marke, dass dieser Name auch gewerblich gebraucht wird. Denn die gewerbliche Nutzung ist Grundvoraussetzung zum Markenschutz.
Im gewerblichen Umfeld kommen unter Umständen neue Bedingungen dazu, vor allem, wenn einer der Streitparteien der Träger eines sehr berühmten Namens ist.
Wie schon zuvor genannt, lesen Sie dazu gerne auch unsere Beiträge in unserem IP Blog zu den Namen und Stichwörtern „Kenzo“ und „Messi“.
Mit vielen freundlichen Grüßen
das Team der Kanzlei Meyer-Dulheuer