Mit der EUIPO Aktion „KMU-Fonds“ werden Anmeldungen von Marken und Designs von KMU gefördert mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten. Das finanzielle Förderprogramm ist auf das Jahr 2021 ausgelegt und soll IP Schutzrechte für KMU fördern.
Der „KMU-Fonds“, eine gemeinsame Aktion der Europäischen Kommission und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wurde geschaffen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Sicherung ihrer Schutzrechte zu unterstützen. Denn kleine und mittelgroße Unternehmen machen 99% aller Unternehmen in der EU aus. Doch nur etwa 9% der KMU haben IP-Rechte registriert, also Schutzrechte für Marken, Designs oder Patente angemeldet.
Mehr KMU Schutzrechte für Marken, Designs, Patente
Die nun mit der EUIPO Aktion KMU-Fonds angebotene finanzielle Förderung soll Motivation und Anregung sein für mehr Anmeldungen im IP-Schutz. Das Programm KMU-Fonds wurde gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Markenamt (EUIPO) aufgelegt. Es wendet sich gezielt an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an öffentliche Forschung und kann nur von diesen beantragt werden.
Es umfasst zwei Förderangebote:
- Zuschuss zu den Anmeldekosten für Marken und Designs:
Der Zuschuss wird erteilt in Höhe von 50 % der Kosten (mit max. Begrenzung) - Zuschuss zur IP Beratung:
Gefördert wird ein sogenanntes Erst-IP-Audit. Dies beinhaltet eine ca. zweistündige Orientierungsberatung zur Wertschöpfung und Risikovermeidung im Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen.
Der Zuschuss wird erteilt in Höhe von 75% der Kosten (mit max. Begrenzung)
Man kann eins der beiden Förderangebote wählen oder auch beide; in jedem Fall ist die Gesamtsumme für den Zuschuss begrenzt auf max. 1.500 Euro je KMU.
Wer ist ein KMU nach EU Definition?
Wer als KMU im Sinne der EU gilt, ist klar definiert und orientiert sich an drei Faktoren: Anzahl der Mitarbeiter, Unternehmenskategorie und entweder Umsatz oder Bilanzsumme.
Das mit 20 Millionen EUR dotierte Förderprogramm wird in fünf festgelegten Zeitfenstern im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Nur in den Zeitfenstern ist eine Bewerbung um die Förderung möglich, es gilt das Motto „first come, first served“.
Hier sehen Sie die geplanten Zeitfenster der Aktion KMU-Fonds. Eine Antragstellung für den KMU Zuschuss ist also bis zum 30. September 2021 möglich.
Sie haben Interesse, aber wenig Zeit?
Sie möchten das Angebot gerne nutzen, haben aber wenig Zeit, sich darum zu kümmern?
Unsere Kanzlei für Patent- und Markenrecht begleitet Sie gerne bei Ihren Anmeldungen für Marken oder Designs oder Aktivitäten für den Patentschutz.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.
Quellen:
KMU Zuschuss Förderung „KMU-Fonds“, Aktion des EUIPO
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