• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Zeichen „Mangal“ hat KEINEN beschreibenden Charakter

13. September 2016

Wer schon einmal in einem türkischen Restaurant oder einen türkischstämmigen Gastgeber hatte, der könnte die Bekanntschaft mit einem Mangal (oftmals als einfacher „Grill“ verstanden) gemacht haben. „Mangal“ wurde 2008 als Marke in die Nizza-Klassen 32,33 und 43 eingetragen. Doch ein Mangal ist viel mehr als nur ein Grill und sei nicht mit dem deutschen Begriff „Grill“ gleichzustellen. Ob der Begriff daher als rein beschreibend gewertet werden muss oder nicht und eine teilweise Löschung der Marke rechtfertigt, musste das Bundespatentgericht (BPatG) Anfang dieses Jahres klären …

 

Beschreibende Zeichen sind von der Markeneintragung ausgeschlossen. Probleme gibt es immer wieder mit Markenanmeldungen, die in einer Fremdsprache einen eher beschreibenden Charakter haben. So auch im Falle von „Mangal“ über das das Bundespatentgericht am 28. April 2016 entschieden hat.

 

Der Sachverhalt

Ein typischer Mangal Grill

Die Antragsgegnerin ist Inhaberin der Marke Mangal, die in den Nizza-Klassen 32,33 und 43 für diverse Getränke, sowie Verpflegungs- und Beherbergungsdienstleistungen eingetragen ist.

Auf Antrag der Antragsstellerin hat das Deutsche Patent- und Markenamt dem Antrag statt gegeben und die teilweise Löschung der angegriffenen Marke für Klasse 43 beschlossen, den Löschungsantrag für die beiden übrigen Klassen jedoch zurückgewiesen.

Das DPMA stütze sich dabei auf den Umstand, dass die Bezeichnung „Mangal“ im Türkischen als „Grill“ verstanden werde und deshalb rein beschreibenden Charakter aufweise. Daraufhin legte die Antragsgegnerin Beschwerde gegen diese teilweise Löschung ein und begehrt die Aufhebung der Entscheidung des DPMA vor dem Bundespatentgericht.

 

Die Entscheidung des BPatG

Justitia_Transparent_Fotolia

Dem vom DPMA statt gegebenen Antrag auf teilweise Löschung hob das Bundespatentgericht wieder auf.

Es sei zwar richtig, dass das arabisch-türkische Wort „Mangal“ ein kaminähnliches Heizgerät, bei dem die Holzkohle außerhalb des Hauses zum Glühen gebracht und anschließend hineingetragen werde, zum Garen von Lebensmittel bezeichne, es aber nicht mit dem deutschen Begriff „Grill“ gleichzusetzen werden kann. Anders als das deutsche Wort „Grill“ bedeute Mangal allerdings nicht zugleich auch „Imbiss“ oder „Grillrestaurant“. Ein Grill im Sinne eines Restaurants werde mit „Izgara lokantasi“ bezeichnet.

Bereits aus diesem Grund komme ihr für die Dienstleistung der Klasse 43 kein beschreibender Charakter zu. Darüber hinaus führt der Umstand, dass ein „Mangal“ in einem türkischen Grillrestaurant zum Einsatz kommen könne, für sich gesehen noch nicht genüge, da hierdurch kein unmittelbarer Dienstleistungsbezug begründet werde.

Im übrigen sei die Marke auch deshalb nicht löschungsreif, da die Bedeutung des Zeichens „Mangal“ lediglich von einem kleinen, letztlich nicht mehr relevanten Teil des inländischen deutschen Verkehrs erkannt werde. Es wird festgestellt, dass die ca. 4,2 Mio. türkischen oder türkischstämmigen Kunden, die zum Anmeldejahr (2008) in Deutschland lebten, keinen abgrenzbaren Verkehrskreis darstellten, zumal das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke nicht speziell auf solche Personenkreise ausgerichtet sei. Dass auch nicht-türkische Verbraucher die Bezeichnung „Mangal“ verstünden, sei nicht nachgewiesen. Auch deshalb nicht, weil Türkisch keine Welthandelssprache sei.

Das Vorliegen des weiteren Schutzhindernisses der Bösgläubigkeit (gem. § 8 II Nr. 10, MarkenG) lehnt das Bundespatentgericht unter Verweis auf den bereits festgestellten, nicht rein beschreibenden Charakter der Zeichnung „Mangal“ ab.

 

Markenanmeldung und -verteidigung – wir sind für Sie da

Sind Sie in einer ähnlichen Lage oder möchten Sie erst gar nicht in solch‘ eine Situation kommen? Dann lassen Sie uns miteinander sprechen und eine geeignete Strategie für Ihre Marke ausarbeiten und auf Nummer sicher gehen.

Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf von uns an:

 

 

Quelle:
BPatG, Beschluss vom 28.04.2016 – 26 W (pat) 64/11)

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconMarkenrecht

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung