Neben dem Schutz von Wortmarken oder Bildmarken lässt sich auch die dreidimensionale Gestaltung oder Form einer Marke schützen – die 3D-Marke. Hierbei handelt es sich um eine gegenständliche Marke, die die Verpackung oder Form des Produkts schützt.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile der Anmeldung und darüber hinaus noch vier hilfreiche Tipps von zwei unserer Anwälte.
Bestandteile der 3D-Markenanmeldung

Die Anmeldung erfolgt größtenteils gleich wie jede andere Markenanmeldung. Es gibt die Möglichkeit einer Online-Anmeldung (mit und ohne Signatur) oder einer „klassischen“ Anmeldung in Papierform.
Sie müssen konkrete Anmelder-Angaben machen, die Name und Anschrift beinhalten. Außerdem ist zu beachten, dass die eingereichte Marke nach Eingang des Antrags beim DPMA nicht mehr zu ändern ist. Nehmen Sie etwaige Umgestaltungen also im Vorfeld vor.
Klassifikation
Der Schutzumfang einer 3D-Marke richtet sich nach den Waren und Dienstleistungen, für die sie geschützt ist. Deswegen ist es unumgänglich, der Markenanmeldung ein Verzeichnis eben dieser beizufügen. Auch das ist nach der Anmeldung nicht mehr erweiterbar und muss somit vollständig sein. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der „Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ (sog. „Nizzaer Klassifikation“) in 45 Klassen aufgeteilt. Lesen Sie mehr von uns über die Nizza Klassifikation.
Bilder
Zur Anmeldung genügt die Einreichung einer Wiedergabe der 3D-Marke (durch Fotos oder sonstige Abbildungen), die dreidimensionale Marke selbst muss nicht eingereicht werden.
Recherche
Da das DPMA nicht überprüft, ob Ihre Marke bereits ähnlich oder identisch existiert, müssen Sie sich selbst vergewissern, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen.
Experten-Tipps: Auf diese 4 Sachen sollten Sie bei einer (3D-)Markenanmeldung achten
Um Ihnen die Anmeldung Ihrer (3D-)Marke zu erleichtern, standen uns unsere Patentanwälte Dr. Sandra Kütterer, Dr. Nina Schäper und Dr. Matthias Heger für Nachfragen Rede und Antwort:
Worauf sollten potenzielle Markenanmelder speziell bei einer dreidimensionalen (3D) Marke achten?
Es gilt, wie bei allen Marken, dass eine Herkunftsfunktion gegeben sein muss, also dass das zu schützende Produkt eindeutig seiner Herkunftsfirma zuzuordnen ist. Das Produkt muss sich darüber hinaus eindeutig von der Norm oder der Branchenüblichkeit abheben. Dieser Unterschied sollte auch von Verbrauchern wahrgenommen werden. Außerdem darf eine 3D-Marke nicht technisch bedingt sein.
Was gibt es bei der Vorabrecherche zu beachten?
Die Recherche ist relativ aufwändig, da das Suchen nach der Abbildung eines Produkts schwieriger ist, als beispielsweise die Suche nach einer
Wortmarke. Wichtig ist es die Klassifizierung bzw. Waren- und Dienstleistungsgruppe des zu schützenden Produkts zu beachten.
Was gibt es bei den Bildern für die Anmeldung zu beachten?
Hierbei ist die Einheitlichkeit der Abbildungen wichtig. Das zu schützende Produkt sollte optimaler Weise vor einem neutralen Hintergrund und von allen Seiten zu sehen sein. Es sei erwähnt, dass es auf jeder Abbildung im selben Zustand zu sehen sein sollte.
Was kann ich tun, wenn mein Produkt als 3D-Marke abgelehnt wurde?
Alternative Schutzvarianten sind die Anmeldung als Patent, welches nur die Idee schützt. Auch eine Anmeldung als Design würde sich anbieten. Eine Design-Anmeldung ist einfacher als die Anmeldung als 3D-Marke, da hier bspw. keine Herkunftsfunktion benötigt wird.
Dauer
Im Gegensatz zu bspw. einem Patent ist die Markenanmeldung sehr schnell getätigt: Im schnellsten Falle, also bei schnellstmöglicher, korrekter Überweisung, dem Nutzen der Online-Anmeldung sowie dem Antrag auf beschleunigte Prüfung, erfolgt die Eintragung Ihrer 3D-Marke in weniger als 6 Monaten.
Gebühren
elektronische Anmeldung | Anmeldung in Papierform | |
---|---|---|
Für bis zu drei Klassen | 290 € | 300 € |
Jede weitere Klasse | 100 € | 100 € |
Beschleunigte Prüfung | 200 € | 200 € |
Verlängerung des Markenschutzes nach zehn Jahren (bis drei Klassen) |
750 € |
|
Verlängerung des Markenschutzes nach zehn Jahren (pro weitere Klasse) |
260 € |
Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf DPMA.de.
Die hier angegebenen Kosten beziehen sich allein auf die in jedem Fall zu entrichtenden Amtsgebühren. Nicht berechnet sind Kosten für einen fachkundigen (Patent-)Anwalt. Diese sind jedoch fallabhängig. Je nach Umfang und Aufwand der Anmeldung erhöht sich jedoch der Arbeitsaufwand für den Anwalt. Es ist KEIN Muss, einen Anwalt zu beauftragen, jedoch empfehlen wir es Ihnen, vor allem für den Bereich der Recherche, um Sicherheit zu haben.
Aktuelle Fälle zum Thema „3D-Marke“
Einen aktuellen Fall zum Thema 3D-Marke finden Sie auf unserem englischsprachigen Blog. Mars Inc. hat die geschützte Form seines „Bounty“ Riegels erfolgreich gegenüber einem ähnlich geformten Schokoriegel behaupten können, der nun nicht mehr in dieser Form vertrieben werden darf. Interessant: Eine 10 Jahre alte Umfrage hat einen bedeutenden Einfluss auf das Urteil gehabt.
„Grupo Bimbo“, einer der weltweit größten Lebensmittelproduzenten mit Hauptsitz in Mexiko-Stadt, hingegen wies mit seinem Schokoriegel nicht genug Alleinstellungsmerkmale auf. Ihre 3D-Markenanmeldung wurde vom EUIPO abgelehnt! Lesen Sie alle Einzelheiten dazu in unserem englischsprachigen Artikel.
Sie wollen eine 3D-Markenanmeldung durchführen?
… dann melden Sie sich noch heute bei uns und verlangen einen unverbindlichen Rückruf! Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie durch alle Schritte einer Markenanmeldung. Wir freuen uns auf Sie! 🙂
Unterstützende Quellen: DPMA.de | markenservice.net
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