Schlappe für Real vor dem Oberlandesgericht München: Real darf keine Trikots mehr verkaufen, die an jene der deutschen Mannschaft bei der WM 1954 („Das Wunder von Bern“) erinnern. Grund dafür ist die entstandene Irreführung zwischen den Retro-Trikots der Supermarktkette und des DFBs, da sich beide stark ähnelten. Der langjährige Streit ist damit aber noch nicht zu Ende: Denn die Frage nach den Markenrechten am Adlerlogo hat das Gericht noch nicht entschieden.
Unlauterer Wettbewerb und Markenrecht: Der Retro-Trikot – Streit
Auslöser des seit 2014 tobenden Rechtsstreits waren Autofußmatten sowie Retroshirts mit Adlerlogo, die die Warenhauskette anlässlich der Fußball-WM 2014 auf den Markt gebracht hatte. Dagegen hatte der DFB geklagt, da er eine Verwechslungsgefahr mit seinen eigenen Produkten sah. Pikant an dem Fall: Es geht nicht nur um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern auch das Markenrecht spielt eine Rolle. Real beantragte nämlich auch die Markenlöschung des „Adlerlogos“, das sich der DFB hat schützen lassen.
Nach einem Teilsieg für Real im Oktober 2015, bei dem geurteilt wurde (AZ 11 HKO 18717/14), dass bei den Fußmatten keine Verwechslungsgefahr bestehe, musste die Supermarktkette nun vor dem OLG München eine herbe Niederlage einstecken. Nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in Revision gegangen und vor’s OLG München gezogen ist, entschied das OLG zugunsten des Bunds mit der Folge, dass Real der Verkauf für die kurzärmligen Trikots versagt wurde. Darüber hinaus muss Real dem DFB den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen.
DFB: Teilsieg im UWG – Markenlöschung aber noch nicht vom Tisch
Wie eingangs bereits geschrieben, geht es in dem Prozess um noch viel mehr, nämlich um die grundsätzlichen Markenrechte am Adlerlogo. Dieses ist vom DFB geschützt, Real hat jedoch Anträge auf Nichtigerklärung beim europäischen Amt für geistiges Eigentum sowie auf Löschung beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt. Begründung: Der DFB hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme.
Sollte das Bundespatentgericht (BPatG) die Auffassung teilen, dass es sich beim Adlerlogo um eine heraldische Nachahmung des Bundesadlers handeln, tritt das Worst-Case-Szenario für den DFB ein. Sämtliche „Adler-Marken“ entfielen dann die Grundlage für den Markenschutz.
Sollte der Schutz aber von den nationalen und europäischen Patentämtern aufrecht erhalten werden, muss das Gericht die Frage der Verwechslungsfähigkeit zwischen dem von Real verwendeten Zeichen und den für den DFB geschützten Marken klären. Bis zu einer Entscheidung über die Löschungsanträge hat das OLG München aber den Rechtsstreit ausgesetzt.
Wenn Marken wegen Hoheitszeichen im Logo gelöscht werden:
• EUROKURIER: Markenlöschung wegen Nachahmung des EU-Emblems
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Quelle:
Text: JUVE
Bild: ASSY / Pixabay.com / CC0 License | EUIPO eSearch