• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Einschränkung in Markenanmeldung jederzeit und unabhängig von Begründung

20. Mai 2019

In einer Markenanmeldung kann der Anmelder die Waren und Dienstleistungen einschränken- und zwar jederzeit. Dieses Recht auf Einschränkung gilt auch während eines Verfahrens vor der Beschwerdekammer und unabhängig davon, ob eine Beschwerdebegründung eingereicht wurde, entschied das Europäische Gericht in einem Verfahren um die bekannte Bildmarke von mobile, dem bekannten Online Fahrzeugmarktplatz.

mobile BildmarkeKlägerin mobile.de GmbH (Deutschland) hatte beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, in deren Mittelpunkt die Markenanmeldung der Bildmarke des bekannten Online Fahrzeugmarkts stand, ein Auto mit einer Sprechblase. Die Marke sollte in zahlreichen Nizza-Klassen für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, die Prüferin des EUIPO lehnte dies jedoch teilweise ab.

In der Entscheidung vom 7. August 2018 (die angefochtene Entscheidung) wies die Beschwerdekammer des EUIPO die Beschwerde von mobile gegen einen ablehnenden Bescheid der Prüferin des EUIPO zurück, da nach Ansicht der Beschwerdekammer die Anforderungen an eine Beschwerdebegründung gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2018/625 nicht erfüllt wurden.

Klägerin mobile hatte beim EUIPO zwei Schriftsätze eingereicht: zum einen den Antrag auf Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen für alle Waren und Dienstleistungen, für die die gewünschte Markeneintragung von der Prüferin abgelehnt worden war, gleichzeitig aber auch einen weiteren Schriftsatz als Beschwerdebegründung über die Einschränkung der Markenanmeldung. Da dieser zweite Schriftsatz – die Beschwerdebegründung – lediglich als Anlage dem ersten Schriftsatz beigefügt war, erkannte die Beschwerdekammer ihn nicht an.

EuG gibt Klägerin mobile Recht

Vor dem Europäischen Gericht (EuG) machte mobile daher einen Verstoß der Beschwerdekammer gegen das Recht von mobile geltend, das in der Markenanmeldung enthaltene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen gemäß Art. 49 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 einzuschränken. Das Europäische Gericht gab Klägerin mobile Recht (EU:T:2019:292).

Gemäß Art. 27 Abs. 5 Satz 1 der Delegierten Verordnung 2018/625 habe die Beschwerdekammer über einen solchen nach Art. 49 der Verordnung 2017/1001 gestellten Einschränkungsantrag spätestens in ihrer Entscheidung über die Beschwerde zu entscheiden, urteilte der EuG. Diese Verpflichtung, über einen solchen Einschränkungsantrag zu entscheiden, bestehe für die Beschwerdekammer unabhängig davon, ob eine Beschwerdebegründung gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. b der Delegierten Verordnung 2018/625 eingereicht wurde.

Antrag zur Einschränkung musste von der Beschwerdekammer entschieden werden

Das Gericht bestätigte auch, dass die Beschwerdekammer die richtige Stelle für die Entscheidung über den Einschränkungsantrag war. Denn da mobile als Markenanmelder einen Antrag auf Einschränkung der von der betreffenden Marke erfassten Waren und Dienstleistungen zu einem Zeitpunkt gestellt hat, zu dem die Entscheidung der Prüferin über eine Ablehnung der Eintragung dieser Marke vor der Beschwerdekammer angefochten wurde, wurde die Beschwerdekammer dafür zuständig und auch verpflichtet, über einen solchen Einschränkungsantrag zu entscheiden, stellte der EuG klar.

Da die Beschwerdekammer die Beschwerde aber zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen hatte, habe sie einen Verstoß gegen Art. 49 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 5 der Delegierten Verordnung 2018/625 begangen, indem sie über den Antrag der Klägerin auf Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen nicht entschied, sondern auf die ihrer Meinung nach fehlende Beschwerdebegründung verwies.

 

Möchten auch Sie Ihre Marke oder ihren Markennamen schützen?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse noch heute Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

 

Quelle für Text + Bild:

Urteil des BGH „mobile“ EU:T:2019:292

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconWaren und Dienstleistungen,  Einschränkung,  Ablehnung,  mobile,  Einschränkungsantrag,  mobile Fahrzeuge,  Beschwerdekammer,  EUIPO,  Markenanmeldung

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung